Magdeburg(dpa). Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg (OVG) hat einem
Hundehalter Recht gegeben, der gegen die hoehere Besteuerung eines
Kampfhundes geklagt hatte. In der Urteilsbegruendung hiess es, die
Gemeinde habe "den Grundsatz der Gleichmaessigkeit der Besteuerung" zu
beachten. [...] Waehrend fuer einen "normalen" Hund eine Steuer von 90
Mark faellig wurde, musste das Ehepaar fuer den als Kampfhund eingestuften
Bullterrier 720 Mark bezahlen. Dagegen hatten die Halter angefuehrt, dass
jeder groessere Hund eine erhoehte Gefahr fuer die Allgemeinheit bilden
kann. Entscheidend sei weniger die Zugehoerigkeit des Hundes zu einer
bestimmten Rasse, sondern vor allem die Erziehung und haltung des Tieres.
Zudem sei es nicht gerechtfertigt, auch Kampfhunde zu erfassen, deren
Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlaessigkeit besitzen, damit
Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefaerdet werden. (Az: A 2 S 317 /96)
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AW - Maulkorbzwang.de
Hundehalter Recht gegeben, der gegen die hoehere Besteuerung eines
Kampfhundes geklagt hatte. In der Urteilsbegruendung hiess es, die
Gemeinde habe "den Grundsatz der Gleichmaessigkeit der Besteuerung" zu
beachten. [...] Waehrend fuer einen "normalen" Hund eine Steuer von 90
Mark faellig wurde, musste das Ehepaar fuer den als Kampfhund eingestuften
Bullterrier 720 Mark bezahlen. Dagegen hatten die Halter angefuehrt, dass
jeder groessere Hund eine erhoehte Gefahr fuer die Allgemeinheit bilden
kann. Entscheidend sei weniger die Zugehoerigkeit des Hundes zu einer
bestimmten Rasse, sondern vor allem die Erziehung und haltung des Tieres.
Zudem sei es nicht gerechtfertigt, auch Kampfhunde zu erfassen, deren
Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlaessigkeit besitzen, damit
Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefaerdet werden. (Az: A 2 S 317 /96)
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