"der Grundsatz der Gleichmaessigkeit der Besteuerung"

dog-aid

20 Jahre Mitglied
Magdeburg(dpa). Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg (OVG) hat einem
Hundehalter Recht gegeben, der gegen die hoehere Besteuerung eines
Kampfhundes geklagt hatte. In der Urteilsbegruendung hiess es, die
Gemeinde habe "den Grundsatz der Gleichmaessigkeit der Besteuerung" zu
beachten. [...] Waehrend fuer einen "normalen" Hund eine Steuer von 90
Mark faellig wurde, musste das Ehepaar fuer den als Kampfhund eingestuften
Bullterrier 720 Mark bezahlen. Dagegen hatten die Halter angefuehrt, dass
jeder groessere Hund eine erhoehte Gefahr fuer die Allgemeinheit bilden
kann. Entscheidend sei weniger die Zugehoerigkeit des Hundes zu einer
bestimmten Rasse, sondern vor allem die Erziehung und haltung des Tieres.
Zudem sei es nicht gerechtfertigt, auch Kampfhunde zu erfassen, deren
Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlaessigkeit besitzen, damit
Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefaerdet werden. (Az: A 2 S 317 /96)

------------------
AW - Maulkorbzwang.de
 
Hallo.

Das Urteil scheint aus 96 zu stammen, wie das angegebene Aktenzeichen vermuten läßt. Damit dürfte es wertlos sein, da im Jahre 2000 das übergeordnete Bundesverwaltungsgericht anders entschieden hat.

Wenn ich mir das angegebene AZ genau anschaue, liegt die Vermutung nahe, daß es sogar der gleiche FAll ist mit einem kleinen Tippfehler im AZ:
dogaid schrieb:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>OVG A 2 S 317/96[/quote]
Das AZ des aufgehobenen Urteilsbeschlusses lautet:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>OVG A 2 S 327/96[/quote]

Es sieht sehr danach aus, daß die Sachen identsich sind. Auch das Land Sachsen-Anhalt stimmt überein.

Ich finde es schlecht, per Mailingliste solche Sachen zu verbreiten.
Das Urteil ist über 5 Jahre her und seit über einem Jahr ist allgemein bekannt, daß es aufgehoben wurde. Somit ist die Verbreitung des Urteils als falsche Information anzusehen. Es ist vorstellbar, daß sich Leute unter Bezugnahme auf dieses Urteil in kostenintensive Rechtsstreitigkeiten stürzen, die ganz klar ohne Erfolgsaussichten sind. Somit führt die Weiterverbreitung der Falschinformation dazu, daß Gelder und Anstrengungen vergeudet werden.

Bei Bedarf kann ich das BVG-Urteil ins Netz stellen (vermutlich ist es schon irgendwo im Netz).

Bitte gebt das an den Urheber der Mailingliste weiter.

Nachtrag: Die Pressestelle des BVG hat das Urteil sogar (gekürzt) im Netz:
.

Und ich habe gerade den kompletten Wortlaut des Urteils ins Netz gestellt (mit Kommenmtar natürlich:(
Bitte ggf. gefundene Rechtschreib- oder andere Fehler an mich melden, dann werde ich die Seite auch bei Suchmaschinen anmelden. Bislang gibt es nur eine Fundstelle dagür bei Suchmaschinen und diese Seite ist zur Zeit offline.

ciao
Andreas


[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 16. Februar 2001 editiert.]
 
Ich denk das war der Bulli aus Roßlau. Und letztes Jahr ist die Sache gekippt worden, sie Stadt hat Recht bekommen und der Halter darf mehr Steuern zahlen.

Und was noch so toll ist: die Stadt Halle/Saale hat sich mit der Festsetztung ihrer KH-Steuer so lange Zeit gelassen, bis das für uns negative Urteil rauskam und hat dann in aller Ruhe und Gründlichkeit ihre Steuer festgesetzt. Hat die gute Bürgermeisterin sogar schriftlich mitgeteilt.
Das heißt für 15 Rassen und Mischlinge auch mit nur einem aufgelisteten Elternteil 1200 DM

Wie liebe ich die Stadt.
ketten.gif


Kai
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „"der Grundsatz der Gleichmaessigkeit der Besteuerung"“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Piggy
das Urteil gehört zu diesem Thread :) Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
1
Aufrufe
1K
felis
charlysheim30
Mein Beileid :( Aber die ändern den Steuersatz doch, das kann man doch nicht selber machen, oder?
Antworten
8
Aufrufe
626
Klopfer
Klopfer
H
Nein das ist Quatsch. Hundesteuer und Hundegesetz sind 2 Paar Schuhe. Ein Bundesland muß keine Hundeverordnung haben, kann aber trotzdem für div. Hunde eine hohe Steuer verlangen. Wenn die Gemeinde heute sagt: So, ab morgen kostet auch der Pudel 500 Euro Steuer, dann kostet eben auch ein...
Antworten
7
Aufrufe
740
Midivi
Timpe10
Antworten
101
Aufrufe
6K
KsSebastian
KsSebastian
Timpe10
@ Lynni @ Kangalklaus danke für Eure Beiträge. Das Thema habe ich zwischenzeitlich in die richtige Rubrik verschieben können. Ich bin mit dem PC noch immer in den Anfängen. Hoffe aber das alles auch noch zu lernen. Liebe Grüße Jörg Häcker
Antworten
4
Aufrufe
866
Timpe10
Timpe10
Zurück
Oben Unten