Ich hab auch einen
+++BREAKING NEWS+++
Maskenpflicht ab morgen für die Sternzeichen Jungfrau und Krebs und für alle Volvo-Fahrer, aber nicht, wenn sie blaue Socken tragen.
Es gilt auch nur von 18 Uhr bis 23 Uhr, vorausgesetzt sie fahren einen Audi mit einer 17 im Kennzeichen.
Ist ihre Hauswand gelb, dann dürfen sie auch nicht raus, außer das Haus steht auf der rechten Straßenseite, dieses entfällt jedoch, wenn ein Parkplatz davor ist. Bei mehreren Parkplätzen entfällt die Regelung komplett, es sei denn, es ist ein Behindertenparkplatz dabei.
Wochentags können Frauen das Haus nur verlassen, wenn sie verheiratet sind, jedoch nicht, wenn sie Kinder haben, es sei denn es sind mindestens zwei Kinder des gleichen Geschlechts, deren Altersunterschied aber nicht größer als zwei Jahre ist.
Bei Kindern zwischen 5 und 12 trifft die Regel nicht zu.
Das war’s dann erstmal.
Morgen dann nochmal die Anordnungen und Regeln für die nächsten Tage.
Nicht, dass ihr bei den ganzen verschiedenen Regeln, Verboten und Anordnungen noch durcheinander kommt.
Ach, noch ein Hinweis:
Die oben genannten Regeln gelten nur für 20- bis 60-Jährige, sofern sie zwischen 1,60 und 1,75 m sind.
Ansonsten gilt genau das Gegenteil, es sei denn sie sind dunkelhaarig.
Mit freundlichen Grüßen ihr Gesundheitsminister
+++BREAKING NEWS+++
Maskenpflicht ab morgen für die Sternzeichen Jungfrau und Krebs und für alle Volvo-Fahrer, aber nicht, wenn sie blaue Socken tragen.
Es gilt auch nur von 18 Uhr bis 23 Uhr, vorausgesetzt sie fahren einen Audi mit einer 17 im Kennzeichen.
Ist ihre Hauswand gelb, dann dürfen sie auch nicht raus, außer das Haus steht auf der rechten Straßenseite, dieses entfällt jedoch, wenn ein Parkplatz davor ist. Bei mehreren Parkplätzen entfällt die Regelung komplett, es sei denn, es ist ein Behindertenparkplatz dabei.
Wochentags können Frauen das Haus nur verlassen, wenn sie verheiratet sind, jedoch nicht, wenn sie Kinder haben, es sei denn es sind mindestens zwei Kinder des gleichen Geschlechts, deren Altersunterschied aber nicht größer als zwei Jahre ist.
Bei Kindern zwischen 5 und 12 trifft die Regel nicht zu.
Das war’s dann erstmal.
Morgen dann nochmal die Anordnungen und Regeln für die nächsten Tage.
Nicht, dass ihr bei den ganzen verschiedenen Regeln, Verboten und Anordnungen noch durcheinander kommt.
Ach, noch ein Hinweis:
Die oben genannten Regeln gelten nur für 20- bis 60-Jährige, sofern sie zwischen 1,60 und 1,75 m sind.
Ansonsten gilt genau das Gegenteil, es sei denn sie sind dunkelhaarig.
Mit freundlichen Grüßen ihr Gesundheitsminister