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Das Wichtigste aus dem Gesetz von Sachsen.
In den meisten Bundesländern gibt es auch "nur" Verordnungen.
Schlimmer sieht es in Sachsen aus. Da gibt es ein Gesetz. Und per
Gesetz sind auch schnell mal gleich drei Grundrechte eingeschränkt.
1. die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13
GG, Art. 30 Absatz 1 der Verfassung des
Freistaates Sachsen),
2. das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Absatz 1
GG, Art. 31 Absatz 1 der Verfassung des
Freistaates Sachsen),
3. das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art.
12 Absatz 1 Satz 2 des GG, Art. 28 Absatz 1
Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen).
Selbstverständlich müssen die Hundehalter auch noch ihre
Zuverlässigkeit nachweisen. Vorbestraft oder Ermittlungsverfahren
wegen angeblich geklautem Schokoriegel - Pech gehabt. Kein
Bullterrier. Aber dafür ist ein Schäferhund allemal möglich.
An Straf- und Bußgeldvorschriften ist auch gedacht worden. Wen es
trifft, den trifft es hart. Mit bis zu 25 000 Euro wird zur Kasse
gebeten und Gefängnis bis zu 2 Jahren ist auch angedroht.
Dafür sind nur drei Rassen gefährlich:
- American Staffordshire Terrier,
- Bullterrier,
- Pitbull Terrier
und deren Kreuzungen untereinander.
Gefährlich sind sie schon ab 6. Lebensmonat. Dann müssen die Hunde zum
Wesenstest. Da dürfen sie ihre stets vermutete Gefährlichkeit
widerlegen und vielleicht vom Maulkorbzwang befreit werden.
Aber bevor man sich ein solchen Hund zulegen darf, muss man natürlich
die Sachkunde nachweisen.
Das Gesetz ist fast einstimmig beschlossen worden von CDU, PDS und
SPD. Die FDP ist nicht im Landtag vertreten und die Grünen auch nicht.
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Das Wichtigste aus dem Gesetz von Sachsen.
In den meisten Bundesländern gibt es auch "nur" Verordnungen.
Schlimmer sieht es in Sachsen aus. Da gibt es ein Gesetz. Und per
Gesetz sind auch schnell mal gleich drei Grundrechte eingeschränkt.
1. die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13
GG, Art. 30 Absatz 1 der Verfassung des
Freistaates Sachsen),
2. das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Absatz 1
GG, Art. 31 Absatz 1 der Verfassung des
Freistaates Sachsen),
3. das Grundrecht auf freie Berufsausübung (Art.
12 Absatz 1 Satz 2 des GG, Art. 28 Absatz 1
Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen).
Selbstverständlich müssen die Hundehalter auch noch ihre
Zuverlässigkeit nachweisen. Vorbestraft oder Ermittlungsverfahren
wegen angeblich geklautem Schokoriegel - Pech gehabt. Kein
Bullterrier. Aber dafür ist ein Schäferhund allemal möglich.
An Straf- und Bußgeldvorschriften ist auch gedacht worden. Wen es
trifft, den trifft es hart. Mit bis zu 25 000 Euro wird zur Kasse
gebeten und Gefängnis bis zu 2 Jahren ist auch angedroht.
Dafür sind nur drei Rassen gefährlich:
- American Staffordshire Terrier,
- Bullterrier,
- Pitbull Terrier
und deren Kreuzungen untereinander.
Gefährlich sind sie schon ab 6. Lebensmonat. Dann müssen die Hunde zum
Wesenstest. Da dürfen sie ihre stets vermutete Gefährlichkeit
widerlegen und vielleicht vom Maulkorbzwang befreit werden.
Aber bevor man sich ein solchen Hund zulegen darf, muss man natürlich
die Sachkunde nachweisen.
Das Gesetz ist fast einstimmig beschlossen worden von CDU, PDS und
SPD. Die FDP ist nicht im Landtag vertreten und die Grünen auch nicht.
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