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MyEvilTwin

Ich frage mich immer wieder, wie das nun rechtlich aussieht, wenn ein Hund sein Herrchen, bzw. Frauchen verteidigen und kräftig zubeißen würde.
Letztes Wochenende gab es in unserer Nähe einen Vergewaltigungsfall, bei dem eine Frau im Wiesengrund überfallen wurde und ich überlege dauernd, wie es wohl ausgegangen wäre, wenn ein Hund dabei gewesen wäre...
Zwar hab ich mal eine Sendung gesehen, da hieß es, dass die allerwenigsten Hunde, die keine Schutzdienstausbildung gemacht haben, tatsächlich aktiv verteidigen würden, weil sie mit der Situation wohl völlig überfordert wären und gar nicht wissen, was sie jetzt machen sollen.
Aber sollte der Hund das tatsächlich von selbst machen, was würde da passieren? Gerade wenn man einen Listen- oder „Semi“listenhund hat?
Ich muss ganz ehrlich sagen, ich würde mir in so einer Situation schon wünschen, dass mein Hund mich verteidigt. Obwohl ich mir zu 99,9% sicher bin, dass die Franzi nix tun würde, der Wawa würde 100%ig angreifen, der fackelt nicht lange und findet die meisten Fremden eh total blöd, aber was kann er schon ausrichten.
 
  • 28. April 2024
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Hi MyEvilTwin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hätte wäre wenn... kommt immer drauf an. Hund darf (in der Schweiz) nur beissen, wenn eine konkrete Bedrohung da ist. Heisst, wenn einer wirklich angreift. Auf dich zulaufen, reicht noch lange nicht. Nur dann kommt die "Notwehr" zum tragen. Ist das selbe, wenn du zufällig einen Waffentragschein und dann beim Vorfall eine Waffe dabei hättest. Anzeige würde es hier trotzdem geben, würde aber eingestellt, wegen Notwehr.
 
Aber sollte der Hund das tatsächlich von selbst machen, was würde da passieren? Gerade wenn man einen Listen- oder „Semi“listenhund hat?
Soweit ich weiß, haftet man zwar auch dann für den "Schaden", aber da es sich um eine Notwehrsituation handelt und der Täter vermutlich keine Anzeige erstattet (wenn man ihn überhaupt bekommt und er nicht einfach verletzt flüchtet), hat man nicht viel zu befürchten.
 
Solange der Hund dich, also ein Menschenleben verteidigt, ist er rechtlich gesehen "safe".
Und in einem Vergewaltigungsdelikt würde wohl niemand etwas sagen, selbst wenn du deinen Kampfhund auf den Angreifer "gehetzt" hast.
Wenn der Hund aber "nur" dein Haus verteidigt und den Einbrecher beisst, dann macht er sich "strafbar" und der Einbrecher kann dich auf Schmerzensgeld verklagen.
Es lebe die deutsche Rechtssprechung ...
 
Die Frage hat sich mir auch deswegen gestellt, weil ich mal von nem Fall gelesen hatte, bei dem die Frau einem Mann, der sie überfallen wollte, eine Flasche über den Kopf gezogen hat, und der dann tatsächlich die Dreistigkeit besaß, die Frau wegen Körperverletzung anzuzeigen.
 
Ich schätze das größte Problem liegt darin, dass es Aussage gegen Aussage stehen würde. Kommt warscheinlich auf den Richter drauf an.

Über das deutsche Rechtsystem will ich gar nichts sagen. Bei Steuerhinterziehungen bist du mehr dran als ein Vergewaltiger...
 
Ich schätze das größte Problem liegt darin, dass es Aussage gegen Aussage stehen würde. Kommt warscheinlich auf den Richter drauf an.
Ja, daran hatte ich auch gedacht. Angenommen, Frau geht spazieren, Angreifer springt aus dem Gebüsch, reißt die Frau vielleicht noch zu Boden, der Hund greift nun ein und an, beißt kräftig zu, der Angreifer lässt von der Frau ab und zeigt sie dann wegen Körperverletzung an, weil der Hund zugebissen hat. Das wär dann wohl schon extrem ungünstig. Wenn man Glück hat, ist der Angreifer schon einschlägig vorbestraft, aber wenn nicht, hat man vermutlich die A.lochkarte gezogen, oder?
 
In unserer Familie gab es einen "Vergleich" als es zum Streit mit einem Jogger kam, der eine Ohrfeige an eine Frau verteilte und darauf hin von einem großen Hund ins Bein gebissen wurde. Der Richter fand es quasi gleichwertig.
Das find ich fair. Manche Kerle sind echt Waschlappen, erst groß austeilen, sich an einer wehrlosen Frau vergreifen und dann das Echo ned einstecken können, wenngleich es zwar nicht von der Frau kam, die er geohrfeigt hat, aber dennoch...
 
@MyEvilTwin

Woher willst du wissen, ob die Frau wehrlos war?

Weil sie ne Frau ist?

Fakt ist doch: Sie brauchte sich nicht mehr zu verteidigen.
 
Das find ich fair. Manche Kerle sind echt Waschlappen, erst groß austeilen, sich an einer wehrlosen Frau vergreifen und dann das Echo ned einstecken können, wenngleich es zwar nicht von der Frau kam, die er geohrfeigt hat, aber dennoch...

Welch ein Frauenbild, nein, Weltbild wird hier eigentlich transportiert?
 
Naja. Es hat schon eine andere Qualität wenn sich zwei Männer im Streit eine klatschen, oder wenn ein Mann eine Frau schlägt, oder? Frauenbild hin oder her.
Was heisst "wehrlos"? Sie war nicht bewaffnet und hat keine Kampfausbildung.
 
Ganz ehrlich, in so einer Situation bleibe ich gerne beim "alten Frauenbild" .
Vor vier Jahren ging bei uns hier ein "Mensch" rum, der in Ställe eindrang und den Pferden die Schweife abschnitt.
Als die Herren "damals noch in grün" in unserem Stall eine Tatortbegehung machte, meinte ich zu einem, das ich, wenn mir so einer begegnen würde und ich eine Gabel zur Hand hätte, ich schon wüsste, was ich täte, egal was mir hinterher "passieren" würde.
Lapidare Antwort "sagen Sie einfach, er wollte sie angreifen. Glaubt Ihnen als Frau jeder...".
Na denn....
 
In Bremen steht in der Hundeverordnung drin, das Hund sich und Besitzer verteidigen darf. Hab ich so auch noch in keiner anderen LHVO gelesen.
 
Als ich letztes Jahr überfallen wurde ist Yuma ja ins letzte Eck vom Zimmer geflüchtet. Ich bin da sehr froh drüber, denn als die Polizei kam war die erste Frage was der Hund gemacht hat.
Später, als ich meine Aussage bei der Kripo machen musste wurde auch nochmal explizit danach gefragt.

Ich weiß nicht wie es rechtlich ausgesehen hätte, ich bin auch froh dass ich es nicht raus gefunden habe.
Ich persönlich möchte tatsächlich nicht, dass mein Hund mich verteidigt.
 
Ich persönlich möchte tatsächlich nicht, dass mein Hund mich verteidigt.
Kommt halt drauf an wie es ausgeht
Wenn ein Hund verteidigt, muss man ja nicht gleich vom schlimmsten ausgehen und damit rechnen, dass er den Angreifer schwer verletzt. Ich denke die Regel ist, dass der Angreifer das Weite sucht, wenn der Hund Alarm macht und Schaden verhindert wird. Selbst wenn er ihn beisst und es gibt evtl eine Fleischwunde.
Zu bedenken ist halt, dass Hunde die bereit sind zu verteidigen, keine Hellseher sind und oftmals auch in nicht so gefährlichen Situationen nicht so easy sind. DAS will wohl eher keiner.
 

Ich verstehe schon, was du meinst, deshalb schrieb ich "ich persönlich".
Ich möchte tatsächlich auch nicht dass er Alarm macht oder sonst was, schon allein wegen der Rasse. Ich übernehme das und fertig. Ist mir persönlich einfach lieber so.
 
huhu haben ja erst kürzlich den Wesenstest gemacht, die Nala durfte mich nicht verteidigen (Mensch kam auf uns zu, hat hund angeschrien).
Wäre sie nach vorne gegangen wäre sie vermutlich als aggresiv eingestuft worden.
ich weis bei einem einbruch dass der Hund den Einbrecher stellen darf aber NICHT beisen.
 

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Ich find das echt rührend :love::love::love:Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
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Vor allem Rottis gern auch mehrmals, gell? :mies:
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Das ist wahr. Schnell jemanden vor Ort zu haben, der den Hund anderweitig entfernt, wäre sicherlich tausendmal besser.
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Um den Bullterrier bzw. dem Miniatur Bulli ging es mir auch nicht...mich hat tatsächlich dieses Kampfhundgeschwätz genervt...4 oder 5 mal das Wort Kampfhund in einem so kurzen Artikel unterzubringen ist schon nicht schlecht....
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