Soweit ich weiß, haftet man zwar auch dann für den "Schaden", aber da es sich um eine Notwehrsituation handelt und der Täter vermutlich keine Anzeige erstattet (wenn man ihn überhaupt bekommt und er nicht einfach verletzt flüchtet), hat man nicht viel zu befürchten.Aber sollte der Hund das tatsächlich von selbst machen, was würde da passieren? Gerade wenn man einen Listen- oder „Semi“listenhund hat?
Die Frage hat sich mir auch deswegen gestellt, weil ich mal von nem Fall gelesen hatte, bei dem die Frau einem Mann, der sie überfallen wollte, eine Flasche über den Kopf gezogen hat, und der dann tatsächlich die Dreistigkeit besaß, die Frau wegen Körperverletzung anzuzeigen.Soweit ich weiß, haftet man zwar auch dann für den "Schaden", aber da es sich um eine Notwehrsituation handelt und der Täter vermutlich keine Anzeige erstattet (wenn man ihn überhaupt bekommt und er nicht einfach verletzt flüchtet), hat man nicht viel zu befürchten.
Ja, das kenn ich so auch. Völlig unverständlich!Wenn der Hund aber "nur" dein Haus verteidigt und den Einbrecher beisst, dann macht er sich "strafbar" und der Einbrecher kann dich auf Schmerzensgeld verklagen.
Ja, daran hatte ich auch gedacht. Angenommen, Frau geht spazieren, Angreifer springt aus dem Gebüsch, reißt die Frau vielleicht noch zu Boden, der Hund greift nun ein und an, beißt kräftig zu, der Angreifer lässt von der Frau ab und zeigt sie dann wegen Körperverletzung an, weil der Hund zugebissen hat. Das wär dann wohl schon extrem ungünstig. Wenn man Glück hat, ist der Angreifer schon einschlägig vorbestraft, aber wenn nicht, hat man vermutlich die A.lochkarte gezogen, oder?Ich schätze das größte Problem liegt darin, dass es Aussage gegen Aussage stehen würde. Kommt warscheinlich auf den Richter drauf an.
Das find ich fair. Manche Kerle sind echt Waschlappen, erst groß austeilen, sich an einer wehrlosen Frau vergreifen und dann das Echo ned einstecken können, wenngleich es zwar nicht von der Frau kam, die er geohrfeigt hat, aber dennoch...In unserer Familie gab es einen "Vergleich" als es zum Streit mit einem Jogger kam, der eine Ohrfeige an eine Frau verteilte und darauf hin von einem großen Hund ins Bein gebissen wurde. Der Richter fand es quasi gleichwertig.
Das find ich fair. Manche Kerle sind echt Waschlappen, erst groß austeilen, sich an einer wehrlosen Frau vergreifen und dann das Echo ned einstecken können, wenngleich es zwar nicht von der Frau kam, die er geohrfeigt hat, aber dennoch...
Naja ich kann zb auch ordentlich zuschlagen, aber in so einer Situation wäre ich wehrlos, weil ich nicht wüsste was ich tun sollte.@MyEvilTwin
Woher willst du wissen, ob die Frau wehrlos war?
Weil sie ne Frau ist?
Fakt ist doch: Sie brauchte sich nicht mehr zu verteidigen.
Kommt halt drauf an wie es ausgehtIch persönlich möchte tatsächlich nicht, dass mein Hund mich verteidigt.
Kommt halt drauf an wie es ausgeht
Wenn ein Hund verteidigt, muss man ja nicht gleich vom schlimmsten ausgehen und damit rechnen, dass er den Angreifer schwer verletzt. Ich denke die Regel ist, dass der Angreifer das Weite sucht, wenn der Hund Alarm macht und Schaden verhindert wird. Selbst wenn er ihn beisst und es gibt evtl eine Fleischwunde.
Zu bedenken ist halt, dass Hunde die bereit sind zu verteidigen, keine Hellseher sind und oftmals auch in nicht so gefährlichen Situationen nicht so easy sind. DAS will wohl eher keiner.