Darf der neue Vermieter uns wegen unserem Hund kündigen ???

Mickey

15 Jahre Mitglied
Hallo zusammen :hallo:

Ich habe eben erfahren das unser jetziger Vermieter in Rente gehen will und er schon dabei ist seinen Nachfolger "anzulernen".
Wie sieht es mit der Erlaubniss zur Haltung von Anlagehunden aus?
Bleibt diese vom alten Vermieter gültig oder müssen wir eine neue vom neuen Vermieter besorgen das wir Mickey halten dürfen?

Und meine größte Sorge ist das er uns die Hundehaltung verbietet und wir aus der Wohnung fliegen. Dürfte er das oder muss er bestehende Mietverträge ohne Einschränkungen übernehmen?

Wäre echt toll wenn ihr mir helfen könntet. :fuerdich:
 
  • 26. April 2024
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Hi Mickey ... hast du hier schon mal geguckt?
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Du kannst dich auf Besitzstandswahrung berufen. Der neue Vermieter muss in die bestehenden Verträge eintreten. Das heißt, war der Hund schon da, kann die Genehmigung nicht einfach gekündigt werden.
Den entsprechenden Paragraphen könnte ich dir zu morgen raussuchen.

Ich bin selber Vermieter und kenne mich recht gut aus, ich weiß nur nicht immer aus dem Kopf die Nummer des Paragraphen.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Lanthan. Da fällt mir echt ein Stein vom Herzen.

Nochmal Danke :fuerdich:
 
Tanja&Mickey:

Was steht denn im alten Mietvertrag über die Hundehaltung drin? Ist sie dort erlaubt, gar nicht geregelt, .. ?
Wie lange wohnst du dort schon mit deinem Hund?

Soweit ich weiß, darfst du mit deinem Hund wohnen bleiben, wenn der Vertrag besagt, dass Hundehaltung ohne Einschränkung erlaubt ist. Wenn gar nichts im Mietvertrag drüber drinsteht und du schon einige Jahre dort wohnst, gilt soweit ich weiß, die Besitzwahrung.
 
Bei uns im Mietvertrag steh nur das Hundehaltung im allgemeinen erlaubt ist aber nichts spezielles über Mickey selbst. In der Wohnung wohnen wir schon seit 6 Jahren und Mickey lebt ihr seit fast 5 Jahren.

Vielleicht mache ich mir auch einfach mal wieder zu schnell sorgen aber ich mache mich gerne über Probleme schlau bevor sie richtig ernst werden.
 
Wenn Hundehaltung erlaubt ist, ist Hundehaltung erlaubt, es sei denn, bestimmte Rassen werden ausdrücklich davon ausgeschlossen... (und ob das rechtens ist, weiß ich nicht).

Ich glaube, allgemein gilt, wenn Hund Besucher oder Mitmieter beißt, kann Vermieter seine Abschaffung bzw. den Auszug verlangen, und zwar unabhängig von der Rasse, aber das ist eigentlich klar, oder?

Und irgendwie gibt es auch bei der Haustierhaltung eine Obergrenze dessen, was für eine Mietwohnung als erträglich gilt. Liegt glaube ich bei 3 oder 4 Hunden im Normalfall. - Lanthan, weißt du da was genaueres?

Wenn gar nichts im Mietvertrag drinsteht, ist Hundehaltung erlaubt, und man braucht den Vermieter nicht einmal zu informieren, wenn man sich einen Hund, gleich welcher Rasse anschafft - diese Antwort hatte ich in meinem Sachkundenachweis falsch, worauf der Tierarzt, bei dem ich ihn gemacht habe, mich etwa 5 Minuten darüber vollschwatzte, dass es sich genau so und nicht anders verhielte.

Das war im Sommer 2004. Weiß allerdings nicht, ob sich die Gesetzeslage seitdem geändert hat. Glaube aber eigentlich nicht.

Liebe Grüße!
 
lektoratte schrieb:
Wenn Hundehaltung erlaubt ist, ist Hundehaltung erlaubt, es sei denn, bestimmte Rassen werden ausdrücklich davon ausgeschlossen... (und ob das rechtens ist, weiß ich nicht).

Ich glaube, allgemein gilt, wenn Hund Besucher oder Mitmieter beißt, kann Vermieter seine Abschaffung bzw. den Auszug verlangen, und zwar unabhängig von der Rasse, aber das ist eigentlich klar, oder?

Und irgendwie gibt es auch bei der Haustierhaltung eine Obergrenze dessen, was für eine Mietwohnung als erträglich gilt. Liegt glaube ich bei 3 oder 4 Hunden im Normalfall. - Lanthan, weißt du da was genaueres?

Wenn gar nichts im Mietvertrag drinsteht, ist Hundehaltung erlaubt, und man braucht den Vermieter nicht einmal zu informieren, wenn man sich einen Hund, gleich welcher Rasse anschafft - diese Antwort hatte ich in meinem Sachkundenachweis falsch, worauf der Tierarzt, bei dem ich ihn gemacht habe, mich etwa 5 Minuten darüber vollschwatzte, dass es sich genau so und nicht anders verhielte.


Lektoratte, das ist leider ALLES so nicht richtig...

Sogenannte Kampfhunde bedürfen IMMER einer expliziten Erwähnung der Erlaubnis.
Es ist mehrfach von verschiedenen Gerichten beschlossen worden, dass eine allgemeine Erlaubnis Hunde zu halten, Listies ausdrückilich NICHT mit einschließt :( Das ist absolut gängig... Und das gilt natürlich erst recht, wenn über Hundehaltung gar nichts im Mietvertrag steht.

Der Auszug bzw. die Abschaffung des Hundes wird nicht nur gefordet, wenn dieser beißt, sonder bei jeder Form der Störung des Hausfriedens. Sprich sobald sich jemand über den Hund beschwert. Das kann auch allein aufgrund von Bellen, Hausflur markieren oder böse gucken sein. In einem Fall musste eine Familie ihren 11-jährigen, immer friedlichen Bullterrier (mit Wesenstest!) abgeben, nur weil ein Mitmieter ganz plötzlich Angst vor ihm entwickelt hat - allein aufgrund des Aussehens... Mit Listi hast du immer die Arschkarte, da können die dich kündigen, wenn der Hund furzt... Is leider so...

Mickey, das ist ja für dich relativ unerheblich, denn du hast ja wohl keine Nachbarn, die die Gelegenheit nutzen, sich über den Hund zu beschwerenn, oder?
 
Wenn der Hund beißt, dann kann der Vermieter nur einen Maulkorb verlangen. Die Abschaffung des Hundes erst, wenn er stundenlang lärmt und die dritte Abmahnung nichts gebracht hat.

So einfach ist es nicht für einen Vermieter vorhandene Hunde loszuwerden. Mach dir keine Sorgen. Wenn was in der Richtung kommen sollte, schreibe einfach. Aber eigendlich dürfte da nichts negatives kommen.

§566 BGB
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.
 
Vielen Dank euch allen :fuerdich: Und Danke Lanthan für dein Angebot zu schreiben wenn sich etwas ergeben sollte. Werde gegebenenfalls darauf gerne zurück kommen.

@Natalie: Wir haben hier zwar Nachbarn aber diese kommen alle super mit Mickey zurecht und es hat auch nienamd angst vor ihm. Also die Nachbarn sind da echt das kleinste Problem.
 
Mickey schrieb:
@Natalie: Wir haben hier zwar Nachbarn aber diese kommen alle super mit Mickey zurecht und es hat auch nienamd angst vor ihm. Also die Nachbarn sind da echt das kleinste Problem.

Dann wirst du auch nichts zu befürchten haben :)
Warum sollte es den Vermieter auch stören? Die meisten verbieten diese Hunde ja nur, weil sie Schiss vor Ärger bzw. Mitminderungen der Mitmieter haben...
Wenn das seit Jahren gut geht und niemand der Nachbarn den Vermieterwechsel nutzt, um direkt mal auf den eh störenden Hund hinzuweisen, wüsste ich nicht, warum der neue Vermieter da etwas sagen könnte...
 
Natalie schrieb:
Lektoratte, das ist leider ALLES so nicht richtig...

Hmmpf. Tut mir leid. :(

Aber ich bin auch ansonsten mit Garri nicht mehr bei dem Tierarzt, nachdem der ihn fast vom Leben zum Tode befördert hat...

Aber Sachkundenachweise abnehmen darf er noch. :sauer:

Entweder ich hatte das verkehrt im Kopf, ihn verkehrt verstanden, oder er hat mir was falsches erzählt. (DAS halte ich durchaus für möglich.)

Ich weiß aber noch genau, dass ich angegeben hatte, bei Anschaffung eines Hundes solle man den Vermieter informieren, auch wenn nichts im Mietvertrag stünde (weil ich dachte: besser einmal zuviel gefragt als einmal zu wenig.) - Und er meinte, das müsse ich NICHT, so etwas müsse ich mir ganz genau merken. Gemerkt habe ich es mir hauptsächlich, weil ich es so seltsam fand, aber offenbar nicht genau genug.

Also: Tschuldigung, war nicht bös gemeint. Vielleicht ging es in der Frage nicht allgemein um Hunde, sondern um "alle Hunde außer Listis" - das weiß ich nicht mehr.

Und vielleicht hat sich seitdem wirklich schon wieder was geändert (das war 2005)...?
 
Dann hoffe ich mal das unsere Nachbarn nicht nach vorne so tun als ob sie Mickey mögen und hintenrum sich vielleicht doch beim neuen Vermieter beschweren. Naja, hoffen wir mal das beste.
 
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