Coronavirus – keine Ansteckungsgefahr für Haustiere!

Eine Frage stellt sich mir aber noch. Der Geimpfte muss nicht in Qarantäne und arbeitet weiter im Büro mit seinen Kollegen. Wird er dann trotzdem getestet vom Gesundheitsamt? (Bei uns würde das der Arbeitgeber eh anordnen / Abstand und Maskenpflicht - nur nicht im eigenen Büro haben wir eh). Und wenn er dann positiv getestet wurde, war er ja bis zum Ergebnis seines (evtl. positiven) Tests mit den anderen Mitarbeitern zusammen? Oder ist das dann "egal" weil geringere Virenlast die verteilt wird? Sonst macht es ja eigentlich irgendwie nicht so viel Sinn die geimpfte Kontaktperson ins Büro zu lassen?
 
  • 27. April 2024
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Langzeit-Nebenwirkungen nach Corona-Impfung?​

Susanne Stöcker, Pressesprecherin des Paul-Ehrlich-Instituts gibt im ZDF-Interview Entwarnung: „Langzeit-Nebenwirkungen, die erst nach Jahren auftreten, sind bei Impfstoffen generell nicht bekannt“. Die meisten Nebenwirkungen von Impfungen würden innerhalb weniger Stunden oder Tage auftreten. „In seltenen Fällen auch mal nach Wochen“, so Stöcker. Diese Nebenwirkungen sind es, die als Spätfolgen bezeichnete Komplikationen zur Folge haben können.
.......
Dasselbe Prinzip gelte für : Auch hier seien keine spät auftretenden Schäden durch die Impfung selbst zu erwarten, wie Susanne Stöcker dem ZDF mitteilte. Die Bestandteile der mit der neuen Technologie entwickelten Impfstoffe würden sich im Körper nach der Impfung schnell abbauen. Rund 50 Stunden soll es Stöcker zufolge dauern, bis die Ribonukleinsäure mRNA nicht mehr im Körper nachweisbar ist.


Wie gesagt, lt. Frau Stöcker "seien keine spät auftretenden Schäden durch die Impfung zu erwarten". Man weiß es nicht sondern vermutet es. Wie sollte es auch anders sein.

Genau das vermutete man bei Pandemrix auch. Die registrierten Spätfolgen waren selten, jedoch wider Erwarten vorhanden. Es handelte es sich bei den von Narkolepsie betroffenen um ehemals gesunde Menschen.
 
Meines Wissens ist die my-Variante laut WHO bislang keine Variant of Concern, sondern eine Variant of Interest.

Einschätzung des Virologen Martin Stürmer dazu:
Allerdings schätzt Stürmer die Veränderungen nicht als herausragend neu ein. Er geht davon aus, dass „diese Variante sich nicht zu einer Variant of Concern entwickeln wird“. Auch wenn My sich derzeit in Kolumbien stark verbreite, bedeute dies nicht zwingend, dass sich die Variante zu einer weltweit dominierenden entwickle, erklärte Stürmer.

Quelle:
 
Der Geimpfte ist angehalten, sich bei Symptomen testen zu lassen

Wobei das doch eigentlich auch für den Poppes ist. Der Geimpfte hat dank seiner Impfung ja vielleicht keine Symptome, kann das Virus aber im Falle einer asymptomatischen Infektion oder bis zum Auftreten von Symptomen doch dennoch weitergeben. Für die Eindämmung der Pandemie wäre doch ein Testen der Geimpften in so einem Fall doch eigentlich günstiger?

Oder sehe ich da irgendwo den Wald vor lauter Bäumen nicht?
 
Genau das vermutete man bei Pandemrix auch. Die registrierten Spätfolgen waren selten, jedoch wider Erwarten vorhanden. Es handelte es sich bei den von Narkolepsie betroffenen um ehemals gesunde Menschen.

Diese "Spätfolgen" waren aber tatsächlich auch schon fast unmittelbar nach der Impfung vorhanden. Sie waren aber immer noch so selten, dass sie zunächst unbemerkt geblieben sind. Dass das erst ein oder zwei Jahre nach der Impfung bekannt wurde, lag daran, dass vorher keiner gesucht hat. Grippeimpfstoffe galten ja generell als eher unverdächtig - nicht wegen ihres Wirkortes, sondern weil sie so oft eingesetzt wurden und so etwas noch nie vorgekommen war.

So. Nun wird aber mit Sicherheit kein Impfstoff, der in den letzten 40 Jahren entwickelt wurde, genauer und engmaschiger überwacht als die jetzigen neuen Impfstoffe...

Jeder Arzt, mit dem ich bisher gesprochen habe, bestätigte mir, dass bei keiner Impfung die Rückfragen und die Anrufe der Patienten und die Meldungen auch kleiner Nebenwirkungen so intensiv betrieben wurden wie hier.

Heißt: Dass hier langfristig wirksame Folgen unentdeckt bleiben, ist tatsächlich eher unwahrscheinlicher als bei den bisherigen Impfstoffen.

Natürlich nicht ganz auszuschließen, aber das ist ja bei keiner Impfung so.
 
Ich weiß nicht, wie es in anderen Bundesländern geplant ist, aber laut Südkurier gilt in BaWü die Kürzung der Lohnfortzahlung nur, wenn die Betroffenen als Kontakpersonen von Erkrankten in Quarantäne müssen, nicht, wenn sie selbst erkrankt sind. (Dann greifen aber ja auch andere Regelungen als das Infektionsschutzgesetz.)

Ab 15. September sollen Ungeimpfte keinen Lohn mehr bekommen, wenn sie als Kontaktperson eines Corona-Kranken in Quarantäne müssen.



Edit: Und das sehe ich tatsächlich noch etwas weniger kritisch, als wenn es auch Erkrankte trifft.

Es öffnet auch insofern nicht die "Büchse der Pandora", als es diese Regelung tatsächlich schon weit "vor Corona" geben hat. Auch da galt schon: Wer sich hätte impfen lassen können, und nun in Quarantäne muss, weil er oder sie es nicht getan hat, bekommt kein Geld.

Insofern ist es aus dieser Sicht zumindest juristisch folgerichtig, bei einem ausreichenden Impfangebot (das wir jetzt unbestreitbar haben), diese vom Gesetz bereits genau so vorgesehene Regelung jetzt auch anzuwenden.

Edit zwo: Ob es aus populistischer Sicht so schlau ist... keine Ahnung. Es wird auch mal wieder etwas ungeschickt kommuniziert.
 
Hier ist es mE besser erklärt.

Es geht bei dieser ausgesetzten "Lohnfortzahlung nach Infektionsschutzgesetz" tatsächlich nur um eine behördlich angeordnete Quarantäne, ohne dass man selbst erkrankt ist:



Erkrankt man als Ungeimpfter, so gilt derzeit wohl nach wie vor diese Regelung:



Und diese gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Lohn bei Erkrankung 6 Wochen weiter zu zahlen, wird nicht vom Infektionsschutzgesetz berührt und ist durch dieses auch nicht auszuhebeln.

Darüber, ob eine Erkrankung bei Ungeimpften eine Aufhebung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedingt, wird derzeit noch nicht diskutiert!

Und ich glaube auch, dass das rechtlich nicht so einfach umsetzbar ist, so lange man auch als Geimpfter erkranken kann!
 
Stiko hat jetzt Impfung auch bei Schwangeren empfohlen
Und Biontech beantragt Zulassung für 5 - 11-jährige

Damit dürfte es ja fast niemanden mehr geben, der ab Oktober noch Tests bezahlt bekommt, oder? :gruebel:
 
Bei Jugendlichen wird die Frist gerade bis Ende November verlängert, weil die eben noch nicht alle durchgeimpft sein können, und bei Schülern wird es dann auch so sein.



Also wird es im Oktober und so weiter noch einige geben, die den Test noch bezahlt bekommen.
 
Genau das vermutete man bei Pandemrix auch. Die registrierten Spätfolgen waren selten, jedoch wider Erwarten vorhanden.
lekto hat es ja schon ausführlich erklärt. Das waren keine spät auftretenden Folgen, sondern spät entdeckte Langzeitfolgen, die aber tatsächlich bald nach der Impfung begannen.
 
Und diese gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers, den Lohn bei Erkrankung 6 Wochen weiter zu zahlen, wird nicht vom Infektionsschutzgesetz berührt und ist durch dieses auch nicht auszuhebeln.

Darüber, ob eine Erkrankung bei Ungeimpften eine Aufhebung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bedingt, wird derzeit noch nicht diskutiert!

Und ich glaube auch, dass das rechtlich nicht so einfach umsetzbar ist, so lange man auch als Geimpfter erkranken kann!
Wobei die Verschuldensfrage im EntgFG durchaus auch existiert. Ich könnte mir vorstellen, dass bei diesem Gesetz schon vielfach juristisch geklärt wurde, wie dies auszulegen ist.

"Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen."
 
Wie gesagt, lt. Frau Stöcker "seien keine spät auftretenden Schäden durch die Impfung zu erwarten". Man weiß es nicht sondern vermutet es. Wie sollte es auch anders sein.
Das kann sie ja gar nicht anders formulieren, da sie nicht in die Zukunft sehen kann. Aber dennoch ist es nicht nur eine Vermutung auf gut Glück, sondern eine auf Fakten und Erkenntnissen beruhende sichere Erwartung.
 
Wobei die Verschuldensfrage im EntgFG durchaus auch existiert. Ich könnte mir vorstellen, dass bei diesem Gesetz schon vielfach juristisch geklärt wurde, wie dies auszulegen ist.

Laut dem BR-Artikel ist "eher nicht" von einem Verschulden auszugehen, solange a) keine Impfflicht besteht und b) auch Ungeimpfte erkranken können.

Aber, wie gesagt: Das spezielle Fass hat bisher tatsächlich keiner aufgemacht. Es geht derzeit ausschließlich um die Quarantäne für Kontaktpersonen nach Infektionsschutzgesetz.
 
Wat bin ick froh, in Berlin zu leben. Hier und wohl vorerst auch in Hamburg wird dieser Lohnfortzahlungswahnsinn nicht mitgemacht.
Und von wegen Büchse der Pandora :
Beim Tagesspiegel hab ich nen interessanten Kommentar gelesen, dem ich zustimmen möchte. Wir haben in Deutschland doch immer noch eine Solidargemeinschaft.
Da werden viele individuelle Lebensplanungen mitgetragen. Mal so als Beispiel aus der Sicht eines ungeimpften Kinderlosen: Wenn ihm die Lohnfortzahlung gestrichen wird, warum sollte er dann eine Familienkrankenversicherung bei kinderreichen Familien mittragen, wo ein Versicherungsbeitrag für meinetwegen 5 Individuen ausreichen soll.
Also wenn schon Aufkündigung der Solidargemeinschaft, dann konsequent
 
Vielleicht weil er, wenn er sich aus der Solidargemeinschaft "Krankenversicherung" abmeldet, selbst nicht mehr versichert ist und seine eigenen Krankheitskosten aus eigener Tasche zahlen muss, was das Risiko beinhaltet, dass er das evtl. nicht kann.

Und zur Aufkündigung der Solidargemeinschaft gibt es in Sachen Covid-Impfung ja durchaus auch die Ansicht, dass der, der sich nicht impfen lässt, die Solidargemeinschaft an dieser Stelle schon verlässt, weil er sich weigert, seinen Beitrag zur Herdenimmunität zu leisten.
 
Vielleicht weil er, wenn er sich aus der Solidargemeinschaft "Krankenversicherung" abmeldet, selbst nicht mehr versichert ist und seine eigenen Krankheitskosten aus eigener Tasche zahlen muss, was das Risiko beinhaltet, dass er das evtl. nicht kann.
Es geht nicht darum sich selbst abzumelden, sondern den "kinderwütigen" Familien die realen Kosten aufzubürden. Wer also meint 5 Kinder in die Welt zu setzen, soll auch dafür zahlen.
 
Und bekommt dafür dann auch die fünffache Rente im Vergleich zum Kinderlosen… ;)
 
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