In mehreren Bundesländern gibt es Pläne, die Lohnfortzahlung für Menschen einzustellen, die eine Impfung verweigern und in Quarantäne müssen. Die Allgemeinheit müsse nicht für diese Kosten aufkommen, so das Argument.
Wer in Rheinland-Pfalz nicht gegen Corona geimpft ist und eine behördliche Anweisung zur Quarantäne erhält, hat ab Oktober keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung. Zur Begründung teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mit, dass ab dem 1. Oktober grundsätzlich davon auszugehen sei, "dass alle Bürgerinnen und Bürger in den Altersklassen, in denen die Impfung öffentlich empfohlen wurde und soweit ihnen die Impfung medizinisch möglich ist, ein Angebot für die Corona-Schutzimpfung erhalten haben".
Im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung. Dies sei aber nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr gegeben, wenn durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermieden werden können, erklärte die Sprecherin.
In Baden-Württemberg ist das Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte vom 15. September an schon beschlossen. "Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte", sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. Wer das Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss damit rechnen, für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten.
Das kommt doch jetzt einer Impfpflicht gleich.
Dann sollen sie doch auch den A.rsch in der Hose haben und eine offizielle Impfpflicht einführen.
Aber das jetzt... das ist übel...