Hier noch mal die letzten Worte der Innenministerkonferenz:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
11.Harmonisierung der länderrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; Musterregelung Beschluss:1 . Die Länder haben die Auswirkungen der vor über einem Jahr neu geschaffenen oder verschärften Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden überprüft und eine vorläufige Bilanz gezogen. Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Regelungsansätze in den einzelnen Ländern bekräftigt die Innenministerkonferenz erneut die im IMK-Beschluss vom 24. November 2000 festgestellte Notwendigkeit einer Harmonisierung. Sie bestätigt die dort (unter Punkt II.) genannten Regelungen, die Grundlage für eine solche Vereinheitlichung sein sollen.
2. Die Innenministerkonferenz nimmt das Eckpunktepapier (freigegeben) der Arbeitsgruppe des Arbeitskreises für Tierschutz und des Arbeitskreises I vom 20. September 2001, das in Erfüllung ihres Auftrages im IMK-Beschluss vom 24. November 2000 (unter Punkt III.) erstellt wurde, zur Kenntnis und hält es für eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Länderregelungen.
Protokollnotiz RP und MV:RP und MV halten Ziffer 2 des Beschlusses angesichts der vom rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof bzw. vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigten Rechtslage zur jeweiligen Landesgesetzgebung für erledigt.
Protokollnotiz TH:Thüringen enthält sich der Stimme. Thüringen hat Zweifel, ob eine Rasseliste nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand geeignet ist, einen Hund als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen.Gleichwohl begrüßt Thüringen die Intention einer Harmonisierung.
Arbeitsgemeinschaft der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden(ArgeVet)Arbeitsgruppe für Tierschutz (AfTSCH)Empfehlungen der Arbeitsgruppe für Tierschutz (AfTSCH) zur Vereinheitlichung der Gefahrhundeverordnungen der Länder (Eckpunktepapier)
Entsprechend dem von der IMK an die ArgeVet herangetragenen Bitte, Vorschläge zur Vereinheitlichung derGefahrhundeverordnungen der Länder auszuarbeiten, haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Tierschutzder ArgeVet und die vom AK I der IMK benannten Mitglieder in ihrer abschließenden Sitzung am 5. September2001 mehrheitlich folgende Empfehlung vereinbart:
"Unter Berücksichtigung insbesondere der verwaltungsgerichtlichen Urteile aus Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen aus Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalzsind bei den gefährlichen Hunden zwei Gruppen zu unterscheiden, die entsprechend ihrer zu vermutenden Gefährlichkeit unterschiedlichen sicherheitsrechtlichen Vorschriften unterliegen sollen.
Gruppe 1 umfasst die Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Hunde dieser Gruppe sind stets als gefährlich einzustufen und dürfen nur mit Erlaubnis gehalten werden, Voraussetzung für die Erlaubniserteilung sollen die Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis des Hundehalters sowie die Kennzeichnung und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund sein. Die Sachkunde soll auch von allen Personen, die den Hund regelmäßig ausführen, nachgewiesen werden. Grundsätzlich dürfen diese Hunde nur mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden; nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest kann die Maulkorbpflicht jedoch entfallen.Im Einzelfall - etwa bei nicht bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest - können die Unfruchtbarmachung und die Tötung des Hundes vorgesehen werden. Ausnahmen von der Anleinpflicht sollen allenfalls auf kommunaler Ebene möglich sein, wenn eine Gefährdung durch den Hund ausgeschlossen ist. Gruppe 2 umfasst die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa lnu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Auch die Haltung dieser Hunde soll einer Erlaubnispflicht mit Erlaubnisvoraussetzungenanalog der Gruppe 1 unterliegen, sofern ein Wesenstest/Verhaltenstest nicht bestanden wird. In diesem Fall gelten die Hunde wie Hunde der Gruppe 1 als gefährlich. Nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest, der durch eine Bestätigung der Behörde nachzuweisen ist ("Negativzeugnis"), gelten sie nicht mehr als gefährlich und unterliegen keiner weiteren RegIementierung. Erlaubnisbescheid bzw. Negativzeugnis sollen stets mitgeführt werden, Die Rasselisten sind je nach Vorliegen neuer Erkenntnisse zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Herdenschutzhunde und Hunde der Rassen Perro de Presa canario, Perro de Presa mallorquin und Cane Corso, die teilweise nur in geringer Zahl gehalten werden, was derzeit noch kein abschließendes Urteil über die potentielle Gefährlichkeit zulässt. Die Aufnahme weiterer Hunderassen in die Liste der Gruppe 2 soll einheitlich nach einem Bund-Länder-Abstimmungsverfahren erfolgen. Gleiches gilt für die Streichung von Hunderassen aus dieser Liste. Sofern sich die Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall ergibt, gelten die allgemeinen sicherheitsrechtlichen Bestimmungen, nach denen Maßnahmen der Gefahrenabwehr in solchen Fällen vorgesehen werden können.In diesem Zusammenhang empfiehlt sich auch die Erfassung aller polizeilich bekannt gewordenen Beißzwischenfälle, Die Arbeitsgruppe für Tierschutz wird sich im Weiteren damit befassen, welche Anforderungen an den Wesenstest/Verhaltenstest zu stellen sind, damit eine einheitlich Durchführung und die wechselseitige Anerkennung zwischen den Ländern gewährleistet werden kann.
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Wie gesagt, das war im November, also vor einem halben JAhr. Und der Bezug im obigen Schriftstück geht zurück auf eine gleichartige Erklärung von 2000. Also zwei Jahre her. Die erklärte Absicht wurde bislang nicht in die Tat umgesetzt. Kann sein, dass es irgendwann passiert, kann sein, dass es vergessen wird, am wahrscheinlichsten ist meiner Meinung nach, dass auf der nächsten Konferenz erneut unter Bezug auf die Beschlüsse aus 2000 und 2001 eine schöne Absichtserklärung verabschiedet werden wird.
Das sind halt POLITIKER. Die reden viel, haben schicke Maßanzüge an und machen manchmal was mehr oder weniger sinnvolles - eher das letztgenannte. Und drauf verlassen kann man sich bei Politikern sowieso nicht.
ciao
Andreas