Bundeseinheitliche Verordnung bald aktuell??

Midivi

KSG-Kichererbse™
15 Jahre Mitglied
Meine Arbeitskollegin kam soeben zu mir rauf und meinte, das nun diese bundeseinheitliche Verordnung bald aktuell werden wird. Es gäbe keinen Widerspruch der Länder mehr und es ist alles auf dem Weg....
Ich habe aber gar nix mehr seit der Innenminister-Konferenz gehört. Ich dachte ein paar Bundesländer ziehen da nicht mit - u. a. Rheinland-Pfalz.
Da ich dort ja wohne und meinen Hund nicht von MK und Leine befreien kann, käme mir die einheitliche Verordnung sehr entgegen, denn darin ist dies ja vorgesehen.
Hat irgendeiner irgendwas mitbekommen oder ist meine Kollegin einfach nur falsch informiert?
 
  • 28. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Midivi:
Hat irgendeiner irgendwas mitbekommen oder ist meine Kollegin einfach nur falsch informiert?


[/quote]

Beides trifft zu
wink.gif
.

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 07./08.11.2001 bezüglich der Hundeverordnungen der Länder Eckpunkte zur Harmonisierung beschlossen. 13 von 16 Bundesländern haben zugesagt, ihre Hundeverordnungen durch neue Hundegesetze zu ersetzen, die diese Eckdaten berücksichtigen.

Der Entwurf des Landeshundegesetzes NRW ist derzeit im parlamentarischen Verfahren. Von Harmonisierung ist dabei nicht viel zu sehen; NRW hält z.B. an der 20/40er-Regelung fest.

Gruß
Wolfgang


rubyassi3.jpg
 
Die Innenminister der Länder treffen sich ein paar Mal pro Jahr und beraten über diverse Themen, im Moment haben sie wohl am meisten mit religiösen Terroristen zu schaffen.

Wenn sie dann noch Zeit haben, reden sie mal wieder über "Kampfhunde" und beschließen mal wieder, dass es gut wäre, eine einheitliche Liste zu haben. Dann sagt Thüringen wieder, dass sie eine Liste schlecht finden, aber trotzdem ein einheitliches Vorgehen befürworten (ich hab noch nie begriffen, was sie damit eigentlich sagen wollen) und dann gehen die Minister wieder nach Hause. Das haben sie schon mindestens zweimal so gemacht und die Empfehlung der Innenministerkonfrenz ist im Internet schon seit Monaten nachzulesen.

Es gibt im Moment nichts neues, ich weiß nicht einmal, wann der nächste Termin für eine Innenministerkonferenz sein wird.



ciao
Andreas
 
Hi!

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Midivi:

Da ich dort ja wohne und meinen Hund nicht von MK und Leine befreien kann, käme mir die einheitliche Verordnung sehr entgegen, denn darin ist dies ja vorgesehen.
[/quote]

Naja, nicht so ganz - für deinen ersten Hund siehts dann dümmer aus.

Gruß,
Tharin
 
gut, ich muß dann mit meinem bulli auch ne prüfung machen, aber dann kann ich sie ja auch befreien lassen, oder habe ich das falsch verstanden, tharin?
du bist wie immer voll informiert
smile.gif

ich weiß nur, das rp bei der vereinheitlichung nicht mitmachen wollte. deshalb hat mich die aussage meiner kollegin so irritiert....
 
Hier noch mal die letzten Worte der Innenministerkonferenz:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
11.Harmonisierung der länderrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden; Musterregelung Beschluss:1 . Die Länder haben die Auswirkungen der vor über einem Jahr neu geschaffenen oder verschärften Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden überprüft und eine vorläufige Bilanz gezogen. Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Regelungsansätze in den einzelnen Ländern bekräftigt die Innenministerkonferenz erneut die im IMK-Beschluss vom 24. November 2000 festgestellte Notwendigkeit einer Harmonisierung. Sie bestätigt die dort (unter Punkt II.) genannten Regelungen, die Grundlage für eine solche Vereinheitlichung sein sollen.
2. Die Innenministerkonferenz nimmt das Eckpunktepapier (freigegeben) der Arbeitsgruppe des Arbeitskreises für Tierschutz und des Arbeitskreises I vom 20. September 2001, das in Erfüllung ihres Auftrages im IMK-Beschluss vom 24. November 2000 (unter Punkt III.) erstellt wurde, zur Kenntnis und hält es für eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Länderregelungen.
Protokollnotiz RP und MV:RP und MV halten Ziffer 2 des Beschlusses angesichts der vom rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof bzw. vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigten Rechtslage zur jeweiligen Landesgesetzgebung für erledigt.
Protokollnotiz TH:Thüringen enthält sich der Stimme. Thüringen hat Zweifel, ob eine Rasseliste nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand geeignet ist, einen Hund als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen.Gleichwohl begrüßt Thüringen die Intention einer Harmonisierung.

Arbeitsgemeinschaft der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden(ArgeVet)Arbeitsgruppe für Tierschutz (AfTSCH)Empfehlungen der Arbeitsgruppe für Tierschutz (AfTSCH) zur Vereinheitlichung der Gefahrhundeverordnungen der Länder (Eckpunktepapier)
Entsprechend dem von der IMK an die ArgeVet herangetragenen Bitte, Vorschläge zur Vereinheitlichung derGefahrhundeverordnungen der Länder auszuarbeiten, haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe für Tierschutzder ArgeVet und die vom AK I der IMK benannten Mitglieder in ihrer abschließenden Sitzung am 5. September2001 mehrheitlich folgende Empfehlung vereinbart:
"Unter Berücksichtigung insbesondere der verwaltungsgerichtlichen Urteile aus Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen aus Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalzsind bei den gefährlichen Hunden zwei Gruppen zu unterscheiden, die entsprechend ihrer zu vermutenden Gefährlichkeit unterschiedlichen sicherheitsrechtlichen Vorschriften unterliegen sollen.
Gruppe 1 umfasst die Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Hunde dieser Gruppe sind stets als gefährlich einzustufen und dürfen nur mit Erlaubnis gehalten werden, Voraussetzung für die Erlaubniserteilung sollen die Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis des Hundehalters sowie die Kennzeichnung und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund sein. Die Sachkunde soll auch von allen Personen, die den Hund regelmäßig ausführen, nachgewiesen werden. Grundsätzlich dürfen diese Hunde nur mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden; nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest kann die Maulkorbpflicht jedoch entfallen.Im Einzelfall - etwa bei nicht bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest - können die Unfruchtbarmachung und die Tötung des Hundes vorgesehen werden. Ausnahmen von der Anleinpflicht sollen allenfalls auf kommunaler Ebene möglich sein, wenn eine Gefährdung durch den Hund ausgeschlossen ist. Gruppe 2 umfasst die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa lnu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Auch die Haltung dieser Hunde soll einer Erlaubnispflicht mit Erlaubnisvoraussetzungenanalog der Gruppe 1 unterliegen, sofern ein Wesenstest/Verhaltenstest nicht bestanden wird. In diesem Fall gelten die Hunde wie Hunde der Gruppe 1 als gefährlich. Nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest, der durch eine Bestätigung der Behörde nachzuweisen ist ("Negativzeugnis"), gelten sie nicht mehr als gefährlich und unterliegen keiner weiteren RegIementierung. Erlaubnisbescheid bzw. Negativzeugnis sollen stets mitgeführt werden, Die Rasselisten sind je nach Vorliegen neuer Erkenntnisse zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Herdenschutzhunde und Hunde der Rassen Perro de Presa canario, Perro de Presa mallorquin und Cane Corso, die teilweise nur in geringer Zahl gehalten werden, was derzeit noch kein abschließendes Urteil über die potentielle Gefährlichkeit zulässt. Die Aufnahme weiterer Hunderassen in die Liste der Gruppe 2 soll einheitlich nach einem Bund-Länder-Abstimmungsverfahren erfolgen. Gleiches gilt für die Streichung von Hunderassen aus dieser Liste. Sofern sich die Gefährlichkeit von Hunden im Einzelfall ergibt, gelten die allgemeinen sicherheitsrechtlichen Bestimmungen, nach denen Maßnahmen der Gefahrenabwehr in solchen Fällen vorgesehen werden können.In diesem Zusammenhang empfiehlt sich auch die Erfassung aller polizeilich bekannt gewordenen Beißzwischenfälle, Die Arbeitsgruppe für Tierschutz wird sich im Weiteren damit befassen, welche Anforderungen an den Wesenstest/Verhaltenstest zu stellen sind, damit eine einheitlich Durchführung und die wechselseitige Anerkennung zwischen den Ländern gewährleistet werden kann.
[/quote]
Wie gesagt, das war im November, also vor einem halben JAhr. Und der Bezug im obigen Schriftstück geht zurück auf eine gleichartige Erklärung von 2000. Also zwei Jahre her. Die erklärte Absicht wurde bislang nicht in die Tat umgesetzt. Kann sein, dass es irgendwann passiert, kann sein, dass es vergessen wird, am wahrscheinlichsten ist meiner Meinung nach, dass auf der nächsten Konferenz erneut unter Bezug auf die Beschlüsse aus 2000 und 2001 eine schöne Absichtserklärung verabschiedet werden wird.
Das sind halt POLITIKER. Die reden viel, haben schicke Maßanzüge an und machen manchmal was mehr oder weniger sinnvolles - eher das letztgenannte. Und drauf verlassen kann man sich bei Politikern sowieso nicht.

ciao
Andreas
 
Also so mit den bundeseinheitlichen Hundegesetzen der einzelnen Bundesländer wird das wohl so nix werden
smile.gif

In Hessen gibt's kein Hundegesetz!!!
Gestern hat unser IM (lt. Auskunft eines Informanten im Landtag) dem Kabinett seine neue Hundeverordnung vorgestellt. Die Bordeaux-Dogge ist definitiv draußen - sowie wohl 3-4 andere Hunderassen, die in der Vorfallstatistik nicht bzw. kaum auftauchen. Den einzelnen Gemeinden soll in der Handhabung wohl wieder mehr Spielraum zugestanden werden. Angeblich soll es den Gemeinden dann freigestellt sein, Hunde die den WT nicht bestehen entweder einzuschläfern oder lebenslang mit Leine und Maulkorb zu versehen.

Somit hat sich Hessen vom NRW-Gesetz wieder um einiges entfernt
wink.gif

Warten wir ab, was kommt.

Beckersmom
comp.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Ich denke, es kommt alles nur noch schlimmer.Scließlich ist bei genauer Betrachtung des Entwurfes des "Landeshundegesetzes" keinerlei Entlastung für Hundehalter gewährleistet.Meiner Ansicht nach besteht sogar die Gefahr, daß bisher erteilte Haltergenehmigungen für ungültig erklärt werden können, da sich das neue Gesetz nicht mehr auf einer "Verordnungsbasis" befindet und somit halt eine völlig andere juristische Ebene zu betreten ist.Dann brauch man nur noch das sogenannte "berechtigte Intresse" zu beachten, das natürlich dann Vorrausetzung zur Haltung der Listenhunde wird und man kann sich ausmalen was kommt.Ferner ist noch der Passus zu beachten, indem wortwörtlich Grundrechte für Hundehalter aufgehoben werden.
Allerdings bleibt doch noch ein Fünkchen Hoffnung, daß letztendlich auf Bundesebene auch dieser Farce gerichtlich ein Ende gesetzt wird.
Herr wirf Hirn vom Himmel!
Gruß
Margrit

Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
In BW hat sich die Buschtrommel diesbezüglich wieder beruhigt - es bekommen auch Kollegen teilweise wieder Rottweiler.

manta01.gif

shevoice
 
Hi SheVoice,
mal dumm frag: bekommen Kollegen wieder Rottweiler als Diensthunde oder als Privatleute??????
Gruß
Margrit

Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
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