Bartels für bundeseinheitliche Regelung (16.09.2000)
Bartels begrüßte ausdrücklich die Gesetzesinitiative des Bundes, die z. B. ein Einfuhr- und Verbringungsverbot besonders gefährlicher Zuchtlinien enthält und bei Verstößen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorsieht. Außerdem eine deutliche Verschärfung des Tierschutzgesetzes enthält, u. a. in Sachen Zuchtverbot.
Ergänzungen des Bundesgesetzes bzw. der Bundeshundeverordnung halte er allerdings für notwendig, die Niedersachsen bereits per Länderantrag eingebracht habe, fügte Bartels hinzu. Dazu gehöre die Anpassung des geplanten Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetzes an die im BML-Qualzuchtgutachten genannten Hunderassen (Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier) sowie die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung zur Kennzeichnung aller Hunde und die zentrale Erfassung dieser Tiere.
Außerdem die Einführung eines obligatorischen Wesenstestes für die Zucht, die Einführung eines tierschutzfachlichen Prüfkataloges für Hundehalter sowie eindeutige Regelungen zur Hundeausbildung. Ferner eine per Bundesgesetz geregelte Pflichtversicherung.
(Quelle:ML Nds)
Bartels begrüßte ausdrücklich die Gesetzesinitiative des Bundes, die z. B. ein Einfuhr- und Verbringungsverbot besonders gefährlicher Zuchtlinien enthält und bei Verstößen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren vorsieht. Außerdem eine deutliche Verschärfung des Tierschutzgesetzes enthält, u. a. in Sachen Zuchtverbot.
Ergänzungen des Bundesgesetzes bzw. der Bundeshundeverordnung halte er allerdings für notwendig, die Niedersachsen bereits per Länderantrag eingebracht habe, fügte Bartels hinzu. Dazu gehöre die Anpassung des geplanten Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetzes an die im BML-Qualzuchtgutachten genannten Hunderassen (Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier) sowie die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung zur Kennzeichnung aller Hunde und die zentrale Erfassung dieser Tiere.
Außerdem die Einführung eines obligatorischen Wesenstestes für die Zucht, die Einführung eines tierschutzfachlichen Prüfkataloges für Hundehalter sowie eindeutige Regelungen zur Hundeausbildung. Ferner eine per Bundesgesetz geregelte Pflichtversicherung.
(Quelle:ML Nds)