Die Maus kann problemlos einreisen.
Das Einreiseverbot gilt nur für AmStaff, Staffbull, Pitbull und Bullterrier
Es stimmt, in div. Bundesländern ist die Haltung von Rottis mit Auflagen verbunden....da müssen sich die neuen Halter schlau machen, ob sie irgendwelche Auflagen zu erfüllen haben oder nicht.
Wird die Maus in Hessen leben?
Hier ist die Verordnung von Hessen:
http://ksgemeinde.de/html/info_v_hessen.html
So wie ich das jetzt nachgelesen habe, fallen nur folgende Hunde drunter:
1. unwiderleglich vermutet (Kampfhund
1. American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier,
2. American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire Bullterrier;
2. solange vermutet, bis der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch eine Begutachtung des Hundes (Wesensprüfung) durch einen geeigneten Sachverständigen oder eine geeignete sachverständige Stelle nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
1. American Bulldog,
2. Bullmastiff,
3. Bullterrier,
4. Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux,
5. Dogo Argentino,
6. Fila Brasileiro,
7. Kangal (Karabash),
8. Kaukasischer Owtscharka,
9. Mastiff,
10. Mastin Espanol,
11. Mastino Napoletano
12. Tosa Inu.
Für die hess. Verordnung kannst du dich auch vertrauensvoll an beckersmom melden. Sie ist für
für das Land Hessen zuständig. Hier findest du den Kontakt: