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Taormina

15 Jahre Mitglied
Hallo liebe Kampfschmusergemeinde!

Ich bräuchte dringend Hilfe bei der Frage der Einreise einer Rottweilermixhündin mit ihren Babys.

Die absolut liebe Treinta wurde in Spanien hochschwanger auf die Straße gesetzt. Bei Tierfreunden im Garten bekam sie ihre Babys und darf dort auch bis zu ihrer Ausreise bleiben.

Wir hätten die Möglichkeit, Treinta samt Babys nächste Woche nach Frankfurt auszufliegen. Weil Rottweiler in manchen Bundesländern ja auch als "gefährlich" gelten, bin ich mir jetzt nicht sicher, ob das problemlos klappt. Habe zwar eine Hundeschutzverordnung von Hessen im Internet gefunden, wo Rottweiler nicht als Kampfhunde oder Anlagenhunde aufgeführt werden, aber das Ding ist von 2000, also möglicherweise veraltet??

Kann mir jemand von Euch weiterhelfen? Wißt Ihr, ob Treinta mit Familie problemlos durch den Zoll am Frankfurter Flughafen kommt? Anschließend würde die Familie im Auto weiter nach NRW fahren, da gibts dann wohl keine weiteren Probleme ...

Ich bin für jede Info dankbar, denn wir müßten den Flug so schnell wie möglich buchen!

Viele Grüße

Taormina
 
  • 18. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Taormina ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 23 Personen
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Als soweit ich weiß gibt es für Rottis kein Einfuhrverbot, nur für die 4 Rassen Pitbull, Bullterrier, Staffbull und Am Staff.

Frag doch einfach mal bei dem zuständigen Amt in der Gemeinde nach, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Viel Glück bei der Vermittlung
 
Die Maus kann problemlos einreisen.
Das Einreiseverbot gilt nur für AmStaff, Staffbull, Pitbull und Bullterrier

Es stimmt, in div. Bundesländern ist die Haltung von Rottis mit Auflagen verbunden....da müssen sich die neuen Halter schlau machen, ob sie irgendwelche Auflagen zu erfüllen haben oder nicht.

Wird die Maus in Hessen leben?
Hier ist die Verordnung von Hessen: http://ksgemeinde.de/html/info_v_hessen.html

So wie ich das jetzt nachgelesen habe, fallen nur folgende Hunde drunter:

1. unwiderleglich vermutet (Kampfhund
1. American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier,
2. American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire Bullterrier;
2. solange vermutet, bis der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund durch eine Begutachtung des Hundes (Wesensprüfung) durch einen geeigneten Sachverständigen oder eine geeignete sachverständige Stelle nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
1. American Bulldog,
2. Bullmastiff,
3. Bullterrier,
4. Bordeaux Dogge, Dogue de Bordeaux,
5. Dogo Argentino,
6. Fila Brasileiro,
7. Kangal (Karabash),
8. Kaukasischer Owtscharka,
9. Mastiff,
10. Mastin Espanol,
11. Mastino Napoletano
12. Tosa Inu.

Für die hess. Verordnung kannst du dich auch vertrauensvoll an beckersmom melden. Sie ist für für das Land Hessen zuständig. Hier findest du den Kontakt:
 
Vielen Dank an Euch zwei! Treinta wird morgen mit ihren Babys nach Hessen einreisen!

Taormina
 
Es sind allerdings die Einfuhr- und damit Impfbestimmungen zu beachten!
 

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Nicht unbedingt. Ich lese das etwas anders. Es heißt einfach, dass es einen konkreten Anlass gab, und die Attacke nicht aus dem Nichts und schierer Abneigung erfolgt ist. Beide Hunde hatten - aus ihrer Sicht - gute Gründe für ihr Verhalten. Der Bully zB: „Ey, ich will auf’s Bett, rutsche...
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Okai vielen Dank Ich werde mich weiterhin erkundigen und versuchen Dinge zu erfahren:-) Danke für eure antworten. :-)
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