Bordercollie Maltester Mix was tun als Kampfhund eingestuft

Gibt es bei deiner Tastatur keine Satzzeichen??

Wann wurde sie denn als gefährlich eingestuft?
 
  • 27. April 2024
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Hi MadlenBella ... hast du hier schon mal geguckt?
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Jetzt komm ich gar nicht mehr mit. Du hast sie seit 3 Jahren? Und dann war sie zwischenzeitlich bei deinem Exmann? Und dann auch auf ihn angemeldet? Oder vorher? Und wann waren die Vorfälle?
 
@Diana2099 So wie ich es verstehe, hat die TE sich vor über einem Jahr vom Mann getrennt, und seither lebt der Hund bei ihr. Vorher dann ja wohl bei beiden. Die Beißvorfälle müssen demnach auch über 1 Jahr her sein. Die Einstufung erfolgte aber erst vor 4 Monaten. Dann ging sie dagegen an und hat jetzt erst erfahren, dass das erfolglos war.
Nur steht im Landeshundegesetz, dass das dagegen angehen keine aufschiebende Wirkung hat. Die 3 Monate Frist, die sie hatte, um die Unterlagen beizuschaffen, Sachkunde etc, vermute ich, sind abgelaufen. Ende Gelände.
 
@Diana2099 So wie ich es verstehe, hat die TE sich vor über einem Jahr vom Mann getrennt, und seither lebt der Hund bei ihr. Vorher dann ja wohl bei beiden. Die Beißvorfälle müssen demnach auch über 1 Jahr her sein. Die Einstufung erfolgte aber erst vor 4 Monaten. Dann ging sie dagegen an und hat jetzt erst erfahren, dass das erfolglos war.
Nur steht im Landeshundegesetz, dass das dagegen angehen keine aufschiebende Wirkung hat. Die 3 Monate Frist, die sie hatte, um die Unterlagen beizuschaffen, Sachkunde etc, vermute ich, sind abgelaufen. Ende Gelände.

Ach so, ja gut, solche Details ( nicht aufschiebende Wirkung ) sollte man natürlich beachten.
 
Richtig, zumal ja, wie sie schreibt, eine Anwältin im Spiel war. Zumindest die hätte das wissen müssen.
 
Aber wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann bedeutet die Einstufung jetzt doch “nur“ die erhöhte Steuer und plus Leinenpflicht etc.?
Es geht ja nicht darum das der Hund der TE weg genommen werden soll?

Dann würde ich sagen shit happens und schauen, das ich die Steuer zusammen bekomme.
 
Nein, es geht schon ums wegnehmen. Es ginge nur um Leinenpflicht & Co., wenn sie die Haltegenehmigung für einen gefährlichen Hund beantragt hätte. Hat sie aber nicht, und ohne diese darf sie in Nds keinen gefährlichen Hund halten.
 
Nein, es geht schon ums wegnehmen. Es ginge nur um Leinenpflicht & Co., wenn sie die Haltegenehmigung für einen gefährlichen Hund beantragt hätte. Hat sie aber nicht, und ohne diese darf sie in Nds keinen gefährlichen Hund halten.

Danke, irgendwie hab ich den Wirrwarr nicht verstanden.
 
so neue info das verfahren über das ordnungsgericht läuft noch. Habe bis jetzt noch kein urteil vom gericht zwecks der aufhebung der einstufung

das was ich bekommen habe , habe ich falsch gelesen das war die stellungsnahme vom vetrinäramt an das gericht darauf müssen wir uns noch mal äussern

und die unterlagen zwecks der erlaubnis liegen bei meiner Anwältin. Und die hat den noch nicht gestellt wegen der klage wie ich es verstanden habe.

ich schreibe mit handy daher nicht auf satzzeichen und rechtschreibung achten bin zudem auch etwas aufgebracht
 
Hatten unser unmittelbarern Nachbarn mit ihrem Schäferhund auch. Nach 2 Beißvorfällen als gefährlich eingestuft,mussten sie im Gegensatz zum Listenhund erstmal erhöhte Steuer zahlen. Dann kam ein Hundeführer der Polizei und der prüfte das Verhalten nochmals .
Er gab die Empfehlung Maulkorbpflicht und Hundeschule
Der Hund wäre ansich nicht aggressive, nur das unsichere Verhalten des Halters würde den Hund dazu bringen selbst zu entscheiden.
Die brauchten keine Sachkunde machen und der Hund läuft jetzt mit Mk und Leine
Da hab ich sonst nichts mehr von gehört
Das ist in Rlp weiß nicht wie es in anderen Bl ist
 
hat das Vetamt denn denn Hund begutachtet ? Wie schätzen die ihn ein ? Ich denke gerade daran hängt ne Menge
 
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