@Diana2099 So wie ich es verstehe, hat die TE sich vor über einem Jahr vom Mann getrennt, und seither lebt der Hund bei ihr. Vorher dann ja wohl bei beiden. Die Beißvorfälle müssen demnach auch über 1 Jahr her sein. Die Einstufung erfolgte aber erst vor 4 Monaten. Dann ging sie dagegen an und hat jetzt erst erfahren, dass das erfolglos war.
Nur steht im Landeshundegesetz, dass das dagegen angehen keine aufschiebende Wirkung hat. Die 3 Monate Frist, die sie hatte, um die Unterlagen beizuschaffen, Sachkunde etc, vermute ich, sind abgelaufen. Ende Gelände.