Bordercollie Maltester Mix was tun als Kampfhund eingestuft

engelfee4

Hallo ich weiss nicht ob ich Hier richtig bin aber ich brauche dringend hilfe ich bin wirklich verzweifelt
ich habe eine 7 Jährige Hündin habe mich vor über einem Jahr von meinem noch Mann getrennt der den Hund im Alkohol zustand aufgehetzt hat durch 2 Beissvorfälle noch in seiner oput wurde unsere Hündin als Kampfhund eingestuft bin leider ohne erfolg gegen den Bescheid angegangen sie behält weiterhin den stempel aber mein Problem ich erhalte selber nur Grundsicherung habe einen Finanziellen engpass für einen nicht kampfhund die hundesteuer usw ist gar kein problem gewesen aber nun ich weiss nicht wie ich das alles stämmen soll mein freund sagt der Hund muss weck das ruhiniert uns somal ich noch keinen Antrag auf erlaubnis fürs führen und halten von Kampfhunde gestellt habe ich bin verzweifelt den eigendlich will ich mein hund nicht abgeben müssen und wenn an wem?

Gibt es da nicht irgendwie eine Lösung noch nicht mal weiss ich wie ich den Wesenstest sowie den Eignungstest mit meinen 400€ im monat stämmen soll?

Ich danke schon mal für eure Antworten

und mich interessiert noch wann sie mir weck genommen wird werde ich vorher benachrichtigt oder stehen da einfach welche vor der tür?

Ich habe wirklich anst mein Baby zu verlieren?
 
  • 26. April 2024
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Hi engelfee4 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ganz ehrlich. Nö. Viel machen kannste nicht.
Aber schon seltsam, dass man zuguckt wie der Kerl das "Baby" schlecht behandelt und dann im Nachgang jammert.

Und was machste finanziell wenn sie krank wird, sich verletzt? Nicht behandeln lassen?
 
Ganz ehrlich. Nö. Viel machen kannste nicht.
Aber schon seltsam, dass man zuguckt wie der Kerl das "Baby" schlecht behandelt und dann im Nachgang jammert.

Und was machste finanziell wenn sie krank wird, sich verletzt? Nicht behandeln lassen?

ich habe nicht zugesehen habe es erst hinterher erfahren wie es zu den vorfällen kam auserdem ich habe gehandelt und die konzequenz gezogen in dem ich sie dauerhaft bei mir nun habe seit der trennung
 
Dann musste halt auch für sie aufkommen. Kannste das nicht, muss sie in bessere Hände. Weiß man aber vorher ob man Kohle hat oder nicht. Hartz4 gibbet ja selten überraschend.
 
das alte Zauberwort "Bitte" wurde 2018 abgelöst von "Arbeit"
 
Ganz ehrlich. Nö. Viel machen kannste nicht.
Aber schon seltsam, dass man zuguckt wie der Kerl das "Baby" schlecht behandelt und dann im Nachgang jammert.

Und was machste finanziell wenn sie krank wird, sich verletzt? Nicht behandeln lassen?


nochmal dazu ich habe geschrieben es war kein problem tierarzt sie ist geimft entwurmt regelmässige behandlungen usw das ist nicht das thema auch futter nicht nur seit der einstufung zum kampfhund vor 4 monaten erst weiss ich nicht wie ich es stämmen soll und nein erhalte kein harz4 erwerbsunfähigkeitsrente was ein unterschied ist
 
Auch ein geimpfter Hund wird krank oder verletzt sich. Was machste bei spontan 1000 Euro TA-Kosten?
Wenn ich schon Steuer nicht zahlen kann, kann ich halt den Hund nicht halten. Das mag in manchen Fällen traurig sein, aber auch das heißt Verantwortung. Sich von nem Tier trennen wenn ich die Kohle nicht habe. Da kann auch hier keiner was machen. Wir sind ja kein Spendenpfuhl.
Die Einstufung zum gefährlichen Hund habt ihr mit Vorfällen ja selbst verbockt. Traurig genug, dass der Hund es ausbaden muss.
 
Nein, da musst du jetzt ausbaden was der Hund erleben musste. Wenn er eingestuft wurde kannst du das nicht einfach rückgängig machen ohne etwas dafür zu tun. Wenn du ihn nicht abgeben willst musst du dir irgendwie den A.rsch aufreißen um das Geld für alles zusammen zu bekommen. Und dann halt den Wesenstest machen.
 
Ich weiss ja nicht wie krank du bist (Erwerbsunfähigkeitsrente), aber vielleicht geht es ja trotzdem sich einen Minijob (ich glaube man darf bis zu 450 € dazu verdienen) zu suchen.
 
Dann wird der Hund sowieso bald vom Amt eingezogen und deine Probleme haben sich dann eh erledigt.

Ist das bei "nachträglich" eingestuften auch nicht möglich dann danach erst die Genehmigung zu beantragen? Kenn mich damit nicht aus.

und für den Hund wahrscheinlich ne Verbesserung...

Wenn er hoffentlich nicht allzu lange im Heim sitzt. :( Mit so einer Vorgeschichte wahrscheinlich nicht gut zu vermitteln.
 
Naja, einen als gefährlich eingestuften Hund gut zu vermitteln, das ist schon eine Herausforderung, die häufig auch bei viel Mühe scheitert.
Das Problem ist, dass die Einstufung ja am Hund hängen bleibt, unabhängig vom Halter.
Die Hunde bleiben oft über Jahre oder lebenslang im Tierheim.

Wenn wirklich der Wille da ist, wäre das schon die Option für den Hund:
Wenn du ihn nicht abgeben willst musst du dir irgendwie den A.rsch aufreißen um das Geld für alles zusammen zu bekommen. Und dann halt den Wesenstest machen.

Ist das bei "nachträglich" eingestuften auch nicht möglich dann danach erst die Genehmigung zu beantragen? Kenn mich damit nicht aus.

Das verstehe ich jetzt auch erst mal nicht.
Wenn mein Hund wegen eines Beißvorfalls als gefährlicher Hund eingestuft wird, was hier ja wohl passierte, dann muß ich, zumindest wenn der Hund angemeldet war, ja keinen Antrag stellen, ihn behalten zu dürfen.
Wenn der Hund auf den Freund angemeldet war, muß er ja sowieso neu angemeldet werden.
 
Ist das bei "nachträglich" eingestuften auch nicht möglich dann danach erst die Genehmigung zu beantragen?
Klar, vorher kann man ja schlecht. Vorher ist der Hund ja nicht gefährlich. Aber wenn er als gefährlich eingestuft ist, muss man die Halteerlaubnis unverzüglich beantragen. Und nicht erst nach Monaten.
 
Klar, vorher kann man ja schlecht. Vorher ist der Hund ja nicht gefährlich. Aber wenn er als gefährlich eingestuft ist, muss man die Halteerlaubnis unverzüglich beantragen. Und nicht erst nach Monaten.

Der zeitliche Ablauf ist hier aber auch nicht ganz klar. Für mich hört es sich so an dass zunächst erstmal versucht wurde gegen die Einstufung zu widersprechen. Da würde ich auch nicht direkt die Erlaubnis beantragen, würde ja bedeuten dass ich gar nicht glaube dass die Einstufung zu unrecht war. Und jetzt, wo man merkt dass man damit nicht durchkommt, muss man halt doch weiter überlegen.
 
Wenn mein Hund wegen eines Beißvorfalls als gefährlicher Hund eingestuft wird, was hier ja wohl passierte, dann muß ich, zumindest wenn der Hund angemeldet war, ja keinen Antrag stellen, ihn behalten zu dürfen.
Doch, so habe ich es verstanden. Das Halten eines gefährlichen Hundes bedarf der Erlaubnis. Der Hundehalter hat diese unverzüglich nach Feststellung der Gefährlichkeit zu beantragen. Das war, so wie ich es lese, zu dem Zeitpunkt zwar noch der Mann, aber als sie den Hund übernahm, hätte sie das tun müssen. Und sie hätte innerhalb 3 Monaten die Unterlagen beibringen müssen, aufgrund derer die Behörden darüber entscheiden können. Nach Ablauf der Frist ist die Erlaubnis zu versagen. Lt. Landeshundegesetz Nds.
 
Manche Tierschutzvereine haben doch so was wie eine Hundeschule für die dort einsitzenden Hunde. Vielleicht kann man da ja ggf. mitmachen und den Hund auf einen Wesenstest vorbereiten (und im Gegenzug vielleicht mit den Tierheimhunden Gassi gehen)? Frag da doch mal nach.

Und vielleicht können die dir auch im Zweifelsfall helfen, ggf. einen neuen Platz für den Hund zu finden.
 
Klar, vorher kann man ja schlecht. Vorher ist der Hund ja nicht gefährlich. Aber wenn er als gefährlich eingestuft ist, muss man die Halteerlaubnis unverzüglich beantragen. Und nicht erst nach Monaten.

Ich hatte überlesen, dass sie das Bundesland genannt hatte.
Für den eigenen Hund ist es hier anders.
Man bekommt Auflagen, die man erfüllen muss, sofern er nicht beschlagnahmt wird.
 
Ist das bei "nachträglich" eingestuften auch nicht möglich dann danach erst die Genehmigung zu beantragen? Kenn mich damit nicht aus.

Doch, natürlich, geht ja nicht anders. Aber man muss dann bis zu einer gegebenen Frist diese Genehmigung beantragt haben, sonst wird der Hund eingezogen.
 
hallo nochmal also ja es stimmt ich bin erstmal dagegen übers gericht angegangen und habe gestern von meiner anwältin den bescheid bekommen das die klage abgewiesen wurde

ich habe sie selbst erst vor 3 jahren bekommen als unser kleiner verstorben ist als problem hund und nie was gewesen

jetzt wo die vorfälle waren und das zeitgleich mit der trennung von meinem mann bleibt alles an mir hängen ich habe die einstellung ein tier kann noch so schwierig sein solange ich sie aber im griff habe und unter meine aufsicht nichts passiert ist das kein grund ein tier weck zugeben

und es muss doch möglich sein da die doch auch nicht wollen genauso wie ich das so ein hund im tierheim versauert und es dem hund gut geht
 
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