Little
Hallo,
ich brauche mal Eure Hilfe. Vor ein paar Wochen hat sich die Hündin unserer Nachbarin mit unserem Hund in der Wolle gehabt. Unsere Versicherung hat die TA-Rechnungen unserer Nachbarin bezahlt, die Versicherung der Nachbarin bezahlt uns aber nur die Hälfte des Schadens "aufgrund der Tiergefahr die von unserem Hund ausgeht" (?!?!?!?) ...
Unser Hund ist ein Bordeauxdoggen-Mischling, sprich in einigen Bundesländern Deutschlands als Kategorie-2 Hund gelistet. In Niedersachsen - wo wir wohnen - ist die Bordeauxdogge aber nicht gelistet.
Ich suche nun irgendwie "Beweise", dass unser süsses Pupsgesicht kein Kampfhund ist. Weiss irgendjemand wo ich die Gefahrtierverordnung von Niedersachsen finde? Oder irgendwelche anderen Schriftstücke die belegen, dass von einer Bordeauxdogge keine "Tiergefahr" ausgeht ?!? Er hat den Wesenstest erfolgreich bestanden, ist doch also auch von einem evtl. Leinen- und Maulkorbzwang befreit. Per Gesetz ist er also ungefährlich (nicht dass er überhaupt gefährlich ist, aber diese Bürokraten ...), dann kann sich doch die Versicherung nicht weigern zu zahlen, wenn ein anderer Hund meinem Schnauzgesicht den Kiefer bricht, oder?! Die ganze Angelegenheit war nämlich recht kostspielig und wir haben unseren TA auch nicht mal eben aus der Portokasse bezahlt. Wir möchten echt gerne den "Schaden" VOLL ersetzt haben...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Little
ich brauche mal Eure Hilfe. Vor ein paar Wochen hat sich die Hündin unserer Nachbarin mit unserem Hund in der Wolle gehabt. Unsere Versicherung hat die TA-Rechnungen unserer Nachbarin bezahlt, die Versicherung der Nachbarin bezahlt uns aber nur die Hälfte des Schadens "aufgrund der Tiergefahr die von unserem Hund ausgeht" (?!?!?!?) ...
Unser Hund ist ein Bordeauxdoggen-Mischling, sprich in einigen Bundesländern Deutschlands als Kategorie-2 Hund gelistet. In Niedersachsen - wo wir wohnen - ist die Bordeauxdogge aber nicht gelistet.
Ich suche nun irgendwie "Beweise", dass unser süsses Pupsgesicht kein Kampfhund ist. Weiss irgendjemand wo ich die Gefahrtierverordnung von Niedersachsen finde? Oder irgendwelche anderen Schriftstücke die belegen, dass von einer Bordeauxdogge keine "Tiergefahr" ausgeht ?!? Er hat den Wesenstest erfolgreich bestanden, ist doch also auch von einem evtl. Leinen- und Maulkorbzwang befreit. Per Gesetz ist er also ungefährlich (nicht dass er überhaupt gefährlich ist, aber diese Bürokraten ...), dann kann sich doch die Versicherung nicht weigern zu zahlen, wenn ein anderer Hund meinem Schnauzgesicht den Kiefer bricht, oder?! Die ganze Angelegenheit war nämlich recht kostspielig und wir haben unseren TA auch nicht mal eben aus der Portokasse bezahlt. Wir möchten echt gerne den "Schaden" VOLL ersetzt haben...
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Little