Bitte um Hilfe... Kampfhundesteuer > Verwaltungsgericht

fbernhauer

15 Jahre Mitglied
Hallo Leute,

war schon längere Zeit nicht mehr im Forum aus zeitlichen (Beruf & Privat) Gründen und habe leider nicht die Zeit alle alten Berichte durchzusehen. Deswegen bitte ich um Nachsicht falls das Thema in der letzten Zeit schon vorkam.

Der Sachverhalt:

Wir haben eine BX (Princess, 5 Jahre) und müssen uns mit unserer Gemeinde Straubenhardt bezüglich der Kampfhundesteuer rumschlagen.

Nach zwei Jahren warten, haben wir am 28.02.2008 endlich einen Termin vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe.

Princess wurde auf Veranlassung der Gemeinde schon als Welpe von der Polizei geprüft
und wir haben aufgrund des bestandenen Wesentestes (Verhaltensprüfung) folgende Bescheinigung von der Gemeinde bekommen.

„ Befreiung von der Leinenpflicht gemäß §4 Abs. 6 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hund (PolVOgH) Ihr Antrag vom… auf Befreiung von der Leinenpflicht für Ihren Hund wird entsprochen“.

Nach dem Polizeirecht ist unser Hund als ungefährlich eingestuft worden, die gleiche Gemeinde, die uns dieses bestätigt möchte aber von uns trotzdem die erhöhte „Kampfhundesteuer“.

Darum die Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Jetzt meine Bitte um Unterstützung:

Kennt jemand aktuelle positive Urteile diesbezüglich, aktuelle Beißstatistiken oder habt Ihr
vielleicht noch andere Tipps oder Empfehlungen die Ihr mir mitteilen könnt, sodass ich diese noch meiner Anwältin Anfang nächster Wochen zukommen lassen kann.

Natürlich könnt Ihr mir, falls vorhanden größere Dateianhänge auch direkt per Mail schicken.

[email protected]

Vorab schon vielen Dank

Frank
:verwirrt:
 
  • 22. Mai 2024
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Hi fbernhauer ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Ich kenne leider dazu nur negative Urteile und meine zu glauben das dies auch schon durchgeklagt wurde - leider ohne Erfolg...

Trotzdem Hut ab, vor eueren Mut, diese Sache durch zu ziehen... ich drücke euch die Daumen...
 
Danke, wir probieren es und nur so haben wir überhaupt eine Chance.
 
Du unterschätzt, dass es zwischen dem Ordnungsrecht und dem Steuerrecht Unterschiede gibt. ;)

Die Gemeinden können ihre Hundesteuersatzung nach eigenem Gusto gestalten und bisher ist mir kein Gerichtsurteil bekannt, dass dies in oberster Instanz verboten hätte :(
 
Unterschätzen würde ich als nicht ganz richtig sehen. Wie schon geschrieben warten wir alleine schon 2 Jahre auf den Gerichtstermin davor einreichen und klagen usw. (rund 4,5 Jahre)

Natürlich haben wir uns ausgiebig damals damit beschäftigt und mir ist bekannt, dass
es zwei unterschiedliche "Rechte" sind. Aber gerade darum geht es uns ja. Wie kann es
möglich sein, dass einerseits die Begründung der Gemeinde sich darauf bezieht, dass es
sich um eine sehr gefährlich Rasse (Größe Gewicht, angebliche Beisskraft etc.) handelt und gleichzeitig aber von der gleichen Gemeinde in einem anderen Recht die Gefährlichkeit als nicht vorhanden angesehen wird.:sauer:
 
Wie kann es möglich sein, dass einerseits die Begründung der Gemeinde sich darauf bezieht, dass es sich um eine sehr gefährlich Rasse (Größe Gewicht, angebliche Beisskraft etc.) handelt und gleichzeitig aber von der gleichen Gemeinde in einem anderen Recht die Gefährlichkeit als nicht vorhanden angesehen wird.:sauer:
Weil das eine mit dem anderen nicht zwangsweise verknüpft ist.

A) "Kampfhundesteuer": Diese wird ausschliesslich entsprechend der Rassenzugehörigkeit (in der Regel Liste 1 - Hunde) dem entsprechenden Hund zugeordnet, nicht wegen einer tatsächlichen oder nicht vorhandenen Gefährlichkeit.
Die Höhe bestimmt die Gemeinde frei.
So kann zum Beispiel ein Schäferhund so oft beissen wie er will, er wird lediglich zu Maulkorb und Leine "verurteilt", sein Halter ,uss keine höhere Steuer bezahlen.

B) "Gefährliche Hunde": Dieser Begriff leitet sich aus der jeweiligen Landeshundeverordnung ab. Darunter können Hunde aller Rassen fallen. Entscheidend sind Größe, Gewicht und natürlich eventuelle Beißvorfälle.
Die Konsequenzen daraus: Wesenstest, Maulkorb, Leine, oder Befreihung davon.

Interessant ist eine Verwaltungsgerichtsverhandlung diesbezüglich trotzdem.
Wenn die diese Klage angenommen haben, befürchte ich jedoch, dass sie abgewiesen wird. Im besten Fall ist eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.
Grund: Das wird ja nicht "nur" eine Entscheidung für Euren Einzelfall, sondern hat eine grundsätzliche Bedeutung für nahezu alle Gemeinden in Deutschland.
Meine einzige leise Hoffnung in einem solchen Fall:
Das "Gleichheitsprinzip" (gibt es das bei Tieren?) wird verletzt.
Warum soll ein Staff höher besteuert werden, als ein Boxer? (beide können beissen)

Grüße Klaus
 
Mich mal wieder in die Nesseln setzend,

ohne es durchgelesen zu haben:
[Edit - Der Betreiber der editierten Seite wünscht keinen Verweis auf seine Seite von hier aus]
verordnungen/Urteile

vom 19.06.06 und 06.12.06
Urteile zur Besteuerung

ob es hilfreich ist?? keine Ahnung

LG andrea
 
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