Hallo Leute,
war schon längere Zeit nicht mehr im Forum aus zeitlichen (Beruf & Privat) Gründen und habe leider nicht die Zeit alle alten Berichte durchzusehen. Deswegen bitte ich um Nachsicht falls das Thema in der letzten Zeit schon vorkam.
Der Sachverhalt:
Wir haben eine BX (Princess, 5 Jahre) und müssen uns mit unserer Gemeinde Straubenhardt bezüglich der Kampfhundesteuer rumschlagen.
Nach zwei Jahren warten, haben wir am 28.02.2008 endlich einen Termin vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe.
Princess wurde auf Veranlassung der Gemeinde schon als Welpe von der Polizei geprüft
und wir haben aufgrund des bestandenen Wesentestes (Verhaltensprüfung) folgende Bescheinigung von der Gemeinde bekommen.
„ Befreiung von der Leinenpflicht gemäß §4 Abs. 6 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hund (PolVOgH) Ihr Antrag vom… auf Befreiung von der Leinenpflicht für Ihren Hund wird entsprochen“.
Nach dem Polizeirecht ist unser Hund als ungefährlich eingestuft worden, die gleiche Gemeinde, die uns dieses bestätigt möchte aber von uns trotzdem die erhöhte „Kampfhundesteuer“.
Darum die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Jetzt meine Bitte um Unterstützung:
Kennt jemand aktuelle positive Urteile diesbezüglich, aktuelle Beißstatistiken oder habt Ihr
vielleicht noch andere Tipps oder Empfehlungen die Ihr mir mitteilen könnt, sodass ich diese noch meiner Anwältin Anfang nächster Wochen zukommen lassen kann.
Natürlich könnt Ihr mir, falls vorhanden größere Dateianhänge auch direkt per Mail schicken.
[email protected]
Vorab schon vielen Dank
Frank
war schon längere Zeit nicht mehr im Forum aus zeitlichen (Beruf & Privat) Gründen und habe leider nicht die Zeit alle alten Berichte durchzusehen. Deswegen bitte ich um Nachsicht falls das Thema in der letzten Zeit schon vorkam.
Der Sachverhalt:
Wir haben eine BX (Princess, 5 Jahre) und müssen uns mit unserer Gemeinde Straubenhardt bezüglich der Kampfhundesteuer rumschlagen.
Nach zwei Jahren warten, haben wir am 28.02.2008 endlich einen Termin vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe.
Princess wurde auf Veranlassung der Gemeinde schon als Welpe von der Polizei geprüft
und wir haben aufgrund des bestandenen Wesentestes (Verhaltensprüfung) folgende Bescheinigung von der Gemeinde bekommen.
„ Befreiung von der Leinenpflicht gemäß §4 Abs. 6 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hund (PolVOgH) Ihr Antrag vom… auf Befreiung von der Leinenpflicht für Ihren Hund wird entsprochen“.
Nach dem Polizeirecht ist unser Hund als ungefährlich eingestuft worden, die gleiche Gemeinde, die uns dieses bestätigt möchte aber von uns trotzdem die erhöhte „Kampfhundesteuer“.
Darum die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Jetzt meine Bitte um Unterstützung:
Kennt jemand aktuelle positive Urteile diesbezüglich, aktuelle Beißstatistiken oder habt Ihr
vielleicht noch andere Tipps oder Empfehlungen die Ihr mir mitteilen könnt, sodass ich diese noch meiner Anwältin Anfang nächster Wochen zukommen lassen kann.
Natürlich könnt Ihr mir, falls vorhanden größere Dateianhänge auch direkt per Mail schicken.
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Vorab schon vielen Dank
Frank