WTF?!? You live, you learn. Da hab' ich wohl glueck gehabt, mit Koeln, Frechen und Bergheim.
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Übrigens war mein Gedankengang ebenso wie dogmasters "Wiederholung".4.4 Nebenbestimmungen
4.4.1 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative kann die Erlaubnis befristet werden. Die Befristung ist nur dann erforderlich, wenn zu gewährleisten ist, dass das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen in gewissen Abständen erneut geprüft wird, weil Anhaltspunkte für eine künftige Änderung der für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Verhältnisse bestehen. Die Dauer der Befristung sollte in Abhängigkeit von den zu erwartenden Änderungen festgelegt werden.
Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen der Gefahrenvorsorge oder -abwehr erforderlich ist. Beispiele:Die Erlaubnis soll nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Widerrufsgründe sind beispielsweise der nachträgliche Wegfall einer der Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 oder die Nichterfüllung oder Nichteinhaltung von Nebenbestimmungen zur Erlaubnis. Rechtsgrundlage für den Widerruf der Erlaubnis ist § 49 VwVfG NRW.
- Wenn der Halter den Hund einer anderen Person länger als vier Wochen zur Obhut überlässt, hat er unter Angabe des Namens und der Anschrift dieser Person den dortigen Verbleib des Hundes unverzüglich anzuzeigen.
- er Hund darf außer von dem Erlaubnisinhaber nur von bestimmten (namentlich zu benennenden) Personen (ggf. die im Besitz einer Erlaubnis sind) geführt werden.
... nicht genug damit, war auch die Halteerlaubnis abgelaufen
Wenigstens wird in beiden Richtungen ermittelt - schau'n wir mal was dabei heraus kommt.
ich denke, dass auch der JRT besitzer mit einer ,,strafe,, rechnen muß bzw. eine erhalten sollte.das grundstück sollte so abgesichert sein, dass ein hund nicht einfach so entweichen kann.
aber wieder hat ein ,,listenhundbesitzer,, dazu beigetragen, für negative schlagzeilen zu sorgen bzgl. der zuverlässigkeit ( trotz auflage MK, wurde der hund ohne MK geführt sowie KEINE haltererlaubnis. keine deshalb, weil die alte abgelaufen war.)
aber die zeitung hätte ja zum schluß ihres artikels daraufhinweisen können, dass der amstaff(der ja zur hälfte in dem mix steckt) eigentlich als sehr freundlich gelten.
damit wäre dieser bericht ja in den augen einiger user in diesem forum, doch noch positiv für hunde bestimmter rassen zu werten
Rudelchef schrieb:Wieder ein Oberschlauer, der es nebensächlich findet die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, jetzt durch einen blöden Umstand aufgefallen ist, im Mittelpunkt des Interesses steht und Vorurteile füttert.
4.4.1 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative kann die Erlaubnis befristet werden. Die Befristung ist nur dann erforderlich, wenn zu gewährleisten ist, dass das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen in gewissen Abständen erneut geprüft wird, weil Anhaltspunkte für eine künftige Änderung der für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Verhältnisse bestehen. Die Dauer der Befristung sollte in Abhängigkeit von den zu erwartenden Änderungen festgelegt werden.
Diverse Fett- und Buntmarkierungen von mir. Ganz ehrlich (und auch Off-Topic zum aktuellen Fall Da waere ich morgen beim Anwalt und liesse ein freundliches aber bestimmtes Pamphlet aufsetzen. Das LHG gibt nix dergleichen her, die hier zitierte Durchsetzungsvorschrift ist in meinen Augen ganz eindeutig, was den Rahmen einer moeglichen Befristung betrifft. Voellig anmassend, wenn das irgendwelche Amtsfuzzinen oder -fuzzies zum Anlass nehmen, die grundsaetzlich zu befristen.
Da sieht man's immer wieder, es ist auch echt gut, wenn man sich selber die Texte durchliest und sich NICHT darauf verlaesst, was einem ein zustaendiger Sachbearbeiter beim OA so an Baeren aufbinden will.
(Frechen und Bergheim habe ich persoenlich hier uebrigens definitiv *NICHT* so erlebt, insofern moegen hier tatsaechlich Gruende fuer eine Befristung vorgelegen haben).
Rudelchef schrieb:Wieder ein Oberschlauer, der es nebensächlich findet die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, jetzt durch einen blöden Umstand aufgefallen ist, im Mittelpunkt des Interesses steht und Vorurteile füttert.
Im Grunde hast du Recht, vor allem, was den MK angeht.
Bei der Haltererlaubnis würde ich noch sagen: Vielleicht ist die Halterin zugezogen gewesen, und davon ausgegangen, dass die Haltererlaubnis wie an ihren vorherigen Wohnort unbefristet sei?
(Den Fehler scheinen ja auch noch andere ansonsten nicht gerade uninformierte langjährige SoKa-Halter zu machen...)
Oder bei ihrem letzten Hund war die Genehmigung nicht befristet gewesen und sie hat schlicht nicht drauf geachtet, dass das beim neuen anders ist, weil es mittlerweile dort vor Ort anders gehandhabt wird?
PerlRonin hat ja auch im Erftkreis gewohnt, und seine Genehmigung ist offenbar unbefristet gewesen.
Dann wäre es schlicht - naja, sagen wir mal, Pech gewesen, denn wenn ich nicht von einer Befristung ausgehe, kann ich mich auch nicht um deren Verlängerung kümmern.
Generell richtig, nur die Sache mit dem Kangal (oder seinen Verwandten) hakt etwas. Dieser ist nämlich noch wesentlich "unpraktischer" als Dobi, Rotti und Co und lässt sich auch nicht annähernd so erziehen oder führen. Und da man sich ja ungern zum Ei macht, vom Hund über die Strasse gezogen werden will, scheiden diese Rassen aus. Die Prophezeiung, daß die HSH die Kampfhunde von morgen sein werden, erfüllte sich nicht, obwohl man schon seit den Listen dieses heraufbeschwört. Das es so ist, beweist auch die Praxis, da ich kaum Vorfälle kenne, bei denen diese Hunde involviert sind.In dem du ihnen einredest, Golden Retriever seien die Killer im Schafspelz?
Nee, ehrlich, so lange bestimmte Typen glauben, sie bräuchten einen Hund, um sich ein bestimmtes Image zu verpassen, werden die auch nach Hunden mit einem bestimmten Image/Ruf suchen - und diesen dann noch weiter ruinieren.
Wenns nicht Pit, Staff und sonstige "Breitkopfhunde" sind, ist es halt die zweite Reihe (weil eigentlich zu groß und unpraktisch) Dobi, Rotti und Co, oder in bestimmten andren Kreisen vermutlich der Kangal.
Ist so. Außer einer groß angelegten Kampagne, die eine andere Hunderasse ins Blickfeld dieser Leute bringt - und dann deren Ruf ruiniert - oder ihr Interesse an Hunden generell erlöschen lässt... seh ich da nix.
Aber das muss nicht heißen, dass es da nix gibt. Ich seh's nur nicht.
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Einen ersatzlosen Wegfall der Listen möchte ich mittlerweile nicht mehr sehen, denn ein zweites "Hamburg" und die Männer des Gesetzes stehen mit Schrotflinten vor meiner Tür.
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Könnte man meinen, wenn es nicht im Artikel erwähnt wäre. Das passiert leider unabhängig davon, was sich die KSG wünscht und in diesem Fall war es ein weiterer Bärendienst für die Sokas.Welcher Rasse der Hund an der Leine angehörte ist hierfür doch erstmal völlig unerheblich und die anderen Verstöße (wenn es denn welche sind) ein anderes Paar Schuhe!
Ahh so, dann möchte Niedersachsen, dass es bald solche Fälle gibt, da es erst gar keine Liste wieder eingeführt hat?
Frage mich sowieso, wie man ernsthaft daran zweifeln kann.Ahh so, dann möchte Niedersachsen, dass es bald solche Fälle gibt, da es erst gar keine Liste wieder eingeführt hat?
Was glaubst Du, wie lange Niedersachsen ohne Liste bleibt ? Ich wage zu behaupten: bis es das erste Mal richtig knallt, oder die bundesweiten "Bärendienste" ein kritisches Mass überschritten haben.
Ahh so, dann möchte Niedersachsen, dass es bald solche Fälle gibt, da es erst gar keine Liste wieder eingeführt hat?
Was glaubst Du, wie lange Niedersachsen ohne Liste bleibt ? Ich wage zu behaupten: bis es das erste Mal richtig knallt, oder die bundesweiten "Bärendienste" ein kritisches Mass überschritten haben.
Podifan schrieb:Ich hoffe, dass man es nicht riskiert zu zugeben, dass es der falsche Weg war, ohne Liste weiter zu machen, zumal man sie ja schon mal hatte und abgeschafft hat, da sie nichts gebracht hat.
Und dass man dann (oder vor einem weiteren Vorfall) die Möglichkeiten des jetzigen Hundegesetzes ausnutzt!
Podifan schrieb:Ich hoffe, dass man es nicht riskiert zu zugeben, dass es der falsche Weg war, ohne Liste weiter zu machen, zumal man sie ja schon mal hatte und abgeschafft hat, da sie nichts gebracht hat.
Und dass man dann (oder vor einem weiteren Vorfall) die Möglichkeiten des jetzigen Hundegesetzes ausnutzt!
Das hoffe ich übrigens auch. Sehr sogar.
Ist dann aber ein Prüfstein für den Charakter des einen oder anderen Politikers - wer gerade das Sagen hat und wie der weitere Lebenslauf geplant ist.
Siehe Thüringen.
... nicht genug damit, war auch die Halteerlaubnis abgelaufen
Wenigstens wird in beiden Richtungen ermittelt - schau'n wir mal was dabei heraus kommt.
Koennte mir mal jemand erklaeren, wie eine ausgesprochene Haltergenehmigung "auslaufen" kann?!? Das ist bullshit!
Das Ding verfaellt nicht. Ich hab' auch in NRW noch nie gehoert, dass eine Haltegenehmigung befristet ausgesprochen waere. Wie soll denn das gehen?!? "Halten Sie den Hund fuer 2 Jahre, danach muss er in's TH"?!?
Nach einem Vorfall, wenn der Halter sich als nicht zuverlaessig heraus gestellt hat, dann kann das Amt vielleicht eine erteilte Genehmigung zurueck ziehen, aber von selber passiert das definitiv nicht.
Das LHG-NRW gibt nix dergleichen her, und solange ich dort gemeldet war, musste ich auch nie die Haltegenehmigung erneuern lassen.
Bizarr, dass die Quelle ausgerechnet die Pressestelle der Polizei ist.
Podifan schrieb:Welcher Rasse der Hund an der Leine angehörte ist hierfür doch erstmal völlig unerheblich und die anderen Verstöße (wenn es denn welche sind) ein anderes Paar Schuhe!
Könnte man meinen, wenn es nicht im Artikel erwähnt wäre. Das passiert leider unabhängig davon, was sich die KSG wünscht und in diesem Fall war es ein weiterer Bärendienst für die Sokas.Welcher Rasse der Hund an der Leine angehörte ist hierfür doch erstmal völlig unerheblich und die anderen Verstöße (wenn es denn welche sind) ein anderes Paar Schuhe!