Bergheim-Pitbull-Mischling biss Fingerkuppe ab

WTF?!? You live, you learn. Da hab' ich wohl glueck gehabt, mit Koeln, Frechen und Bergheim.
 
  • 27. April 2024
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Hi PerlRonin ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hier mal ein Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zum LHG NRW.
Die Befristung ist eine KANN-Bestimmung, die im Einzelfall eintritt, leider in manchen Kommunen direkt als gängige Praxis eingeführt wurde.

4.4 Nebenbestimmungen
4.4.1 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative kann die Erlaubnis befristet werden. Die Befristung ist nur dann erforderlich, wenn zu gewährleisten ist, dass das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen in gewissen Abständen erneut geprüft wird, weil Anhaltspunkte für eine künftige Änderung der für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Verhältnisse bestehen. Die Dauer der Befristung sollte in Abhängigkeit von den zu erwartenden Änderungen festgelegt werden.
Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden, wenn dies im Einzelfall aus Gründen der Gefahrenvorsorge oder -abwehr erforderlich ist. Beispiele:
  • Wenn der Halter den Hund einer anderen Person länger als vier Wochen zur Obhut überlässt, hat er unter Angabe des Namens und der Anschrift dieser Person den dortigen Verbleib des Hundes unverzüglich anzuzeigen.
  • er Hund darf außer von dem Erlaubnisinhaber nur von bestimmten (namentlich zu benennenden) Personen (ggf. die im Besitz einer Erlaubnis sind) geführt werden.
Die Erlaubnis soll nur unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Widerrufsgründe sind beispielsweise der nachträgliche Wegfall einer der Erlaubnisvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 oder die Nichterfüllung oder Nichteinhaltung von Nebenbestimmungen zur Erlaubnis. Rechtsgrundlage für den Widerruf der Erlaubnis ist § 49 VwVfG NRW.
Übrigens war mein Gedankengang ebenso wie dogmasters "Wiederholung".
Wieder ein Oberschlauer, der es nebensächlich findet die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, jetzt durch einen blöden Umstand aufgefallen ist, im Mittelpunkt des Interesses steht und Vorurteile füttert.
 
@ sixpack
nochmal zum "Klientel"

Ich bin Hamburgerin:D

Ich fürchte, unsere schönen Rassen werden auch in Zukunft für bestimmte
Typen Objekt der Begierde bleiben.
Wie ein tiefergelegtes Auto und ne Braut mit High - Heels.
Man wird das leider nicht ändern.

Es kommt, aus meiner Sicht darauf an, der Öffentlichkeit und der Poitik
klar zu machen, dass diese schlechten Menschen für die Vorfälle verantwortlich sind,
aber nicht die Hunderasse.
Und : dass diese Rassen in Hand ganz normaler und friedliebender Halter
ebenso brav und unaufällig ist, wie Golden Retriever & Co.
Was die Gutachten ja auch exakt so bestätigt haben.
Das kann man zweifelsfrei nachweisen und gut is !

Ein Problem bleibt natürlich bestehen :
wenige "Normalbürger" trauen sich noch, diese Hunde anzuschaffen.
Auch Halter, die früher einmal diese Rassen liebten und mit ihnen lebten,
schaffen sich nach dem Tod des Hundes eine Rasse an, mit der sie nicht so
ein anstrengendes und belastendes Leben führen.
Das Klientel hingegen schert sich nen Dreck darum bzw findet gerade die
Reaktion, die der Anblick der Hunde hervorruft "geil"

Ich kann dazu nur ganz klar sagen :
Was habe ich, was hat mein Hund damit zu tun,
wenn diese Rasse auch von Kriminellen gehalten wird ?????
Gar nichts können wir dafür und wir müssen uns deswegen auch nicht
dafür schlecht fühlen oder schuldbewusst.
Ich bin eindeutig nicht kriminell - so what .....
Daher ist mein Hund auch ganz lieb;)
Ich glaube, diese Einstellung muss man haben und nach aussen tragen.
Ich möchte aufhören, mich ständig einschüchtern zu lasssen.
 
... nicht genug damit, war auch die Halteerlaubnis abgelaufen:rolleyes:


Wenigstens wird in beiden Richtungen ermittelt - schau'n wir mal was dabei heraus kommt.

ich denke, dass auch der JRT besitzer mit einer ,,strafe,, rechnen muß bzw. eine erhalten sollte.das grundstück sollte so abgesichert sein, dass ein hund nicht einfach so entweichen kann.

aber wieder hat ein ,,listenhundbesitzer,, dazu beigetragen, für negative schlagzeilen zu sorgen bzgl. der zuverlässigkeit ( trotz auflage MK, wurde der hund ohne MK geführt sowie KEINE haltererlaubnis. keine deshalb, weil die alte abgelaufen war.)

aber die zeitung hätte ja zum schluß ihres artikels daraufhinweisen können, dass der amstaff(der ja zur hälfte in dem mix steckt) eigentlich als sehr freundlich gelten.
damit wäre dieser bericht ja in den augen einiger user in diesem forum, doch noch positiv für hunde bestimmter rassen zu werten:lol:

Manche klettern so schnell, dass sie gar nicht merken dass sie auf dem falschen Berg sind.
________________________________________________________________________________________

Wir waren gestern abend in Hamburg und nach dem Termin sind wir noch in Altona rumgefahren. Mal einige Ecken sehen, von denen man nur hört. Ich habe darum gebeten nicht stehen zubleiben. Ansonsten sind die Räder vom Auto weg.:rolleyes:

Schaue nach rechts, da kommt ein Mann (figurtechnisch habe ich ihn dafür gehalten) unbekannten Alters, da die Kaputze + Schirmmütze soweit ins Gesicht war, dass man da nichts sehen konnte. Aber einen Amstaff / Staffbull ? an der Leine, ohne Maulkorb. Und ehrlich... so ein Gehänge habe ich noch nie bei einem Hund gesehen. Das viel auf. :D Sprich unkastriert :unsicher:

Nächste Strasse... Reeperbahn. Über die Strasse an der grünen Ampel ging eine junge Dame. An ihrer Seite ein wunderschöner Bullterrier. Ohne Leine, ohne Halsband.

Mein Partner musste mich besänftigen, weil ich auf dem Beifahrersitz abgegangen bin wie ein Zäpfchen vor Wut. :sauer:
 
Rudelchef schrieb:
Wieder ein Oberschlauer, der es nebensächlich findet die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, jetzt durch einen blöden Umstand aufgefallen ist, im Mittelpunkt des Interesses steht und Vorurteile füttert.

Im Grunde hast du Recht, vor allem, was den MK angeht.

Bei der Haltererlaubnis würde ich noch sagen: Vielleicht ist die Halterin zugezogen gewesen, und davon ausgegangen, dass die Haltererlaubnis wie an ihren vorherigen Wohnort unbefristet sei?
(Den Fehler scheinen ja auch noch andere ansonsten nicht gerade uninformierte langjährige SoKa-Halter zu machen...)

Oder bei ihrem letzten Hund war die Genehmigung nicht befristet gewesen und sie hat schlicht nicht drauf geachtet, dass das beim neuen anders ist, weil es mittlerweile dort vor Ort anders gehandhabt wird?
PerlRonin hat ja auch im Erftkreis gewohnt, und seine Genehmigung ist offenbar unbefristet gewesen.

Dann wäre es schlicht - naja, sagen wir mal, Pech gewesen, denn wenn ich nicht von einer Befristung ausgehe, kann ich mich auch nicht um deren Verlängerung kümmern.
 
4.4.1 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 1. Alternative kann die Erlaubnis befristet werden. Die Befristung ist nur dann erforderlich, wenn zu gewährleisten ist, dass das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen in gewissen Abständen erneut geprüft wird, weil Anhaltspunkte für eine künftige Änderung der für die Erlaubniserteilung maßgeblichen Verhältnisse bestehen. Die Dauer der Befristung sollte in Abhängigkeit von den zu erwartenden Änderungen festgelegt werden.

Diverse Fett- und Buntmarkierungen von mir. Ganz ehrlich (und auch Off-Topic zum aktuellen Fall:( Da waere ich morgen beim Anwalt und liesse ein freundliches aber bestimmtes Pamphlet aufsetzen. Das LHG gibt nix dergleichen her, die hier zitierte Durchsetzungsvorschrift ist in meinen Augen ganz eindeutig, was den Rahmen einer moeglichen Befristung betrifft. Voellig anmassend, wenn das irgendwelche Amtsfuzzinen oder -fuzzies zum Anlass nehmen, die grundsaetzlich zu befristen.

Da sieht man's immer wieder, es ist auch echt gut, wenn man sich selber die Texte durchliest und sich NICHT darauf verlaesst, was einem ein zustaendiger Sachbearbeiter beim OA so an Baeren aufbinden will.

(Frechen und Bergheim habe ich persoenlich hier uebrigens definitiv *NICHT* so erlebt, insofern moegen hier tatsaechlich Gruende fuer eine Befristung vorgelegen haben).
 
Rudelchef schrieb:
Wieder ein Oberschlauer, der es nebensächlich findet die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, jetzt durch einen blöden Umstand aufgefallen ist, im Mittelpunkt des Interesses steht und Vorurteile füttert.

Im Grunde hast du Recht, vor allem, was den MK angeht.

Bei der Haltererlaubnis würde ich noch sagen: Vielleicht ist die Halterin zugezogen gewesen, und davon ausgegangen, dass die Haltererlaubnis wie an ihren vorherigen Wohnort unbefristet sei?
(Den Fehler scheinen ja auch noch andere ansonsten nicht gerade uninformierte langjährige SoKa-Halter zu machen...)

Oder bei ihrem letzten Hund war die Genehmigung nicht befristet gewesen und sie hat schlicht nicht drauf geachtet, dass das beim neuen anders ist, weil es mittlerweile dort vor Ort anders gehandhabt wird?
PerlRonin hat ja auch im Erftkreis gewohnt, und seine Genehmigung ist offenbar unbefristet gewesen.

Dann wäre es schlicht - naja, sagen wir mal, Pech gewesen, denn wenn ich nicht von einer Befristung ausgehe, kann ich mich auch nicht um deren Verlängerung kümmern.

aber ist es nicht so bzw. sollte es nicht so sein, dass man sich gerade als ,,listenhundhalter,, besonders intensiv! mit den aktuellen auflagen und gesetzen seiner LHVO beschäftigt und sich 100%tig an diese hält? schon aus solidaritätsgründen allen anderen ,,listenhundhaltern,, gegenüber.

für mich ist das keine entschuldigung, ob die halterin nun gerade erst vor ein paar tagen von einem BL ins andere gezogen ist oder davon ausging, dass die halteerlaubnis unbefristet ist, oder , oder, oder.

natürlich ist niemend unfehlbar aber das sind alles dinge, die man vorher abcheken kann/muß bzw. dinge, die man durch verantwortungsbewußtes tun und handeln ausschließen kann als da wären in diesem fall der MK und die halteerlaubnis.
 
In dem du ihnen einredest, Golden Retriever seien die Killer im Schafspelz?

Nee, ehrlich, so lange bestimmte Typen glauben, sie bräuchten einen Hund, um sich ein bestimmtes Image zu verpassen, werden die auch nach Hunden mit einem bestimmten Image/Ruf suchen - und diesen dann noch weiter ruinieren.

Wenns nicht Pit, Staff und sonstige "Breitkopfhunde" sind, ist es halt die zweite Reihe (weil eigentlich zu groß und unpraktisch) Dobi, Rotti und Co, oder in bestimmten andren Kreisen vermutlich der Kangal.

Ist so. Außer einer groß angelegten Kampagne, die eine andere Hunderasse ins Blickfeld dieser Leute bringt - und dann deren Ruf ruiniert - oder ihr Interesse an Hunden generell erlöschen lässt... seh ich da nix.

Aber das muss nicht heißen, dass es da nix gibt. Ich seh's nur nicht. :hallo:
Generell richtig, nur die Sache mit dem Kangal (oder seinen Verwandten) hakt etwas. Dieser ist nämlich noch wesentlich "unpraktischer" als Dobi, Rotti und Co und lässt sich auch nicht annähernd so erziehen oder führen. Und da man sich ja ungern zum Ei macht, vom Hund über die Strasse gezogen werden will, scheiden diese Rassen aus. Die Prophezeiung, daß die HSH die Kampfhunde von morgen sein werden, erfüllte sich nicht, obwohl man schon seit den Listen dieses heraufbeschwört. Das es so ist, beweist auch die Praxis, da ich kaum Vorfälle kenne, bei denen diese Hunde involviert sind.

Das Kangals in "bestimmten anderen Kreisen" beliebt sind, liegt einzig und allein daran, daß es türkische Hunde sind und daran, daß sich diese "Kreise" nie einen anderen Hund anschaffen werden. Das hat aber nicht unbedingt etwas mit "Gefährlichkeit" zu tun. Ich würde da nicht pauschalisieren.
 
Schon witzig, wie selbst hier, in Richtung "Kampfhund" und dessen Halter diskutiert wird!:verwirrt:
Zwei unangeleinte Hunde haben sich auf einen angeleinten Hund gestürzt und der Halter der unangeleinten Hunde greift freiwillig ein und wird verletzt.

Für die Versicherung sind die unangeleinten Hunde die alleinigen Schuldigen und ich würde mich, als Versicherung, auch weigern Schmerzensgeld zu zahlen, da die Hunde des Geschädigten die Verursacher waren und er in die Auseinandersetzung eingegriffen hat.
Dazu gibt es Urteile, dass der Geschädigte zumindest eine Teilschuld bekommt.
Welcher Rasse der Hund an der Leine angehörte ist hierfür doch erstmal völlig unerheblich und die anderen Verstöße (wenn es denn welche sind) ein anderes Paar Schuhe!

...........................
Einen ersatzlosen Wegfall der Listen möchte ich mittlerweile nicht mehr sehen, denn ein zweites "Hamburg" und die Männer des Gesetzes stehen mit Schrotflinten vor meiner Tür.
.......................

Ahh so, dann möchte Niedersachsen, dass es bald solche Fälle gibt, da es erst gar keine Liste wieder eingeführt hat?:verwirrt:
 
Welcher Rasse der Hund an der Leine angehörte ist hierfür doch erstmal völlig unerheblich und die anderen Verstöße (wenn es denn welche sind) ein anderes Paar Schuhe!
Könnte man meinen, wenn es nicht im Artikel erwähnt wäre. Das passiert leider unabhängig davon, was sich die KSG wünscht und in diesem Fall war es ein weiterer Bärendienst für die Sokas.
 
Ahh so, dann möchte Niedersachsen, dass es bald solche Fälle gibt, da es erst gar keine Liste wieder eingeführt hat?:verwirrt:

Was glaubst Du, wie lange Niedersachsen ohne Liste bleibt ? Ich wage zu behaupten: bis es das erste Mal richtig knallt, oder die bundesweiten "Bärendienste" ein kritisches Mass überschritten haben.
 
Ahh so, dann möchte Niedersachsen, dass es bald solche Fälle gibt, da es erst gar keine Liste wieder eingeführt hat?:verwirrt:

Was glaubst Du, wie lange Niedersachsen ohne Liste bleibt ? Ich wage zu behaupten: bis es das erste Mal richtig knallt, oder die bundesweiten "Bärendienste" ein kritisches Mass überschritten haben.
Frage mich sowieso, wie man ernsthaft daran zweifeln kann.
 
Ahh so, dann möchte Niedersachsen, dass es bald solche Fälle gibt, da es erst gar keine Liste wieder eingeführt hat?:verwirrt:

Was glaubst Du, wie lange Niedersachsen ohne Liste bleibt ? Ich wage zu behaupten: bis es das erste Mal richtig knallt, oder die bundesweiten "Bärendienste" ein kritisches Mass überschritten haben.

Ich hoffe, dass man es nicht riskiert zu zugeben, dass es der falsche Weg war, ohne Liste weiter zu machen, zumal man sie ja schon mal hatte und abgeschafft hat, da sie nichts gebracht hat.
Und dass man dann (oder vor einem weiteren Vorfall) die Möglichkeiten des jetzigen Hundegesetzes ausnutzt!
 
Podifan schrieb:
Ich hoffe, dass man es nicht riskiert zu zugeben, dass es der falsche Weg war, ohne Liste weiter zu machen, zumal man sie ja schon mal hatte und abgeschafft hat, da sie nichts gebracht hat.
Und dass man dann (oder vor einem weiteren Vorfall) die Möglichkeiten des jetzigen Hundegesetzes ausnutzt!

Das hoffe ich übrigens auch. Sehr sogar.
Ist dann aber ein Prüfstein für den Charakter des einen oder anderen Politikers - wer gerade das Sagen hat und wie der weitere Lebenslauf geplant ist.
Siehe Thüringen.
 
Podifan schrieb:
Ich hoffe, dass man es nicht riskiert zu zugeben, dass es der falsche Weg war, ohne Liste weiter zu machen, zumal man sie ja schon mal hatte und abgeschafft hat, da sie nichts gebracht hat.
Und dass man dann (oder vor einem weiteren Vorfall) die Möglichkeiten des jetzigen Hundegesetzes ausnutzt!

Das hoffe ich übrigens auch. Sehr sogar.
Ist dann aber ein Prüfstein für den Charakter des einen oder anderen Politikers - wer gerade das Sagen hat und wie der weitere Lebenslauf geplant ist.
Siehe Thüringen.

Das ist wohl wahr!
Bin immer noch gespannt, ob die Entscheidung Niedersachsens sich nicht doch noch auf Thüringen aus wirkt.
 
... nicht genug damit, war auch die Halteerlaubnis abgelaufen:rolleyes:


Wenigstens wird in beiden Richtungen ermittelt - schau'n wir mal was dabei heraus kommt.

Koennte mir mal jemand erklaeren, wie eine ausgesprochene Haltergenehmigung "auslaufen" kann?!? Das ist bullshit!

Das Ding verfaellt nicht. Ich hab' auch in NRW noch nie gehoert, dass eine Haltegenehmigung befristet ausgesprochen waere. Wie soll denn das gehen?!? "Halten Sie den Hund fuer 2 Jahre, danach muss er in's TH"?!?

Nach einem Vorfall, wenn der Halter sich als nicht zuverlaessig heraus gestellt hat, dann kann das Amt vielleicht eine erteilte Genehmigung zurueck ziehen, aber von selber passiert das definitiv nicht.

Das LHG-NRW gibt nix dergleichen her, und solange ich dort gemeldet war, musste ich auch nie die Haltegenehmigung erneuern lassen.

Bizarr, dass die Quelle ausgerechnet die Pressestelle der Polizei ist.

Meine Halteerlaubnis wurde zunächst auch nur befristet ausgestellt vom Rhein-Erftkreis, sowohl in Elsdorf als auch in Bedburg ... obwohl es hierfür keinerlei Gründe gab. Das war allerdings auch ganz am Anfang, als die Listen rauskamen.
Von den Besitzern, die letztes Jahr unseren Pflegi Maja übernommen haben, (kommen auch aus Elsdorf), weiss ich, dass deren Halteerlaubnis auch nur befristet ausgestellt wurde.
In Bergheim sind die eigentlich (bis jetzt) relativ human, was Sokas angeht, die haben auch keine erhöhte Steuern oder so was. Aber das sich der Vorfall in BM ereignet hat, heißt ja nicht zwangsläufig, dass auch die Besitzerin aus BM kommt ... wir gehen ja auch mit unseren Hunden schon mal woanders spazieren.

Podifan schrieb:
Welcher Rasse der Hund an der Leine angehörte ist hierfür doch erstmal völlig unerheblich und die anderen Verstöße (wenn es denn welche sind) ein anderes Paar Schuhe!

Leider ist es aber meist der Soka, der das Nachsehen hat ...
Unsere Bekannten sind mit ihrem angeleinten schwarzen Staffi mit Halti (auch in schwarz) von einem freilaufenden kleinen Mix angegriffen worden. Der Staff bekam einige Bisse ab, der Mix ein paar Kratzer. Der Besitzer des Mixes erstattete Anzeige wegen dem "bösen Kampfhund", Der Besitzer des Mixes behauptete, der Staff habe keinen Maulkorb getragen. Meine Bekannte konnten nicht beweisen (weil keine andere Zeugen anwesend), dass der Staff den Halti wie vorgeschrieben trug. Sie hat allerdings den bei der Attacke etwas ramponierten Halti (inkl. leichter Blutspuren daran) vorgelegt, trotzdem wurde sie zu einem Bußgeld verdonnert :unsicher:

In diesem Fall aus Bergheim hat die Besitzerin des Soka natürlich auch noch gleich gegen zwei Sachen verstoßen ... :(
 
Welcher Rasse der Hund an der Leine angehörte ist hierfür doch erstmal völlig unerheblich und die anderen Verstöße (wenn es denn welche sind) ein anderes Paar Schuhe!
Könnte man meinen, wenn es nicht im Artikel erwähnt wäre. Das passiert leider unabhängig davon, was sich die KSG wünscht und in diesem Fall war es ein weiterer Bärendienst für die Sokas.

und nur darum geht es bei diesem vorfall. ob der hundehalter der JRT nun schuld hat, es geregnet hat, die fingerkuppe durch hilfseinsatz weg ist oder im wald die linde rauscht.

alles was bei diesem vorfall zählt ist die tatsache, dass der ,,listenhund,, den vorgeschriebenen MK nicht trug und die halterin keine halteerlaubnis hatte.
 
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