Ist schwierig, sowas zu beantworten - das kommt jetzt wirklich auf die entsprechende Gemeinde und Gericht an.
Zunächst mal zum Hund: war es der erste Vorfall? In einem so krassen Fall, dass der Hund sich sogar losgerissen hat, um zu beißen (Ursache kann man ja wohl nicht sagen und auch nicht, warum es so eine geringe Verletzung war) kann die Gemeinde auch ganz auf einen Wesenstest verzichten und den Hund sofort als gefährlichen Hund i.S. §2 LHVOBW einstufen.
Bei uns gabs nen Fall, da wurde der Hund ohne WT gefährlich eingestuft, weil er beim Nachbar in den Hühnerstall ist und einige zerrissen hat.
zum privatrechtlichen: die Kosten der Krankenkasse sind unabhängig von einem Verfahren, d.h. kennt der Mann die Hundehalterin (und sie ist in dem Fall verpflichtet, ihre Personalien weiterzugeben), wird die Krankenkasse die Kosten zivilrechtlich einfordern. Diese wiederum übernimmt eine Hundehaftpflicht, falls eine besteht.
zum Strafrechtlichen: es liegt wie bei fast jedem Beissvorfall eine fahrlässige Körperverletzung vor. Die Verletzung war jedoch nicht ursächlich für den Zusammenbruch des Mannes, obwohl ein kausaler Zusammenhang besteht (wäre nicht der Biss, wäre nicht der Zusammenbruch). Somit könnte die Strafe höher ausfallen - je nach Richter.
Letztendlich ist dieser Tatbestand aber ein Antragsdelikt - also das wird gern verwechselt - Anzeige macht immer die Polizei, auch wenn "keine Anzeige gestellt wird". Das bedeutet dann nämlich nur, dass kein Antrag gestellt wird. Erhält die Polizei Kenntnis von dem Fall, muss sie Anzeige erstatten (ich weiß, dass viele Kollegen sagen, keiner will was also schreiben wir nix, aber streng genommen ist das eine Strafvereitelung im Amt, denn nur die Staatsanwaltschaft darf das Verfahren einstellen).
Wird kein Strafantrag gestellt und bejaht die StA kein öffentliches Interesse, ist von einer Einstellung auszugehen. Erfährt die Polizei nichts von dem Fall, bzw. hat man solche Kollegen, die nix aufnehmen, weil der Mann nix will, kommts natürlich nicht zum Verfahren.
Also Du siehst, das ganze ist furchtbar kompliziert und kommt ganz auf den genauen Fall drauf an und die jeweilige zuständige Stelle und sogar den individuellen Sachbearbeiter / Staatsanwalt.
Also ne wirkliche Antwort kann da leider keiner drauf geben.