Kat.I gelten immer als gefährlich da kann man nicht widerlegen das sie nicht gefährlich sind.
Ich denke da hat mal einer draufgeschaut der sich besser auskennt als die Dame mit der du immer gesprochen hast. Von daher nun der Rückzieher von seiten des Amtes.
Ich hoffe natürlich das der Hund bleiben kann.
Gibt es in diesem Fall nicht auch so etwas wie Gewohnheitsrecht ?
Wenn es doch keinen Vorfall mit dem Hund gab, finde ich den Rückzieher des Amtes nach so langer Zeit nicht korrekt.
Warum soll der Hund jetzt darunter leiden, dass jemand, der schlecht informiert war, die Haltung des Hundes nicht sofort unterbunden hat.
Mein Rechtsempfinden ...