Behörden Willkür AmStaff soll ins Tierheim!

Hi.

Wenn Du den Hund bei der Anschaffung nur zur Hundesteuer beim Steueramt angemeldet hast und ihn nicht beim Ordnungsamt angemeldet hast, ergo vom Ordnungsamt keine schriftliche Erlaubnis zur Haltung eines AmStaffs bekommen hast...

... dann hast Du den Hund seit 2 Jahren illegal gehalten. Du hättest ihn gar nicht halten dürfen ohne Erlaubnis des Ordnungsamts. Steueranmeldung hin oder her.

Ordnungsamt und Steueramt haben nix miteinander zu tun.
Und der Hundehalter ist in der Bringschuld, Du musst den Hund bei beiden Ämtern melden, ohne vorherige Aufforderung und ohne dass ein Amt auf das andere verweisen müsste.

Unwissen schützt vor Strafe nicht, dass der Hund eingezogen werden soll ist dann also auch keine Behördenwillkür sondern die Sicherstellung eines illegal gehaltenen (weil nicht auf dem Ordnungsamt gemeldeten) Hundes.

Gruß
tessa
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hi.

Wenn Du den Hund bei der Anschaffung nur zur Hundesteuer beim Steueramt angemeldet hast und ihn nicht beim Ordnungsamt angemeldet hast, ergo vom Ordnungsamt keine schriftliche Erlaubnis zur Haltung eines AmStaffs bekommen hast...

... dann hast Du den Hund seit 2 Jahren illegal gehalten. Du hättest ihn gar nicht halten dürfen ohne Erlaubnis des Ordnungsamts. Steueranmeldung hin oder her.

Ordnungsamt und Steueramt haben nix miteinander zu tun.
Und der Hundehalter ist in der Bringschuld, Du musst den Hund bei beiden Ämtern melden, ohne vorherige Aufforderung und ohne dass ein Amt auf das andere verweisen müsste.

Unwissen schützt vor Strafe nicht, dass der Hund eingezogen werden soll ist dann also auch keine Behördenwillkür sondern die Sicherstellung eines illegal gehaltenen (weil nicht auf dem Ordnungsamt gemeldeten) Hundes.

Gruß
tessa

jupp
 
wie kann es sein, daß eine Hundesteuerabteilung einen Hund, den niemand halten darf, besteuert? Diese Rasse kann es ja dann nicht in deren Steuersatzung geben oder müßte mit einem Vermerk versehen sein.
 
Was eine Sauerei. Ich finde es ja eh schon den Hammer, dass die Haltung in Bayern und auch in anderen BL generell verboten ist. Aber erst zu erlauben um dann doch zu widerufen ist ja wohl echt zum kotzen. Ich drücke Dir ganz fest die Daumen. Solche Idioten....
 
wie kann es sein, daß eine Hundesteuerabteilung einen Hund, den niemand halten darf, besteuert? Diese Rasse kann es ja dann nicht in deren Steuersatzung geben oder müßte mit einem Vermerk versehen sein.

Ich vermute jetzt einfach mal ganz willkürlich, dass es vllt in der Gemeinde keine Kampfisteuer gibt und somit die Rasse "verschluckt" wurde.
 
Hallo zusammen, mir ist etwas ähnliches passiert in BW. mein pittbull hat den Wesenstest im oktober 2010 nicht bestanden, mir wurde dort dann gesagt wenn es gut läuft bekämme er Maulkorb und Lainenzwang. Der Bescheid kamm 1 Woche später, ich konnte Dj behalten mit Maulkorb und Lainenzwang. Vor einer Woche wurde ich aufs Ordnungsamt eingeladen wo man mir Mitteilte das dies ein Irrtum war, das mein Hund in ein anderes Bundesland vermittelt werden muß oder ins Tierheim. Ich habe mich sofort an Hr. Weidemann gewannt und der meint wir hätten einen chance.also ich hoffe das der uns Helfen kann, für mich ist die Situation momentan echt schlimm.Auserdem finde ich das unmöglich das die nach 4 monaten kommen und meinen da wäre ein Fehler unterlaufen.
 
Ha mal jemand aus der Nachbarschaft. Von wo bist du genau?

Ich würde sagen die Leute von der Stadt kannten sich einfach nicht aus.
Für einen Kat.1 Hund braucht man keinen Wesenstest da dieser ja unwiderrufbar als gefährlich gilt.
Also von daher kann man nur bei Kat.II Hunden mit einem WT belegen das diese nicht gefährlich sind.
Ich würde sagen sie haben Dir unwissentlich einen Kat.II Hund genehmigt obwohl der Staff. Kat. I ist.

Hast du denn brechtigtes interesse vorgewiesen, was man ja für einen Kat.I braucht?
Oder einfach versucht einen Staff. anzumelden?
Ich glaube nicht das du gute Chancen hast obwohl ich dies für den Hund hoffe.


Bei mir auf dem Amt sitzen genau solche Leute, meine Standard Hündin ist der erste Listi der hier seit 92 gemeldet ist.Von daher war auch alles sehr merkwürdig und ich musste ihnen quasi sagen wie die Rechtslage ist.
Weil erst wo ich gesagt habe ich möchte einen Bullterrier melden wurde mir gesagt das geht nicht die sind hier verboten.
Als ich dies verneinte und am nächsten Tag nochmals erscheinen solle weil da der da ist der sich "auskennt" lagen am nächsten Tag die Tische mit der Gesetzeslage voll sowie mit einigen Bildern. Was nun was ist.
Als dann alles klar ging erhielt ich schriftlich die Steuermarke wo mein "Miniature Bullterrier" gemeldet war.
Dann musste ich sie nochmals aufklären das mein dritter Hund nun ein Bullterrier und kein Mini sei, wie eben auch gemeldet.:lol:
 
Hi.

Wenn Du den Hund bei der Anschaffung nur zur Hundesteuer beim Steueramt angemeldet hast und ihn nicht beim Ordnungsamt angemeldet hast, ergo vom Ordnungsamt keine schriftliche Erlaubnis zur Haltung eines AmStaffs bekommen hast...

... dann hast Du den Hund seit 2 Jahren illegal gehalten. Du hättest ihn gar nicht halten dürfen ohne Erlaubnis des Ordnungsamts. Steueranmeldung hin oder her.

Ordnungsamt und Steueramt haben nix miteinander zu tun.
Und der Hundehalter ist in der Bringschuld, Du musst den Hund bei beiden Ämtern melden, ohne vorherige Aufforderung und ohne dass ein Amt auf das andere verweisen müsste.

Unwissen schützt vor Strafe nicht, dass der Hund eingezogen werden soll ist dann also auch keine Behördenwillkür sondern die Sicherstellung eines illegal gehaltenen (weil nicht auf dem Ordnungsamt gemeldeten) Hundes.

Gruß
tessa

Normal hast du völlig recht, aber so etwas wie extra ein OA gibt es zb. bei mir hier garnicht.
Man muss den Hund einfach bei der Gemeinde melden, was ja wohl auch getan wurde.
Wie ich schon schrieb, vermute ich da welche die sich nicht sonderlich auskennen.
Aber wie du auch sagst muss man sich als HH schlau machen. Und wenn man dies macht muss man berechtigtes Interesse an so einem Hund vorweisen. Dies geht normal nicht wie eben auch in NRW, nur hier ist nichtmal berechtigtes Interesse ein Hund aus dem TS.
 
....
Unwissen schützt vor Strafe nicht, dass der Hund eingezogen werden soll ist dann also auch keine Behördenwillkür sondern die Sicherstellung eines illegal gehaltenen (weil nicht auf dem Ordnungsamt gemeldeten) Hundes.

Gruß
tessa

Normal hast du völlig recht, aber so etwas wie extra ein OA gibt es zb. bei mir hier garnicht.
Man muss den Hund einfach bei der Gemeinde melden, was ja wohl auch getan wurde.
Wie ich schon schrieb, vermute ich da welche die sich nicht sonderlich auskennen.
Aber wie du auch sagst muss man sich als HH schlau machen. Und wenn man dies macht muss man berechtigtes Interesse an so einem Hund vorweisen. Dies geht normal nicht wie eben auch in NRW, nur hier ist nichtmal berechtigtes Interesse ein Hund aus dem TS.


grundsätzlich ist es auch mein gern genommener Satz, daß Unwissen nicht vor Strafe schützt.
Doch gilt dieser nur noch sehr bedingt, wenn nicht mehr möglich ist, sich bei den sog. Regelgebern über seine Pflichten zu informieren. Kommunen definieren den sogenannten "gefährlichen Hund" und erlassen Auflagen, die mit einer Haltung verbunden sind oder erklären die Haltung für nicht möglich.
Würde man hier das Prinzip vom Nichtwissen anführen, so hätten sie in diesen Fällen, wie wir sie hier hören, verloren un müßten selbstredend einen Hund genehmigen.
Es ist schon allen ein Unding, einen Kat1 und Kat2 Hund zu verwechseln.
Genauso so ein Unding ist es, Hundesteuer für einen Hund zu kassieren, dessen Haltung nicht erlaubt ist.
dabei ist es unerheblich, ob es nun eine gesondertes OA gibt oder ob das nur eine Abteilung der Verbandsgemeinde-Verwaltung ist.
Hier erging es mir so wie es Mero ergangen ist. Ich war der erste Listenhund nach 10 Jahren oder überhaupt. Zwar gab es „gefährliche“, diese jedoch nach Vorfall dazu erklärt. Der Verwaltungsmensch wollte mich zwingend darauf festlegen, daß es doch ein „Bull xxx“ sein müsse, denn das wären die gefährlichsten überhaupt und die anderen gar nicht gefährlich, übersah völlig, daß der Bullterier in RLP überhaupt kein Listenhund ist. Sehr enttäuscht zeigte er sich über das Gutachten, in dem „American Staffordshire Terrier“ stand und frqagte, ob das nun wirklich ein gefährlicher Hund sei. Nach 20miütigem Wälzen von Bestimmungen befand er dann, dass es leider so sei.
Im Nachbarkreis ging eine Bullterrierbesitzerin, die im TH arbeitet, mit ihrem Hund über den Rathausplatz. Kurz danach erhielt sie ein schriftliche Vorladung wegen Führens eines gefährlichen Hundes ohne Haltergenehmigung und ohne MK. Man hatte sie auf diesem Platz gesehen und das PKW-Kennzeichen notiert, darüber eine Personenermittlung vorgenommen. Mit ihrem Hund und einem Fleig-Bildband wurde sie vorstellig. Im Amt sprang man quasi auf die Stühle angesichts der Kampfbestie und fragte, warum sie so einen Hund mit dahin bringe. Um den Irrtum aufzuklären – entgegnete sie frich, und stand vor dem Unternehmen, dort Aufklärungsarbeit zu leisten, was ein Bullterrier sei und was nicht und dass ein solcher in RLP ein Hund ist wie ein Mops und ein Pudel. Das könne man aber doch kaum auseinander halten und erkennen, war die Antwort.
Und dann muß ich wirklich fragen: muß der Hundehalter, der in keinster Weise ein Interesse an dieser unwiderlegbar gefährlichen Hundekacke hat, auch noch der Vollzugerbringer (nicht nur Vollzugsgehilfe) für seinen eigenen Schaden sein?
Nein – verkehrte Welt. Dafür und nur dafür haben wir Behörden. Wenn sie da keine Rechtssicherheit herstellen können, stellen sie sich dermaßen in Frage, daß vorgeschaltete Gesetze, die sich nicht kennen, auch nicht mehr helfen. Ich bin mir wenigstens sicher, daß RAe dies erkennen und auch entsprechend argumentieren können.
 
aber für einen Laien ist die Sache schon ziemlich skurril. Als der Hund für die Steuer angemeldet wurde, hätte man ihn zumindest darauf aufmerksam machen müssen, dass er ihn auch beim OA anmelden muß...
 
Ich kann es mir auch nur so erklären, dass die Beamten völlig ahnungslos waren. Scheint ja nicht selten vor zukommen. In meiner Stadt sind wir ebenfalls die ersten, die einen "Kampfhund" halten und wir mussten teilweise auch "unseren" Beamten aufklären, bzw. er gab selber zu, sich selbst einlesen zu müssen zu diesem Thema. Aber so etwas nennt man dann Sachverständiger, bzw. Sachbearbeiter. :verwirrt:
Ich hoffe, dass es für die Fellnase gut ausgeht!
 
... Als der Hund für die Steuer angemeldet wurde, hätte man ihn zumindest darauf aufmerksam machen müssen, dass er ihn auch beim OA anmelden muß...

man hätte ihn darauf aufmerksam machen müssen, daß es diewsn Hund in Bayern nicht geben darf und daß von daher auch keine Steuern erhoben werden können.
 
@ Persilia

Du hast schon recht das die Behörden sich besser auskennen sollten.
Ich denke wo es mehr dieser Hunde gibt kennen sich einige schon gut aus.
Nur die Kat.1 Hunde sind hier quasi seit 1992 zum aussterben verdammt, bzw. sind es schon.
Von daher kann ich auch verstehen das sich die Amtsleute nicht immer gut auskennen.


Ich als Hundehalter habe schon die Pflicht dem Hund gegenüber mich genau zu informieren da es die Gesetze leider gibt.

Ich zb. würde nie auf die Idee kommen mir einfach auf gut glauben einen Kat.1 Hund anzuschaffen nur weil jemand auf dem Amt sagt ja das passt scho.

Ich muss wissen das ich dafür berechtigtes Interesse vorweisen muss und wenn ich nicht schriftlich hätte das bei mir berechtigtes Interesse besteht käme ich nie auf die Gedanken mir so einen Hund anzuschaffen.
 
Ich als Hundehalter habe schon die Pflicht dem Hund gegenüber mich genau zu informieren da es die Gesetze leider gibt.

ja das ist völlig (idealtyisch) richtig und damit bist Du auch vor bösen Überraschungen gefeit. Doch nach unserem Staats- und Demokratiemodell ist die Behörde dazu da, dem Bürger die Entscheidungen der Legislative praktisch zu vermitteln. Wenn die das so fehlerhaft macht, kann sie nichts taugen und man kann nicht den Bürger dafür verantwortlich machen.
Das große Problem bestht darin, daß man für alles Klage erheben muß, um ein Recht feststellen zu lassen.
 
Ein interessanter Link ist folgender:



und explizit dieser Absatz:

.... Hunde, deren Rasse in diese Kategorie fällt, dürfen in Bayern nur gehalten werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung des Hundes nachgewiesen werden kann. Auch muss der Halter seine Zuverlässigkeit nachweisen und es dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz vom Hund ausgehen. Ein berechtigtes Interesse aber besteht nur, wenn die Hunde z.B. aus der Bundeswehr ausgemustert und von Diensthundeführern gehalten werden sollen. Auch wenn sich zur Vermeidung der Unterbringung im Tierheim eine besonders ausgewählte und geeignete Person zur Aufnahme eines Kategorie 1-Hundes bereit erklärt, ist ein besonderes Interesse gegeben. ....

Vielleicht hilft es weiter.
 
Hanni dein dick makiertes hilft nur dann weiter wenn du auch den Rest mit zitiert hättest.;)

Diese ausgesuchten Hundehalter müssen jedoch zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit ebenfalls Hundeführer oder langjährige Kampfhundebesitzer sein. Im wirklichen Leben hat dies zur Folge, dass nur 3 Hunde der Kategorie 1 derzeit offiziell in München genehmigt sind.
Von daher es ist in diesem BL so gut wie unmöglich einen Kat.I genehmigt zu bekommen.
 
Ich als Hundehalter habe schon die Pflicht dem Hund gegenüber mich genau zu informieren da es die Gesetze leider gibt.

ja das ist völlig (idealtyisch) richtig und damit bist Du auch vor bösen Überraschungen gefeit. Doch nach unserem Staats- und Demokratiemodell ist die Behörde dazu da, dem Bürger die Entscheidungen der Legislative praktisch zu vermitteln. Wenn die das so fehlerhaft macht, kann sie nichts taugen und man kann nicht den Bürger dafür verantwortlich machen.
Das große Problem bestht darin, daß man für alles Klage erheben muß, um ein Recht feststellen zu lassen.


Ja und darum geht es ja diese Gesetze bestehen ja nicht erst seit Gestern, so das man sagen kann dies habe ich nicht gewusst.
Ich gehe ja auch nicht in eine Bank und versuche mit einer Waffe Geld abzuheben, weil ich weis das ich dafür im Kahn lande.
Sicher kann ich auch dagegen klagen das mich niemand richtig aufgeklärt hat nur wird dies wenig nützen.

Von daher ist es auch so mit meinen Hunden, wenn ich mir diese anschaffe dann bleiben die auch bis zum Alter hier es sei denn ich sterbe mit meiner Frau gleichzeitig vorher oder es ensteht ein Hass zwischen den Hunden so das ich sie trennen muss.
Dann würde ich auch einen wieder abgeben. Aber normal nicht.
Und so möchte ich auch nicht das es eben eine böse Überraschung geben kann so wie hier jetzt, daher informiere ich mich richtig und beantrage auch dann was ich muss.

Und da muss ich eben für Kat.I berechtigtes Interesse vorlegen und für Kat.II erstmal ein vörläufiges Negativzeugnis beantragen. Was dann mit dem WT in ein endgültiges wird.
Sicher ist es auch ein fehler der Behörde das steht ausser frage, weil der ablauf eben einem Kat.II Hund entspricht.
Also fehler liegen auf beiden Seiten wer nun den längeren Atem hat wird sich zeigen.


Vielleicht mal Peggo hier aus dem Forum fragen, da steht auch Wohnort BY und bei Hund Staffbull.
Vielleicht weis sie eine möglichkeit zum wohle des Hundes.:verwirrt:
 
Bei uns im Ort gibt es so etwas nicht das ich den Hund beim Steueramt und Ordnungsamt anmelden muß!
Mann geht ins Rathaus (Gemeindehaus) und meldet den Hund an!
Telefonische infos habe ich mich geholt ich habe das ausdrücklich angesprochen
was das für ein Hund ist, wenn man mir sagt ich kann diesen halten unter der berücksichtigung des Gutachtens, was spricht dagegen.
Ich habe auch über den 2 jahren mehrmals mit der Frau vom Amt gesprochen wegen dem Gutachten ect..

Schön Gruß an Mero wir sind aus Kösslarn!
 
Hallo Petseb6

Na das ist ja wirklich um die Ecke, ich wohne in Griesbach.;)

Ich kenne niemanden hier mit einem Kat.I Hund ausser ein ganz alter Staff. wohnt glaube ich in Rothalmünster wenn er denn noch lebt, den habe ich mal beim TA getroffen.

Ein Gutachten benötigst du normal nur für Kat.II Hunde da bei denen eben nur die gefährlichkeit vermutet wird.
Kat.I gelten immer als gefährlich da kann man nicht widerlegen das sie nicht gefährlich sind.
Ich denke da hat mal einer draufgeschaut der sich besser auskennt als die Dame mit der du immer gesprochen hast. Von daher nun der Rückzieher von seiten des Amtes.

Ich hoffe natürlich das der Hund bleiben kann.
Von wo hast du den denn überhaupt, denn ein Züchter wird ihn dir doch nicht nach BY verkauft haben :verwirrt:
 
aber für einen Laien ist die Sache schon ziemlich skurril. Als der Hund für die Steuer angemeldet wurde, hätte man ihn zumindest darauf aufmerksam machen müssen, dass er ihn auch beim OA anmelden muß...

Das würde ich auch so sehen. Aber uns ist vor 2 Jahren nach dem (Gott sei Dank) letzten Zwischenfall mit unserer Maggie ebenfalls passiert, daß die Dame vom Ordnungsamt zwei mal bezüglich Rasse und Größe nachgefragt hat. Auf meinen Hinweis, daß Maggie seit Jahren ordnungsgemäß beim Steueramt gemeldet sei, stellte sich heraus, daß anscheinend kein Abgleich der Daten zwischen den Ämtern stattfindet und ich in der Beweispflicht war nach zu weisen, daß ich weder eine sog. Kampfhund noch einen 40/20 Hund halte.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Behörden Willkür AmStaff soll ins Tierheim!“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Caro97
Was ich vergessen hatte , für die Haltererlaubnis musste ich beim Antrag eine Haftpflicht Versicherung der entsprechenden Rasse vorlegen.
Antworten
5
Aufrufe
2K
dasjanzons
dasjanzons
guglhupf
Der Artikel ist schon etwas älter, aber doch erschreckend. Im Schnitt wird jeden zweiten Tag in Hamburg ein Hund wegen nicht erfüllter Auflagen (bzw. seiner Rassezugehörigkeit) beschlagnahmt. Das wird immer schlimmer statt besser. :verwirrt: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen...
Antworten
0
Aufrufe
509
guglhupf
guglhupf
Podifan
Wat meinste , wat ein Pudelpointer is :D: ein Jagdhund !!! Aus denen wurde der DeutschDrahthaar "entwickelt". Aber Filz-Trudy nicht , die filzt nur , schmust und fängt Mäuse , bzw. fing , hier hat sie noch keine entdeckt , obwohl auch relativ ländlich. LG...
Antworten
10
Aufrufe
2K
Gelöschtes Mitglied 14294
G
Podifan
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
0
Aufrufe
568
Podifan
Pittiplatschine
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. jaja, bisschen dummsinn erzählen, die herren von ioc. die wahrheit ist anders. der chef der zum töten beauftragten firma, aleksey sorokin, erzählt was ganz anderes zwischen den zeilen. kein asyl, und tötung statt steri.natürlich...
2 3
Antworten
40
Aufrufe
3K
S
Zurück
Oben Unten