Behörden Willkür AmStaff soll ins Tierheim!

petseb6

10 Jahre Mitglied
Behörden Willkür AmStaff soll ins Tierheim!

Hallo,
ich habe meinen Am Staff seit 28.12.2008 und ist als American Staffordshire Terrier
seit Jan.09 auf dem Amt K… in Bayern gemeldet. Habe WT (Gutachten) gemacht Dez.2010, habe dann auch mein Negativzeugnis bekommen (Jan.2011) und nun der Hammer 10 Tage später wird es wieder Rufen und ich soll meine Hund ins Tierheim geben.
Ich habe 2 Jahre die Hundesteuer bezahlt und es ist nichts vorgefallen!

Ich habe mich bevor ich mir den Hund zugelegt habe auf der Gemeinde erkundigt ob ich diesen Hund halten darf dies wurde mir bejaht unter der Bedingung ein Wesenstest mit 18 Monaten zu machen. WT hat er mit Bravour bestanden habe auch das Negativzeugnis bekommen das mir aber nach 10 Tagen wieder rufen wurde.
Habe ich eine Chance den Hund zu behalten oder muss er ins Tierheim?
Seit Feb. 2011 Klage ich gegen den bescheit!
 
  • 26. April 2024
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Hi petseb6 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Aus welchen Grund wurde es denn wiederrufen? Ist da irgendwas vorgefallen?
 
Du hast die Haltung eines AmStaffs in Bayern genehmigt bekommen?
 
Ja habe ich bis zum 11.Jan.2011! Genau 2 Jahre und 14 Tage!!!!
Es ist absolut nichts vorgefallen! Keine Streiterein mit anderen Hunden geschweige denn mit Menschen!
 
Aber die Haltung von AmStaff und Co. ist doch gerade in Bayern komplett verboten oder steh ich grad auf dem Schlauch?
Wie hast du es geschafft das ausgerechnet deiner erlaubt war und warum bis Januar 2011?
 
Er hat in bis dato genau zwei Jahre und hat ihn korrekt als das angemeldet was er ist, scheinbar ohne Probleme ..jetzt nach zwei Jahren wenn ich es richtig verstanden habe wollen sie ihm obwohl NICHTS vorgefallen ist den Hund wegnehmen.
 
Hast du das schriftlich von der Gemeinde, das dein Hund erlaubt war?
 
Du klagst bereits? Hast du das Gefühl, dass dein Anwalt der Sache gewachsen ist?
 
Nur zur Info:
Fachanwalt für Kampfis ist Lars-Jürgen Weidemann:
 
Das wäre der mir bekannte erste Fall, wo jemand in Bayern eine behördliche Genehmigung zur Anschaffung und Haltung eines Listenhundes bekommen hätte.

Oder ist mit "Anmeldung" die Hundesteuer gemeint. Das wird ja oft verwechselt.

Wesenstest? Welcher Prüfer hat den in Bayern abgenommen?

:verwirrt:
 
Naja. Sorry, aber das denke ich mir immer, wenn ich diese Fälle lese, wo geschrieben wird, dass eine ganz kleine Gemeinde in Bayern einen AmStaff genehmigt hat.
Das kann zwar eine ganze Weile funktionieren, aber wenn die Beamten dort deswegen mal von höherer Stelle eine aufs Dach bekommen, dann ist das genauso schnell wieder Rückgängig gemacht.

In Bayer ist es verboten so einen Hund zu halten und leider glaube ich nicht, dass man da etwas machen kann.
Trotzdem viel Glück.
 
es kommt auf die gemeinde an, in der man wohnt. ich weiß von einigen fällen, die ganz offiziell ihren kat.1 hund angemeldet haben. selbst münchen hat letztens eine genehmigung ausgestellt. allerdings ist die person SEHR bekannt in münchen.

diese stellen sind aber super rar gesät und im normal fall gibt es keine genehmigung. vieleicht hat das amt druck von oben bekommen, die genehmigung zu widerrufen, dies geht, glaube ich , in bayern.... klagen ist das einzigste, was hilft.

behördenwillkür.:sauer:
 
Das wäre der mir bekannte erste Fall, wo jemand in Bayern eine behördliche Genehmigung zur Anschaffung und Haltung eines Listenhundes bekommen hätte.

So weit ich mich erinnere gab es hier ein oder zwei Leute, die immer mal geschrieben haben, dass es natürlich geht einen Amstaff in Bayern zu halten. Man bräuchte eben nur die richtigen Leute auf dem Amt.
 
Steht in der bayerischen Verordnung eigentlich explizit was von "Haltung wird für Kat.1 Hunde nicht genehmigt"?

Ich war doch noch mal sehr erstaunt, als sich die brandenburgische Verordnung ähnlich las, als unsere in RLP. Also auch nix, dass das gar nicht möglich ist. Aber immer hört man, Haltergenehmigungen werden nicht ausgestellt.

Vielleicht müsste da nur öfter geklagt werden :gruebel:
 
Es steht drin, dass ein berechtigtes Interesse vorliegen muss...da das aber einfach Auslegungssache des Amtes ist, wird es eben nicht genehmigt.

Es soll wohl Ämter geben die einen Amstaff in Bayern genehmigt haben, aber ob sie dies einfach widerrufen dürfen??? müsste wahrscheinlich wirklich vor Gericht geklärt werden.
Ich kann dazu auch nur Herr Weidemann empfehlen...
wünsche euch viel Glück
 
Das wäre der mir bekannte erste Fall, wo jemand in Bayern eine behördliche Genehmigung zur Anschaffung und Haltung eines Listenhundes bekommen hätte.

So weit ich mich erinnere gab es hier ein oder zwei Leute, die immer mal geschrieben haben, dass es natürlich geht einen Amstaff in Bayern zu halten. Man bräuchte eben nur die richtigen Leute auf dem Amt.

Das kann gut möglich sein. Ein solcher Fall ist mir persönlich nicht bekannt.
Tragisch natürlich, wenn dann das jeweilige Amt auf Druck von oben, seine Genehmigung zurücknimmt (weiß nicht, ob das überhaupt rechtens ist) und das bedauernswerte Tier dann in ein Tierheim abgeschoben werden soll.

Da kann nur ein guter Anwalt Abhilfe schaffen.
 
Mit Anmeldung meine Ich die Hundesteuer als AmStaff.
Unser Gutachter kommt aus der nähe von Straubing.
Der Wesenstest war sehr umfangreich er hat wirklich alles geprüft wo und wie der Hund Angst haben könnte und dann vielleicht Angreifen würde, oder wenn mich jemand Angreift, aber nichts keine Auffälligkeiten das ist halt mein Baby.
Für diesen Hund lege ich meine Hand ins Feuer wie bestimmt auch jeder andere hier.
Mein Rechtsanwalt ich hoffe das er es schafft.
Es ist ja nun mal Tatsache dass er 2 Jahre gehalten werden durfte und nun soll er weg, es ist ja
kein Auto das man Verkaufen kann, die Stellen sich das so leicht vor auf dem Amt.
Ich werde alles für meinen ******** tun koste es was es wolle.
 
Naja, du hast aber anscheinend keine schriftliche Haltegenehmigung von der Gemeinde bekommen.
Das war ein grober Fehler deinerseits.

Hundesteuer + Hundegesetz/verordnung sind 2 verschiedene paar Schuhe.

Ich frage mich, wie man in so einer Sache so blauäugig sein kann und sich auf irgendwelche Telefonate oder Gespräche verläßt, ohne was schriftliches in der Hand zu haben.
 
Mit Anmeldung meine Ich die Hundesteuer als AmStaff.
Unser Gutachter kommt aus der nähe von Straubing.
Der Wesenstest war sehr umfangreich er hat wirklich alles geprüft wo und wie der Hund Angst haben könnte und dann vielleicht Angreifen würde, oder wenn mich jemand Angreift, aber nichts keine Auffälligkeiten das ist halt mein Baby.
Für diesen Hund lege ich meine Hand ins Feuer wie bestimmt auch jeder andere hier.
Mein Rechtsanwalt ich hoffe das er es schafft.
Es ist ja nun mal Tatsache dass er 2 Jahre gehalten werden durfte und nun soll er weg, es ist ja
kein Auto das man Verkaufen kann, die Stellen sich das so leicht vor auf dem Amt.
Ich werde alles für meinen ******** tun koste es was es wolle.

Heisst das, dass du tatsächlich keine schriftliche Haltergenemigung vom OA bekommen hast?
 
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