Behörden Willkür AmStaff soll ins Tierheim!

Kat.I gelten immer als gefährlich da kann man nicht widerlegen das sie nicht gefährlich sind.
Ich denke da hat mal einer draufgeschaut der sich besser auskennt als die Dame mit der du immer gesprochen hast. Von daher nun der Rückzieher von seiten des Amtes.

Ich hoffe natürlich das der Hund bleiben kann.

Gibt es in diesem Fall nicht auch so etwas wie Gewohnheitsrecht ?
Wenn es doch keinen Vorfall mit dem Hund gab, finde ich den Rückzieher des Amtes nach so langer Zeit nicht korrekt.
Warum soll der Hund jetzt darunter leiden, dass jemand, der schlecht informiert war, die Haltung des Hundes nicht sofort unterbunden hat.
Mein Rechtsempfinden :rolleyes:...
 
  • 27. April 2024
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Hi Susa51 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Gibt es in diesem Fall nicht auch so etwas wie Gewohnheitsrecht ?
Wenn es doch keinen Vorfall mit dem Hund gab, finde ich den Rückzieher des Amtes nach so langer Zeit nicht korrekt.
Warum soll der Hund jetzt darunter leiden, dass jemand, der schlecht informiert war, die Haltung des Hundes nicht sofort unterbunden hat.
Mein Rechtsempfinden :rolleyes:...


Gewohnheitsrecht gibt es auf der unteren Verwaltungswbene nicht, aber es gibt eine Pflicht der Bürgerwerwaltungsorgane, ihre Vorgehensweise korrekt und nicht umstößlich zu gestalten, da sie ansonsten vertrauensunwürdig sind. Nach 6 Wochen ist jeglicher Bescheid, der von Verwaltungen an Bürger ergeht, nicht mehr anfechtbar. Hier sind es 1,5 Jahre, die vergangen sind.
Hoffentlich ist der Anwalt von petseb6 engagiert und hängt sich dahinter.

@ petseb6: glaubst Du, daß Du bei Deinem Anwalt gut aufgehoben bist?
 
ganz außerhalb dieses aktuellen Falls: der Normalhundehalter denkt an solche Komplikationen garnicht, die allermeisten Leute mit denen ich im Alltag zu tun habe, kennen die Problematik ÜBERHAUPT nicht...
deshalb verstehe ich dass immer wieder solche Fälle auftauchen...
und ich bleibe dabei, dass das Amt auch aufklären müßte....
wenn ich mein Auto anmelde, bekomme ich auch eine Infoliste, was ich alles brauche und wie das geht...
warum also nicht bei Hunden???
(ich kenne auch viele Leute, an denen die 20/40 Regelung hier in NRW vorbeigegangen ist und die seit Jahrzehnten HH sind)

Was ich damit sagen will: nicht so streng zu Neuen sein, die aus allen Wolken fallen...

Was anderes ist, wenn jemand seinen Hund bewußt nicht meldet oder als was andres....
 
ganz außerhalb dieses aktuellen Falls: der Normalhundehalter denkt an solche Komplikationen garnicht, die allermeisten Leute mit denen ich im Alltag zu tun habe, kennen die Problematik ÜBERHAUPT nicht...
deshalb verstehe ich dass immer wieder solche Fälle auftauchen...
und ich bleibe dabei, dass das Amt auch aufklären müßte....
wenn ich mein Auto anmelde, bekomme ich auch eine Infoliste, was ich alles brauche und wie das geht...
warum also nicht bei Hunden???
(ich kenne auch viele Leute, an denen die 20/40 Regelung hier in NRW vorbeigegangen ist und die seit Jahrzehnten HH sind)

Was ich damit sagen will: nicht so streng zu Neuen sein, die aus allen Wolken fallen...

Was anderes ist, wenn jemand seinen Hund bewußt nicht meldet oder als was andres....


diese Worte finden meine uneingeschränkte Unterstützung.

Es geht hier nicht darum, daß jemand bewußt etwas unterlassen hat, um sich Unannehmlichkeite4n und Gängelungen zu ersparen. Er wurde schlichtweg gar nicht – und schlimmer noch- falsch informiert.
Nun unternimmt er alles, um seinen Hund behalten zu können , nachdem er vorher alles unternommen hatte, um dem Begehr der Behörde Genüge zu tun.
Es geht ausschließlich um den Hund und nicht darum, ob jemand etwas falsch gemacht hat oder nicht.
Mir kommt diese verdammte Vorverurteilung hier häufig so vor, als wenn jemand in den Fluß gefallen ist und schreit: Hilfe, ich kann nicht schwimmen, und einer kommt und fragt: hattest du überhaupt die Erlaubnis, in diesen Fluß zu fallen?
 
Zunächst mal, es gibt in Bayern vereinzelt Gemeinden, die die Haltung eines Kat. 1-Hundes genehmigen. Dies ist selten, aber es kommt hin und wieder vor, zumindest lt. meinem Hundesachverständigen.

Wo ich das Problem in Deinem Fall sehe ist, dass Du keine schriftliche Haltegenehmigung hast. Diese hättest Du beantragen müssen, genauso wie man für einen Kat. 2-Hund ein Negativzeungis beantragen muss, unabhängig von der Steueranmeldung. Das sind 2 Paar Stiefel. Das muss man einfach wissen. Ich persönlich - und auch viele andere Leute - habe leider die Erfahrung gemacht, dass sich die Behörden, insbesondere dann wenn es sich um kleinere Gemeinden handelt, nicht damit auskennen, wie man bei der Anmeldung eines Listenhundes vorgeht. Mir wollte man auch schon die Haltung eines Rottweilers mit bestandenem Wesenstest untersagen. Das Ganze zog sich monatelang hin und war sehr nervenaufreibend.

Was Dein Problem angeht: Es gibt einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.08.2005, Az. 24 CS 05.959. Hier hatte auch eine Gemeinde eine Haltegenehmigung für einen Am.Staff. widerrufen (diese lag hier allerdings schriftlich vor) und zwar nach 9 Jahren!!! Hier bekam der Hundehalter zunächst Recht. Ich weiß allerdings nicht, wie dann das Hauptsacheverfahren ausgegangen ist. In diesen Beschluss steht auch etwas von einer Jahresfrist nach Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG hinsichtlich der Rücknahme der Halteerlaubnis. Wenn Du möchtest, kann ich Dir den Beschluss zur Verfügung stellen. Ich müsste ihn allerdings erst mal auf der Arbeit einscannen. Mein eigener Scanner funktioniert leider nicht.

Ich hoffe, Du hast einen guten Anwalt und drück Euch beiden die Daumen, dass alles gut ausgeht. Ich kann gut nachvollziehen, was Du jetzt gerade durchmachst.
 
Hi, Mero!

Ich gehe ja auch nicht in eine Bank und versuche mit einer Waffe Geld abzuheben, weil ich weis das ich dafür im Kahn lande.
Sicher kann ich auch dagegen klagen das mich niemand richtig aufgeklärt hat nur wird dies wenig nützen.

Das gilt ja auch generell für jede Bank.
Vllt wäre es nicht ganz so glasklar, wenn man bei 99% der Banken auf diese Weise abheben dürfte, aber bei 1% nicht. ;)
 
@Knupsel
Das ist ja auch richtig, aber dieses Gesetz gibt es hier seit 19 Jahren und es gibt so gut wie keine Kat.I Hunde in BY mehr.
Auch sollte diese Gesetzlage an niemanden vorbei gegangen sein wenn man sich für so einen Hund interessiert. Dies ist ja nunmal kein Pudel, wenn ich diesen halten möchte interssiert mich das Gesetz auch nicht.
Und wenn es in einem BL die 20/40 Regel gibt und die mit einem normalen Hund an mir vorbei geht interessiert dies auch nicht, da ich nicht diese konsequenzen fürchten muss wie hier jetzt.
Das merkt man auch bei begegnungen mit anderen Hundehaltern die eben zu mir sagen die müssen aber Maulkorb tragen. Dies stimmt aber nicht.Die kennen sich eben nicht aus und müssen sie ja auch nicht. Nur ich muss das eben weil ich Hunde halten mag die besonders in einem Gesetz erwähnt werden.

Verstehen könnte ich die ganze Sache noch wenn es wie in NRW ist, wo man ja aus dem TS Tierschutz Hunde genehmigt bekommt. Da ist die Sache dann undurchsichtiger.
Aber dies fällt auch hier flach.

Wie gesagt ich hoffe auch sehr das der Hund bleiben kann, erstaunlich finde ich sogar das der Hund noch nicht beschlagnahmt ist.
 
Zunächst mal, es gibt in Bayern vereinzelt Gemeinden, die die Haltung eines Kat. 1-Hundes genehmigen. Dies ist selten, aber es kommt hin und wieder vor, zumindest lt. meinem Hundesachverständigen.

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Was Dein Problem angeht: Es gibt einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.08.2005, Az. 24 CS 05.959. Hier hatte auch eine Gemeinde eine Haltegenehmigung für einen Am.Staff. widerrufen (diese lag hier allerdings schriftlich vor) und zwar nach 9 Jahren!!! Hier bekam der Hundehalter zunächst Recht. Ich weiß allerdings nicht, wie dann das Hauptsacheverfahren ausgegangen ist. In diesen Beschluss steht auch etwas von einer Jahresfrist nach Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG hinsichtlich der Rücknahme der Halteerlaubnis. Wenn Du möchtest, kann ich Dir den Beschluss zur Verfügung stellen. Ich müsste ihn allerdings erst mal auf der Arbeit einscannen. Mein eigener Scanner funktioniert leider nicht.

Ich hoffe, Du hast einen guten Anwalt und drück Euch beiden die Daumen, dass alles gut ausgeht. Ich kann gut nachvollziehen, was Du jetzt gerade durchmachst.

dieser Beitrag von Gelfi ist etwas, was dem Threadersteller helfen kann.
 
Gewohnheitsrecht gibt es auf der unteren Verwaltungswbene nicht, aber es gibt eine Pflicht der Bürgerwerwaltungsorgane, ihre Vorgehensweise korrekt und nicht umstößlich zu gestalten, da sie ansonsten vertrauensunwürdig sind. Nach 6 Wochen ist jeglicher Bescheid, der von Verwaltungen an Bürger ergeht, nicht mehr anfechtbar. Hier sind es 1,5 Jahre, die vergangen sind.


Das sieht unsere Stadt aber anders, hat zwar nichts mit Hunden zu tun aber nur mal als bsp.
Hier bei uns wurde die Strasse gemacht fast 10 Jahre her.
2004 gingen Bescheide ein wo nach dem Modell 60/40 abgerechnet wurde.
Also 60% müssen Anwohner bezahlen 40 % Stadt
Jetzt ende letzten Jahren war wohl ein Rechnungsprüfer da der meinte das ist falsch abgerechnet. Es müsste 90/10 abgerechnet werden.
Somit sind neue Becheide rausgegangen gegen die wir jetzt auch gerichtlich vorgehen, was dabei rauskommt wird sich zeigen.

Wobei sogar beim Nachbar der damalige Bescheid falsch gerechnet wurde wie sich jetzt rausstellte und er damals 9000€ zuviel bezahlt hat.
Zinsen sieht er dafür auch nicht.
 
Zunächst mal, es gibt in Bayern vereinzelt Gemeinden, die die Haltung eines Kat. 1-Hundes genehmigen. Dies ist selten, aber es kommt hin und wieder vor, zumindest lt. meinem Hundesachverständigen.

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Was Dein Problem angeht: Es gibt einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17.08.2005, Az. 24 CS 05.959. Hier hatte auch eine Gemeinde eine Haltegenehmigung für einen Am.Staff. widerrufen (diese lag hier allerdings schriftlich vor) und zwar nach 9 Jahren!!! Hier bekam der Hundehalter zunächst Recht. Ich weiß allerdings nicht, wie dann das Hauptsacheverfahren ausgegangen ist. In diesen Beschluss steht auch etwas von einer Jahresfrist nach Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG hinsichtlich der Rücknahme der Halteerlaubnis. Wenn Du möchtest, kann ich Dir den Beschluss zur Verfügung stellen. Ich müsste ihn allerdings erst mal auf der Arbeit einscannen. Mein eigener Scanner funktioniert leider nicht.

Ich hoffe, Du hast einen guten Anwalt und drück Euch beiden die Daumen, dass alles gut ausgeht. Ich kann gut nachvollziehen, was Du jetzt gerade durchmachst.

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Ja stimmt nur lag in diesem Fall ja wohl eine Haltegenehmigung vor, das fällt hier aber schonmal weg.
 
Das sieht unsere Stadt aber anders, hat zwar nichts mit Hunden zu tun aber nur mal als bsp.
Hier bei uns wurde die Strasse gemacht fast 10 Jahre her.
2004 gingen Bescheide ein wo nach dem Modell 60/40 abgerechnet wurde.
Also 60% müssen Anwohner bezahlen 40 % Stadt

das ist was ganz anderes. Es handelt sich bei Euch um einen Kostenbescheid, einen Verwaltungsakt, der auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet ist und fußt auf der Allgemeinverfügung. Dazu gibt es div. Urteile über Verjährbarkeit, sie betrtägt laut Gesetz 30 Jahre nach der Unanfechtbarkeit.

Schriftliche haltergenehmigung ist von Vorteil, der Verwaltungsakt gilt auch auf mündlicher Basis ( ). Doch gg. liegt dann die Beweislast beim Kläger.
Andererseits gibt es durchaus Fälle, wo Gemeinden keine erklärungen ausstellen, da sie angebl. keine Abteilung dafür haben. Unsere Gemeinde gibt keine Hundemarken oder ähnl. heraus, weil sie das nicht könne (!).
 
Hallo,
es ist alles noch beim Alten Klage läuft werde Montag mit meinem Rechtsanwalt Telefonieren!
Ja Umziehen daran haben wir auch schon gedacht! Wenn alles nichts bringt
dann werden wir mit größter Sicherheit Umziehen.
LG
 
Wenns machbar ist, würde ich auch umziehen...
Österreich ist ja nicht so weit weg, bw ist auch ne Option :)
 
Hallo,

ich drücke euch die Daumen ...

...aber du hast ja das Glück, dass Österreich nicht all zu weit weg ist :) Haben auch schon mal darüber nachgedacht, einfach über die Grenze zu gehen, damit Ruhe ist ;)
 
irgendwie tut ihr mir total leid. Finde es aber gut, dass ihr den Hund nicht einfach so hängen laßt. Aber was für blöde Gesetze, dass jemand umziehen muß, um seinen Hund behalten zu können...
und unlogisch ....
bin sehr gespannt, wie die Sache weiter geht.
 
Danke euch allen, das Daumen drücken können wir gebrauchen!
Mein Rechtsanwalt meint das das Halten generell nicht erlaubt ist aber ich mich bei der Gemeinde über solch eine Hunderasse informiert habe und den Auflagen nachgekommen bin und das Gutachten gemacht habe was man ja bei der Rasse nicht braucht aber dadurch ja auch bestätigt wird das Spike nicht Aggressiv und so ist.
Umziehen nur wenn nichts mehr geht!!!
Bis demnächst:hallo:
 
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