genau so ist es. Selbst wenn man die besten Absichten hat, man findet kaum die Quelle, an der man wirklich korrekt informiert wird.
Die Widersprüchlichkeiten und kleinen Unwahrheiten, die aber eine große Konsequenz verursachen können, sind kaum auszuräumen, geschweige denn, zu erkennen.
Als ich in USA lebte, war der Bandog eine Art gemilderten Schimpfwortes und wurde so benutzt , wie man in angelsächsischen Ländern den „hound“ benutzt (wie hier „falscher Hund“, „scharfer Hund“). Eine Bandog-Rasse gebe es nicht, lediglich eine Haltungsform von großen kräftigen, schlecht sozialisierten Hunden sei das, versicherte man mir dort.
Hier in D lese ich aber, dass diese nicht existierende Rasse in Hundeverordnungen von ein oder zwei Bundesländern auftauchen. Auch wenn es allgemein unbestritten ist, dass Politiker und ihre oftmals allzu willfährigen Ausführungsorgane wenig Ahnung von dem haben, was sie zu Gesetzen machen, existiert diese Bezeichnung in einer oder mehren HV. Wenn das dort steht, ist das dann Wahrheit?
Hier in diesem Forum wird man belehrt, das der „Kampfhund“ eine gesetzliche Bezeichnung sei (obwohl der Hundekampf verboten ist und unter Strafe steht) und ein Hund, der zwar niemals eine Hundekampf bestritten, aber einen zufälligen Test (zufällig deshalb, weil der Zufall es will, in welchem Bundesland der Hund lebt) einmalig nicht besteht, auch ein Kampfhund sei.
Wenn das hier und dort steht, ist das dann Wahrheit?
Dann denke ich lieber: wer ohne Schuld ist der werfe den ersten Stein, die andern sollen es sein lassen.
Wenn die TE willens ist, dem Hund ein gutes Leben zu ermögliche, ist das prima und sie ist sehr willkommen sein. Den Rest soll man erwähnen und dann sollte es gut sein.