Pressemitteilung liegt vor:
Ausgang wie erwartet... Die Dreistigkeit in der Urteilsbegründung ist allerdings kaum zu überbieten. Bin mal auf die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung gespannt.
Interessiert mich nämlich brennend, wie der zuständige Richter zu der Einschätzung gelangt Zitat:
"Es gebe nämlich keine Anhaltspunkte, dass die Einschätzung der Gefährlichkeit des American Staffordshire Terriers überholt sei.". Offenbar kann man dann alle wissenschaftlichen Untersuchungen zu dem Thema der letzten Jahre getrost in die Tonne treten, wenn sie vor Gericht onehin ignoriert werden.
Zitat:
"In neueren wissenschaftlichen Untersuchungen werde bestätigt, dass Hunde dieser Rasse überdurchschnittlich durch „ein gestört oder inadäquat aggressives Verhalten“ auffielen." Bin mal gespannt, welche Untersuchungen da so angeführt werden, kann man dann ja hoffentlich alles im schriftlichen Urteil nachlesen.
Die Aussage, die Privilegierung anderer ebenfalls "abstrakt gefährlicher" Hunderassen wie DSH, Dobermann und Rottweiler sei sachlich gerechtfertigt, da Zitat
"zugunsten der Halter dieser Hunde wirke sich die größere soziale Akzeptanz aus, die sogenannte Wach- und Gebrauchshunde in der Bevölkerung genössen. Diese sei mit diesen Hunden eher vertraut. Auch bei Züchtern und Haltern dieser Hunde bestehe zudem eine größere Erfahrung bezüglich der Eigenschaften dieser Hunde, deren Gefährlichkeit dadurch eher beherrschbar erscheine." schlägt dem Fass dann noch den Boden aus. Eine ähnlich abstruse Argumentation habe ich bisher nur in bayrischen Urteilen gelesen.
Revision nicht zugelassen. (Die Nichtzulassung könnte man theoretisch anfechten, aber ich geh mal davon aus, daß es das erstmal war.)
Gruß Fabi,
desillusioniert, aber nicht überrascht.