Hi.
Ich gehe davon aus, dass Du Dich nicht über die Auflagen informiert hast, wenn Dein Ersthund als Pinschermix angegeben ist.
Spanien hat ein sehr strenges Hundegesetz mit Rasseliste und darüber hinaus gilt dieses auch für Hunde mit bestimmten phänotypischen Merkmalen (also auch für Mixe).
Die Strafen können immens hoch sein und die Auflagen sind streng.
Und wie Bullblue schon schrieb sind Enteignungen und Einziehungen von "solchen" Hunden nicht selten, sowas kann gut gehen, muss aber nicht!
SPANISCHES GENERALKONSULAT
Homberger Str. 16
40474 DÜSSELDORF
Telefon 0211/43908-21
E-Mail:
[email protected]
"Die Anforderungen gelten für gefährliche Hunde im ganzen Land gleich"
REISEN MIT HAUSTIEREN INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION
Personen, die mit Hund, Katze od. Frettchen in andere EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, benötigen ab 01.10.2004 gem. EU-Verordnung 998/2003 den neuen EU-Heimtierpass. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen od. Vögel gilt der Pass nicht. Für die Reise nach Irland, Malta, Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten für die nächsten fünf Jahre zusätzliche Regeln. Die EU-Heimtierpässe können von jeder Tierarztpraxis ausgestellt werden
Zusätzlich gilt die Regelung, dass Hunde, Katzen und Frettchen mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nur noch bis 03.07.2011) markiert sein müssen und eine gültige Impfung gegen Tollwut haben müssen, die der Tierarzt im EU-Heimtierpass bestätigt hat,
Die Einreise von Hunden, Katzen u . Frettchen bis zum Ende des 3. Lebensmonats ist nicht erlaubt, da aufgrund ihres Alters eine Impfung gegen Tollwut noch nicht erfolgt ist.
Für die Einreise von Hunden, die als potentiell gefährlich eingestuft werden können, gilt für die Einreise nach Spanien zusätzlich zu der vorgenannten EU-Verordnung spanisches Recht, und zwar das Gesetz 50/1999, v. 23. Dezember, und das Königliche Dekret 287/2002, v. 22 März.
Als potentiell gefährlich sind gemäss dem vorgenannten Dekret nachstehende Hunderassen sowie deren Mischlinge eingestuft worden:
Pit Bull Terrier
Staffordshire Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Rottweiler
Dogo Argentino (Argentinische Dogge)
Fila Brasileiro
Tosa Inu
Akita Inu
Für die vorgenannten Hunde gilt Maulkorbzwang.
Die Hunde dürfen nur an einer max. 2 m langen Leine od. Kette ausgeführt werden. Jede Person darf nur einen Hund führen.
Bei der Einreise müssen die Hunde im sogenannten Registro Municipal de Animales Potencialmente Peligrosos (Gemeinderegister potentiell gefährlicher Tiere) der zuständigen Ortsverwaltung (Ayuntamiento) eingetragen werden. Die Bestätigung über die Eintragung muss jederzeit auf Verlangen vorgelegt werden.
Düsseldorf, April 2007
Spanisches Generalkonsulat
Homberger Str. 16
40474 Düsseldorf
Tel. 0211-43908-21
E-Mail:
[email protected]
Quelle:Mail von dem Spanischen Konsulat (Hundeverordnung als PDF)
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In Spanien lebende Ausländer sind ebenfalls verpflichtet Ihre Hunde registrieren zu lassen und sich selber bei Haltung oben genannter Rassehunde, oder entsprechenden Mischungen, den notwendigen Prozeduren zu unterwerfen, die da wären:
Zu einer Licencia para la Tenencia de Perros potencialmente peligroso braucht man:
Personalausweis
Vollendung des 18. Lebensjahres
Wohnungsnachweis
Polizeiliches Führungszeugnis
Psychologisches Gutachten (nicht älter als drei Monate)
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter mit einer Garantiesumme von mind. 120.000 Euro
Herkunftsnachweis des Hundes
Tätowierungsnummer oder Nummer vom Erkennungschip
Hinweis: alle Dokumente die im Original nicht in spanischer Sprache ausgestellt sind, muss eine offizielle Übersetzung beigefügt werden.
Hunde dieser Rassen dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.
Wer mit einem Kampfhund nach Spanien einreisen möchte, der kann in Frankreich ernsthafte Probleme bekommen. Kampfhunde dürfen dort nur im Ausnahmefall transportiert werden. In jedem Fall muss der Hund sämtliche aktuelle Papiere haben, er muss entsprechend mit Beisskorb und Leine unterwegs sein und es dürfen ebenso keine Mischlinge mitgeführt werden. Wer sich nicht sicher ist, sollte vorsichtshalber einen Bogen um Frankreich machen. Es wird nicht der Hundehalter mit Strafen belegt, sondern der Hund konfisziert (oder beides). Theoretisch ist ein Flug einfacher, aber kein Land sieht die Einreise eines Kampfhundes gern, egal wie verschmust er ist.
Auch sollten Langzeiturlauber wisse, dass der Auslandsschutz nur für max. 2 Monate gültig ist. Bitte lesen Sie diesbezüglich vorsorglich Ihre Versicherungspolice durch und setzen sich ggf. mit Ihrer VS in Verbindung.
Gruß
tessa