Die neue Tierschutz-Hundeverordnung regelt verbindlich:
Ab dem 01. Mai 2002 gibt es ein Ausstellungsverbot für alle im In- oder Ausland nach dem 1. Jan. 1987 an den Ohren oder nach dem 1. Juni 1998 an der Rute kupierten Hunde, soweit der Eingriff nicht in Überein-stimmung mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes (tierärztliche Indikation, Ausnahme wegen jagdlicher Verwendung) erfolgte.
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Ab dem 01. Mai 2002 gibt es ein Ausstellungsverbot für alle im In- oder Ausland nach dem 1. Jan. 1987 an den Ohren oder nach dem 1. Juni 1998 an der Rute kupierten Hunde, soweit der Eingriff nicht in Überein-stimmung mit den Vorschriften des Tierschutzgesetzes (tierärztliche Indikation, Ausnahme wegen jagdlicher Verwendung) erfolgte.
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