Original geschrieben von nelehi
Schätze, ich werde spätenstens bei Nr drei nen Zwinger (also ne Zucht) anmelden, dann wird es weniger und versichern kann ich die Horde auch als eins.
In der Regel ist es nicht ganz so einfach, die Vergünstigung der Zwingersteuer in Anspruch zu nehmen. Schau dir mal die Fürther Satzung an; bei uns ist die Vergünstigung an tatsächliche Zucht geknüpft:
"§ 6
Steuerermäßigung für Hundezüchter
(Zwingersteuer)
(1) Von nicht gewerbsmäßigen Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde
der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse in der Form der Zwingersteuer erhoben, wenn der Zwinger und die Zuchttiere in das von einer von der Stadt anerkannten Hundezuchtvereinigung geführte Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind. Der Nachweis der Eintragung ist durch eine Bescheinigung der Hundezuchtvereinigung zu führen.
(2) Als Zwingersteuer ist für jeden Zwinger, in dem Hunde zu Zuchtzwecken gehalten werden, unabhängig von der Zahl der Hunde, die Steuer für einen Hund nach dem Steuersatz des § 2 Buchstabe b) zu zahlen. Selbst gezogene Hunde sind, solange sie sich im Zwinger befinden, bis zum Alter von sechs Monaten von der Steuer befreit.
(3) Die Vergünstigung der Zwingersteuer entfällt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet werden."