wurde der hund dennoch weggenommen, dann gibt es meistens triftigere gründe. diese rhalter bekommt dann aus diesen hunden gar keinen §3 oder §10 hund. und im tierheim normaler weise auch keinen anderen. eine regel, die es ermöglicht, jeden anderen aber diesen nicht, die gibt es hier in nrw nicht.
pete
es ist definitiv in NRW so geregelt, dass wenn ein HH seinen Katg.1 Hund illegal hält, sprich ohne Genehmigung, er diesen Hund nie mehr wieder bekommt!!!!......
Ja, der Fall ist mir auch bekannt.Leider bekommt er seinen beschlagnahmten Hund nicht wieder.
Den selben Fall hatten wir vor einigen Jahren hier in RLP.
Die Halter hatten einen Staff geschenkt bekommen und sind gleich zum Ordnungsamt um diesen auch ordnungsgemäß anzumelden. Da war nix mit illegaler Haltung...
Leider wurde der kleine Kerl trotzdem beschlagnahmt es wurden Rechtsanwälte eingeschaltet, nix zumachen. Da der Hund von Privat war und die Halter kein berechtigtes Interesse vorlegen konnten.
Trotzdem wurden den Haltern angeboten sie könnten sich jederzeit einen Staff aus dem TH holen, nur nicht ihren eigenen.
Kapieren tu ich das trotzdem nicht.
Entweder ist der Halter unzuverlässig, dann darf er gar keinen Listi mehr halten. Weder seinen eigenen noch einen anderen.
Oder aber man drückt ein Auge zu, unterstellt nicht sofort Unzuverlässigkeit, dann darf er wieder einen Listi halten - auch seinen eigenen. Nach Erfüllung aller Auflagen, selbstverständlich.
Erklär mir bitte mal einer, wie es sein kann, dass jemand zwar einen anderen Listi aus dem TH mitnehmen darf, nicht aber seinen eigenen? Das ist doch absurd. Entweder die Person ist zuverlässig (dann darf sie auch ihren eigenen Hund wiederhaben) oder eben nicht (dann gar keinen Listi).
Kommt zu den SoKa-Haltern, da geht's vorurteilsfrei zu. Klaro.
wurde der hund dennoch weggenommen, dann gibt es meistens triftigere gründe. diese rhalter bekommt dann aus diesen hunden gar keinen §3 oder §10 hund. und im tierheim normaler weise auch keinen anderen. eine regel, die es ermöglicht, jeden anderen aber diesen nicht, die gibt es hier in nrw nicht.
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In der Rechtssprechung gibt es aber schon Urteile, dass der Halter der Schuld ist, dass der Hund im TH ist, diesen nicht dann auf dem UMWEG über das TH wieder mit öff. Interesse bekommen kann. Das haben doch schon einige HuHa versucht und verloren.
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Das sich Behörden aber an solchen Urteilen orientieren, auch in anderen Bundesländern wenn es um die gleiche Sache geht, ist aber klar oder? Und auch wenn in gleichen Fällen geurteilt werden muss wird sich sicher an solchen Fällen orientiert. Du kannst auch Deine sehr selbstgefällige Art jetzt etwas zurückschrauben, ich habe das Gesetz nicht erfunden und finde es auch nicht gut.
Das sich Behörden aber an solchen Urteilen orientieren, auch in anderen Bundesländern wenn es um die gleiche Sache geht, ist aber klar oder? Und auch wenn in gleichen Fällen geurteilt werden muss wird sich sicher an solchen Fällen orientiert. Du kannst auch Deine sehr selbstgefällige Art jetzt etwas zurückschrauben, ich habe das Gesetz nicht erfunden und finde es auch nicht gut.
Leider bekommt er seinen beschlagnahmten Hund nicht wieder.
Den selben Fall hatten wir vor einigen Jahren hier in RLP.
Die Halter hatten einen Staff geschenkt bekommen und sind gleich zum Ordnungsamt um diesen auch ordnungsgemäß anzumelden. Da war nix mit illegaler Haltung...
Leider wurde der kleine Kerl trotzdem beschlagnahmt es wurden Rechtsanwälte eingeschaltet, nix zumachen. Da der Hund von Privat war und die Halter kein berechtigtes Interesse vorlegen konnten.
Trotzdem wurden den Haltern angeboten sie könnten sich jederzeit einen Staff aus dem TH holen, nur nicht ihren eigenen.