Gray
10 Jahre Mitglied
Hallo,
unterscheidet eigentlich der Gesetzgeber nicht zwischen Hundepension und Hundetagesstätte??
Meine Gassigeherin hat sich über die Jahre eine Existenz aufgebaut, hat einen guten Ruf und betreut an die 10 Hunde maximal. Es gibt eine Vormittags- und Nachmittagsgruppe. Die Hunde werden von ihr abgeholt und zurück gebracht, dazwischen wird spazieren gegangen, die Hunde halten sich aber auch auf ihrem Gelände auf und spielen oder ruhen dort.
Fur mich und viele andere Leute ein extrem toller Service, vor allen Dingen, wenn der Hund sich dort wohl fühlt. Nun ist das Gelände nur geduldet gewesen und wird nicht länger geduldet.... und die Anwälte haben meiner Freundin und Gassigeherin gesagt, dass sie ein Gelände bräuchte, welches auch Zwinger hat, die teilweise betoniert sein müssen, sie bräuchte eine Futterkücher, Zaunhöhe und Beschaffenheit sind ebenfalls vorgeschrieben, die Kosten für die baulichen Maßnahmen bewegen sich dann in einem Bereich, dass es sich für sie nicht lohnt. Sie wird ihren Betrieb aufgeben und sich arbeitslos melden.
Ein Anwalt hat wohl auch gesagt, dass im Gespräch ist, dass Gassigänger, die das erwerbsmäßig tun, sich nur noch auf ausgewiesenen Flächen aufhalten dürfen.
Ich kann's kaum glauben. Ich bin super sauer, dass ich eine gute Betreuung verliere und kann kaum glauben, dass man z.B. eine Zwingeranlage braucht! Und die Möglichkeit, Hunde zu separieren! Kranke Hunde dürfen gar nicht erst kommen, es ist ja eben keine Hundepension. Wozu dann also auch eine Futterküche??
Eine Idee von mir ist: Wir (also die ganzen Kunden) sammeln.... aber ist wohl utopisch, die Kosten scheinen zu hoch zu sein, außerdem hat sie ja auch bald kein Gelände mehr.
Auf die Schnelle habe ich jetzt keine Infos gefunden - und insbesondere interessiert mich, ob es nicht doch unterschiedliche Anforderungen zw. Hundetagesstätte und Hundepension gibt?
Weiß da jemand was?
unterscheidet eigentlich der Gesetzgeber nicht zwischen Hundepension und Hundetagesstätte??
Meine Gassigeherin hat sich über die Jahre eine Existenz aufgebaut, hat einen guten Ruf und betreut an die 10 Hunde maximal. Es gibt eine Vormittags- und Nachmittagsgruppe. Die Hunde werden von ihr abgeholt und zurück gebracht, dazwischen wird spazieren gegangen, die Hunde halten sich aber auch auf ihrem Gelände auf und spielen oder ruhen dort.
Fur mich und viele andere Leute ein extrem toller Service, vor allen Dingen, wenn der Hund sich dort wohl fühlt. Nun ist das Gelände nur geduldet gewesen und wird nicht länger geduldet.... und die Anwälte haben meiner Freundin und Gassigeherin gesagt, dass sie ein Gelände bräuchte, welches auch Zwinger hat, die teilweise betoniert sein müssen, sie bräuchte eine Futterkücher, Zaunhöhe und Beschaffenheit sind ebenfalls vorgeschrieben, die Kosten für die baulichen Maßnahmen bewegen sich dann in einem Bereich, dass es sich für sie nicht lohnt. Sie wird ihren Betrieb aufgeben und sich arbeitslos melden.
Ein Anwalt hat wohl auch gesagt, dass im Gespräch ist, dass Gassigänger, die das erwerbsmäßig tun, sich nur noch auf ausgewiesenen Flächen aufhalten dürfen.
Ich kann's kaum glauben. Ich bin super sauer, dass ich eine gute Betreuung verliere und kann kaum glauben, dass man z.B. eine Zwingeranlage braucht! Und die Möglichkeit, Hunde zu separieren! Kranke Hunde dürfen gar nicht erst kommen, es ist ja eben keine Hundepension. Wozu dann also auch eine Futterküche??
Eine Idee von mir ist: Wir (also die ganzen Kunden) sammeln.... aber ist wohl utopisch, die Kosten scheinen zu hoch zu sein, außerdem hat sie ja auch bald kein Gelände mehr.
Auf die Schnelle habe ich jetzt keine Infos gefunden - und insbesondere interessiert mich, ob es nicht doch unterschiedliche Anforderungen zw. Hundetagesstätte und Hundepension gibt?
Weiß da jemand was?