Gray
10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich bin gerade tierisch genervt. Ich habe eine super tolle Gassigeherin, die keinen §11-Schein hat. Sie arbeitet aber schon seit mehr als 15 Jahren mit Hunden, hatte früher Hunde auf Wesenstests vorbereitet, dann als Hundetrainerin gearbeitet, dann ihren Service als Gassiservice angemeldet, weil sie nicht vor hat, Geld für den §11-Schein auszugeben (dafür blieben dann ihre Preise moderat).
Jetzt hat sie eine Unterlassungsaufforderung (heißt das so?). Sie hat sich ein Gelände gepachtet, wo die Hunde auch frei laufen können, denn nicht alle Hunde können lange Runden laufen. Dort also hält sie sich mit den Hunden zwischen den beiden Gassirunden auf.
Offenbar wird das wie eine Tagesstätte oder Hundepension angesehen
Dann ist außerdem wohl die Baubehörde aufmerksam geworden: Das gepachtete Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet und darf nicht gewerblich genutzt werden.
Für ihre Kunden, die wir alle super zufrieden mit ihr sind, scheint das dann wohl das Aus zu sein. Ich bin so genervt!!!!! Endlich habe ich jemanden, die fachlich gut ist, wo mein Hund gerne hin geht, die flexibel ist - so dass ich den Hund jederzeit dort parken kann, wenn wir mal Geschäftsbesuch haben, und wo er auch im Urlaub mal sein konnte und dann in der Familie mit ihren beiden Hunden leben konnte.
Ich habe mich schon bei Betreut.de angemeldet - aber meine Güte!!!! Da melden sich dann Leute mit 17 Jahre Hundeerfahrung - und wenn man sich das Alter anguckt, sind sie 23 und berufstätig.
Meine Gassigeherin hat Ende September Anwaltstermine - aber ich bin jetzt nicht nur genervt, sondern auch ungeduldig. Muss sie wirklich diesen §11-Schein jetzt machen? Wie seht Ihr denn das? Wer von euch hat ihn? Wie teuer ist denn der Spaß? Kann man den locker neben der Hundebetreuungs-Arbeit machen?
Viele Grüße Gray
ich bin gerade tierisch genervt. Ich habe eine super tolle Gassigeherin, die keinen §11-Schein hat. Sie arbeitet aber schon seit mehr als 15 Jahren mit Hunden, hatte früher Hunde auf Wesenstests vorbereitet, dann als Hundetrainerin gearbeitet, dann ihren Service als Gassiservice angemeldet, weil sie nicht vor hat, Geld für den §11-Schein auszugeben (dafür blieben dann ihre Preise moderat).
Jetzt hat sie eine Unterlassungsaufforderung (heißt das so?). Sie hat sich ein Gelände gepachtet, wo die Hunde auch frei laufen können, denn nicht alle Hunde können lange Runden laufen. Dort also hält sie sich mit den Hunden zwischen den beiden Gassirunden auf.
Offenbar wird das wie eine Tagesstätte oder Hundepension angesehen
Dann ist außerdem wohl die Baubehörde aufmerksam geworden: Das gepachtete Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet und darf nicht gewerblich genutzt werden.
Für ihre Kunden, die wir alle super zufrieden mit ihr sind, scheint das dann wohl das Aus zu sein. Ich bin so genervt!!!!! Endlich habe ich jemanden, die fachlich gut ist, wo mein Hund gerne hin geht, die flexibel ist - so dass ich den Hund jederzeit dort parken kann, wenn wir mal Geschäftsbesuch haben, und wo er auch im Urlaub mal sein konnte und dann in der Familie mit ihren beiden Hunden leben konnte.
Ich habe mich schon bei Betreut.de angemeldet - aber meine Güte!!!! Da melden sich dann Leute mit 17 Jahre Hundeerfahrung - und wenn man sich das Alter anguckt, sind sie 23 und berufstätig.
Meine Gassigeherin hat Ende September Anwaltstermine - aber ich bin jetzt nicht nur genervt, sondern auch ungeduldig. Muss sie wirklich diesen §11-Schein jetzt machen? Wie seht Ihr denn das? Wer von euch hat ihn? Wie teuer ist denn der Spaß? Kann man den locker neben der Hundebetreuungs-Arbeit machen?
Viele Grüße Gray