§11 TschG und andere behördliche Auflagen

Gray

10 Jahre Mitglied
Hallo,

ich bin gerade tierisch genervt. Ich habe eine super tolle Gassigeherin, die keinen §11-Schein hat. Sie arbeitet aber schon seit mehr als 15 Jahren mit Hunden, hatte früher Hunde auf Wesenstests vorbereitet, dann als Hundetrainerin gearbeitet, dann ihren Service als Gassiservice angemeldet, weil sie nicht vor hat, Geld für den §11-Schein auszugeben (dafür blieben dann ihre Preise moderat).

Jetzt hat sie eine Unterlassungsaufforderung (heißt das so?). Sie hat sich ein Gelände gepachtet, wo die Hunde auch frei laufen können, denn nicht alle Hunde können lange Runden laufen. Dort also hält sie sich mit den Hunden zwischen den beiden Gassirunden auf.

Offenbar wird das wie eine Tagesstätte oder Hundepension angesehen:(

Dann ist außerdem wohl die Baubehörde aufmerksam geworden: Das gepachtete Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet und darf nicht gewerblich genutzt werden.

Für ihre Kunden, die wir alle super zufrieden mit ihr sind, scheint das dann wohl das Aus zu sein. Ich bin so genervt!!!!! Endlich habe ich jemanden, die fachlich gut ist, wo mein Hund gerne hin geht, die flexibel ist - so dass ich den Hund jederzeit dort parken kann, wenn wir mal Geschäftsbesuch haben, und wo er auch im Urlaub mal sein konnte und dann in der Familie mit ihren beiden Hunden leben konnte.

Ich habe mich schon bei Betreut.de angemeldet - aber meine Güte!!!! Da melden sich dann Leute mit 17 Jahre Hundeerfahrung - und wenn man sich das Alter anguckt, sind sie 23 und berufstätig.

Meine Gassigeherin hat Ende September Anwaltstermine - aber ich bin jetzt nicht nur genervt, sondern auch ungeduldig. Muss sie wirklich diesen §11-Schein jetzt machen? Wie seht Ihr denn das? Wer von euch hat ihn? Wie teuer ist denn der Spaß? Kann man den locker neben der Hundebetreuungs-Arbeit machen?

Viele Grüße Gray
 
  • 19. April 2024
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Hi Gray ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, muss sie. Muss jeder der gewerblich mit Tieren arbeitet und da Ihr sie ja bezahlt, muss sie.
Der Test kostet zwischen ca 300- 800 €- meistens. Jede Gemeinde und jedes VetAmt kocht da sein eigenes Süppchen.
Sie kann, sollte sie auch, eine Einzelfallentscheidung beantragen. Vielleicht kommt sie damit um den kompletten Test herum...vielleicht...eher nicht (hängt auch davon ab was sie für Qualifikationen hat).
Auf den Test muss man sich schon vorbereiten aber das geht vom Aufwand her auch neben der Arbeit.
Nur hat sie ja jetzt bereits das (vorläufige) Berufsverbot, sie darf also ohnehin nicht mehr arbeiten. Fällt sie durch den Test, hat sie es definitiv (kann aber Einspruch einlegen).
 
§11 ist aus den verschiedensten Gründen ein ganz heikles Thema und leider bekommt man ihn in den meisten Gegenden ganz sich nicht mehr mit einem Test, der 300-800€ kostet.
 
Aber beim §11 wird doch unterschieden, was man am Ende machen/sein will.
Hundepensionsbetreiber müssen doch nicht den ganzen Trainerblödsinn mitmachen, oder liege ich da falsch?
Ich meine, es braucht doch auch einen Schein nach §11, wenn ein Baumarkt lebende Tiere anbieten will - der braucht ja auch nicht dieses Hundetrainererlaubnisdingens, dass grad in aller Munde ist.

Allerdings, sollte die gute Frau in Zukunft tunlichst vermeiden in irgendeiner Art und Weise erzieherisch an den Kundenhunden/Besitzern tätig zu werden und sich dies bestenfalls (auch wenn es versteckt ist) bezahlen zu lassen. Dann wäre sie ratzfatz bei dem Trainerblödfug nach §11 und kann ihre Butze gleich dichtmachen.

Ach ja, an dem Problem mit der gewerblichen Nutzung wird sie eh scheitern, DAS mögen die Behörden ja mal so gar nicht gerne, also so vor vollenete Tatsachen gestellt zu werden.

Aber jetzt mal ehrlich - völlig losgelöst, von den Qualitäten der Frau - es ist schon selten dämlich, bis arrogant ignorant, so gar nichts vorab geklärt zu haben. Das erinnert mich an all die Fuzzies, die wissentlich illegal einen Listi halten und dann dicke Backen machen, wenn sie erwischt werden. So führt man doch kein Geschäft/Unternehmen.
Hoffentlich hat sie wenigstens nicht beim Finanzamt eine ähnliche Nummer abgezogen, sonst ist sie mal so richtig in den Hintern gekniffen.
 
Bei mir im Ort ist ein ähnlicher Fall, eine Frau hat auf lange Zeit ein Gelände gepachtet und dort Stunden für Beschäftigungsmöglichkeiten mit Hund gegeben , Treibbal, longieren,Dog Dance und was es nicht alles gibt.. Sie war auf etlichen Seminaren, hat auch Dozenten eingeladen die mir ihr und den Kunden Seminare gemacht haben usw. alles sehr schön organisiert und gemacht.. Dann kam die Geschichte mit dem §11, sie wollte es erst machen aber das ganze ist einfach unbezahlbar geworden , zumal sie auch noch einer "normalen" Arbeit nachgeht. Mittlerweile hat sie das ganze zu einer Art "Interessengemeinschaft" gemacht .. Die Pacht wird zwischen den Leuten die das Gelände nutzen aufgeteilt , Dozenten kommen auch noch, aber sie gibt keine bezahlten Stunden mehr ..Leider auch keine Hilfe für Dich aber du solche Fälle gibt es wohl öfters..
 
Aber beim §11 wird doch unterschieden, was man am Ende machen/sein will.
Hundepensionsbetreiber müssen doch nicht den ganzen Trainerblödsinn mitmachen, oder liege ich da falsch?

Bei denen ist es aber teilweise noch komplizierter, da sie "geeignete Unterbringung" nachweisen müssen. Da wird dann genau gerechnet, Platz pro Hund, Sicherheitsbestimmungen, Hygiene, usw... Also in einem Haus zB Hunde als Tagesstätte betreuen, ist recht kompliziert geworden. Es gibt Vetämter die dann auf komplett gekachelte Wände bestehen (Hygiene), auch dort wird wieder pro Hund der Platz verrechnet, usw...
Wie das bei einem Gelände draussen aussieht...keine Ahnung. Aber bin mir fast sicher dass es nicht einfacher ist.
 
Hallo,

sie hat den §11-Schein nicht – und wird ihn auch nicht mehr machen. Der wäre nicht das Problem – aber wozu, wenn man kein Gelände mehr hat? Sie wird den ganzen Betrieb aufgeben.

Die Möglichkeit zu separieren muss meistens gegeben sein, aber nicht unbedingt durch Zwinger.

Ich werde es mal weiter leiten. Ihr wurde (sagt sie mir jedenfalls) von verschiedenen Seiten nämlich gesagt, dass sie Zwingeranlagen haben müsste.

Sie verfügt aber über Räume und Boxen, so das man die Hunde trennen könnte.

Sie hat eine Hütte, die man abschließen kann, und sie holt die Hunde ja ab – und transportiert sie in Hundeboxen. Diese Möglichkeit also hätte sie auch.

Das Problem ist auch hier (genau wie bei vielen Hundetrainern), dass es immernoch keine Durchführungsbestimmungen gibt und jedes VetAmt ziemlich frei entscheiden darf, was es verlangt.

Das ist doch echt ein ******!

Ich würde mich mal mit anderen, ähnlichen Hutas in Verbindung setzen und nach deren Lösungen fragen. Ich habe eben mal aus Interesse geschaut und es gibt ja nach wie vor in Deutschland HuTas die ganz ähnlich (ohne Zwinger und Futterküche) arbeiten und die Erlaubnis nach §11 erhalten haben.

Hier gibt es etliche, die einfach nur geduldet sind – und die vermutlich demnächst auch eine Unterlassensaufforderung bekommen werden. Und in unserer Gemeinde eine HuTa mit Zwingeranlagen (und betonierten Böden im Zwinger), und dann Hundepensionen, aber das ist ja was anderes.

Was hat das Ganze überhaupt mit dem Gelände zu tun?

- Dass sie auf ihrem Gelände keine Hunde mehr betreuen darf und dass es kein passendes Gelände gibt, auch nicht die Möglichkeit, die von ihr gepachtete Fläche in Gewerbegebiet umzuwandeln.

- Dass die Auflagen (an die Höhe und Beschaffenheit der Zäune, Futterküche, ausbruchsichere Zwingeranlagen) halt sehr kostenintensiv sind.

Ohne Gelände – wie willst du dann Tageshunde betreuen? Sie hält sich mit denen auch auf ihrem Gelände auf, geht auch teilweise nur mit einer Gruppe spazieren (und hat eine zweite Kraft, die dann die anderen Hunde betreut), es sind ja auch alte Hunde dabei.

Hatte sie denn vorher keine Auflagen?

Das gilt doch für total viele Leute, die eine Hundetagesstätte betreiben. Jedenfalls habe ich – nachdem ich dann gegoogelt habe – etliche Zeitungsberichte gefunden. Sehr viele Hundeschulen und HuTas werden auf einer Fläche betrieben, die nicht als Gewerbegebiet ausgeschrieben ist. Das Gewerbe ist dann trotzdem angemeldet. Das kann jahrelang so gehen und wird in vielen Fällen von den Gemeinden geduldet. So war es bei ihr auch.

Aber man lebt und arbeitet dann immer mit dem Risiko, dass die Gemeinde eines Tages sagt: Hier können Sie Ihr Gewerbe nicht mehr betreiben.

Dass das dann erst einmal ein Problem ist, dürfte eigentlich klar sein.

Das nächste Problem ist dann: Ein neues Gelände finden (was in vielen Gemeinden unmöglich ist) und dann halt auch: Die Auflagen erfüllen (Zäune, Zwinger.....), die so eine Hundetagesstätte erfüllen muss. Beides ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Für einen reinen Gassigeh Service braucht man sicher keine Zwinger und keine Futterküche.

Sie hält sich mit den Hunden eben auch auf diesem Gelände auf. Gefüttert werden die Hunde bei ihr nicht – gesagt wurde ihr, dass sie aber auch dann eine Futterküche bräuchte.

Cornelia, es dürfte sich um dieselbe Person handeln wie hier: §11 TschG und andere behördliche Auflagen
In diesem Thread gibt es einige Erläuterungen zu dem Gelände, wenn ich mich recht erinnere.

Gray, zu einem Thema hätte meiner Ansicht auch ein Thread gereicht.
C:\DOKUME~1\CRISTA~1\LOKALE~1\Temp\msohtmlclip1\01\clip_image001.png

Oh stimmt.....tut mir leid, ich hatte irgendwie gedacht, ich hätte damals keine Antworten bekommen. Stimmt ja noch nicht einmal. Sorry!!!! Ist mir ja jetzt peinlich.

quote] In dem anderen Thread hast du auch geschrieben, dass sie Hunde auch im Urlaub bei sich zu Hause betreut = eine Pension betreibt.[/quote]

Na ja, einen Urlaubshund hatte sie immer mal bei sich aufgenommen.

Coony: Hoffentlich hat sie wenigstens nicht beim Finanzamt eine ähnliche Nummer abgezogen, sonst ist sie mal so richtig in den Hintern gekniffen.

Conny, das Gewerbe war IMMER angemeldet! Sie hat auch immer alles versteuert, sie hatte außerdem regelmäßige Kontrollen durch das Veterinäramt. Dass sie den §11-Schein machen muss, das war klar – und wie gesagt: Auch nicht das Problem.

Nadine: Bei mir im Ort ist ein ähnlicher Fall, eine Frau hat auf lange Zeit ein Gelände gepachtet und dort Stunden für Beschäftigungsmöglichkeiten mit Hund gegeben , Treibbal, longieren,Dog Dance und was es nicht alles gibt.. Sie war auf etlichen Seminaren, hat auch Dozenten eingeladen die mir ihr und den Kunden Seminare gemacht haben usw. alles sehr schön organisiert und gemacht.. Dann kam die Geschichte mit dem §11, sie wollte es erst machen aber das ganze ist einfach unbezahlbar geworden , zumal sie auch noch einer "normalen" Arbeit nachgeht. Mittlerweile hat sie das ganze zu einer Art "Interessengemeinschaft" gemacht .. Die Pacht wird zwischen den Leuten die das Gelände nutzen aufgeteilt , Dozenten kommen auch noch, aber sie gibt keine bezahlten Stunden mehr ..Leider auch keine Hilfe für Dich aber du solche Fälle gibt es wohl öfters..

Das Geld spielte bei meiner Gassigängerin halt auch eine Rolle. Der §11-Schein kostet halt auch Geld, sie selbst hatte dann hohe Tierarztkosten, Auto musste repariert werden, und wenn du dann noch ein paar Leute hast, die nicht zahlen, dann wird es finanziell eng.

Aber sie hat sich leider auch entschieden.... der Betrieb wird im Dezember eingestellt.

Gray
 
Das ist natürlich für dich schade. Nachdem sie sich schon entschieden hat, ist da wahrscheinlich auch nicht mehr zu rütteln und das Ganze in kleinem Maßstab, also nur als Gassigeh Service und dann auch mit weniger Auflagen, weiter zu betreiben wird sich wohl finanziell nicht für sie lohnen.
 
Nein, da ist nichts mehr dran zu rütteln.

Sie hatte sich von 3 Anwälten beraten lassen und die hatten ihr nicht viel Mut gemacht. Die behördlichen Auflagen an das Gelände müssen erfüllt werden (und die scheinen ja sehr willkürlich gehandhabt zu werden) und: Es gibt keine Flächen, die für Hundebetreuung genehmigt werden. Das ist natürlich auch ein dickes Problem und wie schon geschrieben: Als ich ein wenig gegoogelt hatte, hatte ich ganz schnell ähnliche Fälle recherchieren können.

Es ist auch für mich nicht leicht, Ersatz zu finden, aber es geht mir auch sehr nahe, jetzt diesen Niedergang mit zu erleben. Sie war immer jemand mit einem hohen sozialen Anspruch (hätte sie den nicht gehabt, hätte sie deutlich mehr Geld gehabt). Sie hatte immer wieder auch Hunde dabei, die nicht gerade optimal gehalten wurden. Wenn die Halter unzuverlässig gezahlt hatten oder wenig Geld hatten, hat sie die Hunde trotzdem genommen, damit die Hunde wenigstens bewegt wurden und Kontakt zu Artgenossen haben konnten. Im kleinen Rahmen hat sie guten Tierschutz betrieben und meine Hunde haben sich ein Loch in den Bauch gefreut, wenn sie kam.

Der Amtstierarzt hat ja auch das Gelände überhaupt nicht bemängelt. Alles prima, auch ihr Umgang mit den Tieren prima. Die Nachbarschaft, Förster, Bauern.... sie hat mit all denen kein Problem. Aber irgendwer von der Behörde (vermutlich Umweltbehörde) ist drauf gekommen, dass die Fläche nun mal Landschaftsgebiet und nicht Gewerbegebiet ist, und was jahrelang so geduldet wurde, wird nun nicht mehr geduldet. Die Behörden sind damit aber im Recht.

Schöne Grüße Gray
 
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