ASCHAFFENBURG Tierpfleger von Kampfhund schwer verletzt

Midivi, sieh es mal als schweren Arbeitsunfall und denk ans Arbeitsschutzgesetz.
 
  • 28. April 2024
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Hi Jackie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Dann kommt aber eher die BG und nicht die Polizei.

Ich wünsche dem Pfleger gute Besserung :hallo: Aber auch dem Hund, dass er eine letzte, vernünftige Chance bekommt.
 
Da will ich mich nicht streiten. Bei uns kommt tatsächlich die Polizei. Aber vllt ist es hier ja anders. :kp:
 
Midivi, vielleicht ist das in RP so, aber man kann das auch für D-land nicht verallgemeinern, denn z. Bsp. in MV ist es ebenso wie bei uns:

"Schwere und/oder tödliche Arbeitsunfälle sind - zusätzlich zu o. g. Meldeweg - umgehend der Polizei anzuzeigen."
 
Midivi, vielleicht ist das in RP so, aber man kann das auch für D-land nicht verallgemeinern, denn z. Bsp. in MV ist es ebenso wie bei uns:

"Schwere und/oder tödliche Arbeitsunfälle sind - zusätzlich zu o. g. Meldeweg - umgehend der Polizei anzuzeigen."

Ich habe einige Jahre mit dem Thema Arbeitsschutz zu tun gehabt.
Bei den meisten Unfällen erfolgt, in der Tat, nur eine Unfallanzeige, an die BG und, glaube ich, in Kopie an die Gewerbeaufsicht.
Die entscheiden dann, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.

Ab einer gewissen Schwere, kann aber nicht sagen wo das genau anfängt, wie dann tatsächlich die Polizei mit eingeschaltet.
Bei Todesfällen sowieso.
Hier kann aber auch noch dazu kommen, dass es sich um einen Vorfall mit einem Hund handelt
 
Ich finds nur wieder krass, dass ein so junger Hund so arg verhaltensgestört ist. Der Text liest sich grauenhaft. Der arme Hund.

spanisch dann sei froh, dass du noch keine anderen kaliber hattest als pfleger..da wärste mit einem sitz nich weit gekommen... eine hündin z.b. hat ihre box als ressource betrachtet, da durfteste die schwelle nicht übertreten, wenn die drin war.

Die hatten wir auch. Mittlweile sind die aber nicht mehr so. Ich sag mal bei Extremfällen händelt man es individuell, da gibts keine pauschale.
 
Podifan schrieb:
Ab einer gewissen Schwere, kann aber nicht sagen wo das genau anfängt, wie dann tatsächlich die Polizei mit eingeschaltet.

Schwere Verletzung = stationäre Behandlung, in NACA Skala ist das Stufe III, was auch 'Vermutung auf' einschliesst. (Quelle: google NACA Skala).

Schwerverletzt nach Definition der Polizei ein Mensch, der mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verbleibt.
 
Podifan schrieb:
Ab einer gewissen Schwere, kann aber nicht sagen wo das genau anfängt, wie dann tatsächlich die Polizei mit eingeschaltet.

Schwere Verletzung = stationäre Behandlung, in NACA Skala ist das Stufe III, was auch 'Vermutung auf' einschliesst. (Quelle: google NACA Skala).

Schwerverletzt nach Definition der Polizei ein Mensch, der mindestens 24 Stunden im Krankenhaus verbleibt.

Ah, o.k. das dürfte passen!
 
Das erklärt tatsächlich die MEnge an "Schwerverletzten" in der Presse/Polizeiberichten, da oft ja schon jemand mit ner Beule an der Stirn über Nacht zur Beobachtung (Gehirnerschütterung ? ) dabehalten wird ... also schon ein "Schwerverletzter" :rolleyes:
Während sich der Leser unter "schwerverletzt" i.d.R. etwas deutlich dramatischeres vorstellt - hilft natürlich die Auflage zu steigern ;)
 
Bei uns im Betrieb war auch die Polizei da, als sich einer unter dem Gabelstapler den Fuß gebrochen hat.
 
Bei einem Arbeitsunfall wird nur dann die Polizei dazu gerufen, wenn jemand derart verletzt wird, wie man den Begriff allgemein normaler Weise gebraucht und zwar das jemand massive oder lebensbedrohliche Verletzungen hat, halt so, wie man das auch in anderen Bereichen des Lebens handhaben würde. Wieso sollte das auf der Arbeit etwas anderes sein, als zum Beispiel auf dem Sportplatz, oder zu Hause?

Wenn jemand stirbt kommt doch eh die Polizei oder wenn eine lebensbedrohliche Verletzung entsteht.

Die Polizei gibt, wenn sie Bedenken haben oder ihnen etwas klärenswert vorkommt, eine Meldung an das zuständige Amt, was zum Beispiel bei uns das staatliche Amt für Arbeitsschutz ist. Und die kommen auch nur dann, wenn es einen Verdacht gibt, dass etwas nicht ordentlich verläuft und Missstände bestehen.

Die VBG wird nur dann vom Arbeitgeber informiert, wenn jemand über den dritten Tag hinaus arbeitsunfähig geschrieben ist. Ist das nicht der Fall, muss nicht einmal eine Meldung erfolgen. Eine Meldung erfolgt per Unfallbericht, in dem der Unfallhergang beschrieben wird und erklärt wird, was man vorsorglich zur Vermeidung eines Unfalles getan hat und was konkret getan wurde, nachdem der Unfall passiert ist. Es wird nach Details gefragt und nach den allgemeinen Bedingungen.

Die VBG schaltet sich auch nur dann ein, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass irgendetwas nicht nach Vorschrift gelaufen ist, oder wenn die Verletzung sehr schwerwiegend ist und nachgeschaut wird, ob sich der Betrieb an die Vorschriften hält wie zum Beispiel Sicherheitsbelehrungen, Arbeitsplatzanalysen, Anleitungen vorhanden sind, Vorsorgeuntersuchungen statt finden, Notfallpläne vorliegen etc.

Die Vorschriften der BG sind bundesweit gleich, aber es kommt halt darauf an, welche BG zuständig ist. Die VBG ist für viele Bereiche zuständig, aber einige Branchen haben ihre zuständige BG, deren Vorschriften unterschiedlich sind.

Die Polizei hat aber in der Regel bei "normalen" Unfällen nichts zutun, solange wie gesagt niemand stirbt oder schwerst verletzt ist, oder natürlich keine Straftat gegeben ist.
 
Bei einem Arbeitsunfall wird nur dann die Polizei dazu gerufen, wenn jemand derart verletzt wird, wie man den Begriff allgemein normaler Weise gebraucht und zwar das jemand massive oder lebensbedrohliche Verletzungen hat, halt so, wie man das auch in anderen Bereichen des Lebens handhaben würde. Wieso sollte das auf der Arbeit etwas anderes sein, als zum Beispiel auf dem Sportplatz, oder zu Hause?

Wenn jemand stirbt kommt doch eh die Polizei oder wenn eine lebensbedrohliche Verletzung entsteht.

Die Polizei gibt, wenn sie Bedenken haben oder ihnen etwas klärenswert vorkommt, eine Meldung an das zuständige Amt, was zum Beispiel bei uns das staatliche Amt für Arbeitsschutz ist. Und die kommen auch nur dann, wenn es einen Verdacht gibt, dass etwas nicht ordentlich verläuft und Missstände bestehen.

Die VBG wird nur dann vom Arbeitgeber informiert, wenn jemand über den dritten Tag hinaus arbeitsunfähig geschrieben ist. Ist das nicht der Fall, muss nicht einmal eine Meldung erfolgen. Eine Meldung erfolgt per Unfallbericht, in dem der Unfallhergang beschrieben wird und erklärt wird, was man vorsorglich zur Vermeidung eines Unfalles getan hat und was konkret getan wurde, nachdem der Unfall passiert ist. Es wird nach Details gefragt und nach den allgemeinen Bedingungen.

Die VBG schaltet sich auch nur dann ein, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass irgendetwas nicht nach Vorschrift gelaufen ist, oder wenn die Verletzung sehr schwerwiegend ist und nachgeschaut wird, ob sich der Betrieb an die Vorschriften hält wie zum Beispiel Sicherheitsbelehrungen, Arbeitsplatzanalysen, Anleitungen vorhanden sind, Vorsorgeuntersuchungen statt finden, Notfallpläne vorliegen etc.

Die Vorschriften der BG sind bundesweit gleich, aber es kommt halt darauf an, welche BG zuständig ist. Die VBG ist für viele Bereiche zuständig, aber einige Branchen haben ihre zuständige BG, deren Vorschriften unterschiedlich sind.

Die Polizei hat aber in der Regel bei "normalen" Unfällen nichts zutun, solange wie gesagt niemand stirbt oder schwerst verletzt ist, oder natürlich keine Straftat gegeben ist.


jeder arbeitunfall sollte bei der bg gemeldet werden schon alleine wegen bleibeschäden oder wenn beschwerden erst tage nach denn unfall eintreten.

vieleicht hat das tierheim die polizei gerufen um sich rechtlich abzusichern falls die pfleger ansprüche gegen das th stellen.
 
Bei uns im Betrieb war auch die Polizei da, als sich einer unter dem Gabelstapler den Fuß gebrochen hat.

Es kann ja keiner dem Arbeitgeber vorschreiben, dass er die Polizei nicht anruft, aber die BG verlangt das in so einem Fall nicht.

Wir haben solche Situationen schon häufiger gehabt, das sich jemand den Fuß oder die Hand verletzt hat und haben außer zwei Malen nie die Polizei dabei gehabt. Bei dem einen Mal hat ein LKW Fahrer mit einer Holzlatte auf einen Mitarbeiter eingeschlagen und ein anderes Mal war der Vorarbeiter der Meinung, dass sobald Blut fließt, die Polzei zu benachrichtigen sei.

Dass die Poizei nachträglich ermittelt, ergibt dagegen gar keinen Sinn, wenn es sich um einen "normalen" Unfall am Arbeitsplatz handelt.
 
Bei einem Arbeitsunfall wird nur dann die Polizei dazu gerufen, wenn jemand derart verletzt wird, wie man den Begriff allgemein normaler Weise gebraucht und zwar das jemand massive oder lebensbedrohliche Verletzungen hat, halt so, wie man das auch in anderen Bereichen des Lebens handhaben würde. Wieso sollte das auf der Arbeit etwas anderes sein, als zum Beispiel auf dem Sportplatz, oder zu Hause?

Wenn jemand stirbt kommt doch eh die Polizei oder wenn eine lebensbedrohliche Verletzung entsteht.

Die Polizei gibt, wenn sie Bedenken haben oder ihnen etwas klärenswert vorkommt, eine Meldung an das zuständige Amt, was zum Beispiel bei uns das staatliche Amt für Arbeitsschutz ist. Und die kommen auch nur dann, wenn es einen Verdacht gibt, dass etwas nicht ordentlich verläuft und Missstände bestehen.

Die VBG wird nur dann vom Arbeitgeber informiert, wenn jemand über den dritten Tag hinaus arbeitsunfähig geschrieben ist. Ist das nicht der Fall, muss nicht einmal eine Meldung erfolgen. Eine Meldung erfolgt per Unfallbericht, in dem der Unfallhergang beschrieben wird und erklärt wird, was man vorsorglich zur Vermeidung eines Unfalles getan hat und was konkret getan wurde, nachdem der Unfall passiert ist. Es wird nach Details gefragt und nach den allgemeinen Bedingungen.

Die VBG schaltet sich auch nur dann ein, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass irgendetwas nicht nach Vorschrift gelaufen ist, oder wenn die Verletzung sehr schwerwiegend ist und nachgeschaut wird, ob sich der Betrieb an die Vorschriften hält wie zum Beispiel Sicherheitsbelehrungen, Arbeitsplatzanalysen, Anleitungen vorhanden sind, Vorsorgeuntersuchungen statt finden, Notfallpläne vorliegen etc.

Die Vorschriften der BG sind bundesweit gleich, aber es kommt halt darauf an, welche BG zuständig ist. Die VBG ist für viele Bereiche zuständig, aber einige Branchen haben ihre zuständige BG, deren Vorschriften unterschiedlich sind.

Die Polizei hat aber in der Regel bei "normalen" Unfällen nichts zutun, solange wie gesagt niemand stirbt oder schwerst verletzt ist, oder natürlich keine Straftat gegeben ist.


jeder arbeitunfall sollte bei der bg gemeldet werden schon alleine wegen bleibeschäden oder wenn beschwerden erst tage nach denn unfall eintreten.

vieleicht hat das tierheim die polizei gerufen um sich rechtlich abzusichern falls die pfleger ansprüche gegen das th stellen.

Für solche Fälle hat die BG Vorschriften, an die sich der Betrieb halten muss. In dem Fall wäre dies das "Verbandsbuch", in dem jede Art von Verletzungen aufzunehmen ist, auch Verletzungen, die zuerst harmlos erscheinen.
 
..............

Für solche Fälle hat die BG Vorschriften, an die sich der Betrieb halten muss. In dem Fall wäre dies das "Verbandsbuch", in dem jede Art von Verletzungen aufzunehmen ist, auch Verletzungen, die zuerst harmlos erscheinen.

So ist es korrekt!
 
Bei uns im Betrieb war auch die Polizei da, als sich einer unter dem Gabelstapler den Fuß gebrochen hat.

Es kann ja keiner dem Arbeitgeber vorschreiben, dass er die Polizei nicht anruft, aber die BG verlangt das in so einem Fall nicht.

Wir haben solche Situationen schon häufiger gehabt, das sich jemand den Fuß oder die Hand verletzt hat und haben außer zwei Malen nie die Polizei dabei gehabt. Bei dem einen Mal hat ein LKW Fahrer mit einer Holzlatte auf einen Mitarbeiter eingeschlagen und ein anderes Mal war der Vorarbeiter der Meinung, dass sobald Blut fließt, die Polzei zu benachrichtigen sei.

Dass die Poizei nachträglich ermittelt, ergibt dagegen gar keinen Sinn, wenn es sich um einen "normalen" Unfall am Arbeitsplatz handelt.

Die kamen automatisch nachdem der Krankenwagen über Notruf angefordert wurde. Nicht weil sie einer "eingeladen" hat.
 
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