Antwort des BM des Innern Berlin

Strawberry

20 Jahre Mitglied
IS 1c - 641 502/2

Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist seit dem 21. April 2001 in Kraft. Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und
Verbringungsverbot gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige Beschränkungen z. B. des Reiseverkehrs ergeben, sieht das
Gesetz vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Ausnahmen von diesem Verbot zulassen kann.

Bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung werden ab sofort Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Deutschland zugelassen.

Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:

* gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),

- gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt / verbracht werden,

- Dienst- und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z. B. Abstammungsnachweis,Impfpass,
Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Bis auf weiteres dürfen die o.g. Hunde eingeführt werden, die Zollstellen sowie der Bundesgrenzschutz wurden bzw. werden kurzfristig entsprechend unterrichtet.

Bezüglich Reisen innerhalb des Bundesgebietes bitte ich folgendes zu
beachten:

Im Rahmen des Polizeirechtes liegt die Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde grundsätzlich in der alleinigen
Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer. Ich rege daher an, sich über die in die Bundesländern geltenden Vorschriften bei der
zuständigen Landesbehörde zu erkundigen, in der Regel ist das jeweilige Innenministerium der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüssen

Im Auftrag

Detlev Gesche

----------------------------------------------------------------------
Bundesministerium des Innern
Referat IS 1(c) - Rechtstatsachensammlung im Bereich der Inneren
Sicherheit;
Pass- und Personalausweisrecht, Ordnungsrecht

Alt-Moabit 101 A - D, 10559 Berlin
Tel.: (030) 3981-1552, Fax: (030) 3981-1609


Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
  • 30. April 2024
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hi strawberry
hier ein Brief den eine sehr liebe ältere Dame (die keine demo in Berlin ausläst).
an herrn Schily geschrieben hat.

An den Herrn Bundesminister
des Inneren Schili
Alt Moabit 101d
10559 Berlin

GESETZ ZU BEKÄMPFUNG GEFÄHLICHER HUNDE

Sehr geehrter Herr Minister Schilly.

mit Erschrecken habe ich obriges Gesetz zur Kenntnis genommen - von Ihnen mitunterzeichnet!!!

1.)Hiermit bitte ich um Erläuterung des $1(...nach Landesrecht...)
Wie stümperhaft und willkürlich hier vorgegangen wurde, beweist, daß in einem Bundesland ein Hund gefährlich ist, in einem anderen nicht.
Und wie verhält es sich mit Mischlingen? Wer kann das beurteilen?
Der willkür sind keine Grenzen gesetzt.

2.)Verstehe ich den §2(...Verbringungsverbot)richtig daß sich Bürger der übrigen EU vor einem Besuch in die BRD, sofern sie ihren Haushund mitnehmen wollen, vorher durch die Listen der sogen. gefährlichen Hunderassen in den einzelnen Bundesländern arbeiten müssen? Sollte ihnen - falls es sich um einen Mischling handelt - nicht empfolen werden, einen Gen-Test vorzulegen, um Repressallien an der Grenze zu vermeiden?

3.)Weiter bitte ich um Erläuterung der Bestimmungen in §3(Überwachung).
(1)Welche Behörde ist zuständig
(2)2.b) Welche Personen dürfen von der "zuständigen Behörde" ermächtigt werden, ohne richterlichen Beschluß aufgrund welcher Qualifikation in Wohnungen einzudringen, so daß sogar das Grundgesetz eingeschränkt wurde.


Ich habe den Nationasozialismus und den Kommunismus erlitten.Muß ich nuneinen Nachfolgr-ismus erleiden?

Meine Ängste, so meine ich, sind leider berechtigt, betrachte ich die Vergangenheit bzw. Herkunft einiger minister.

Angesichts dieses Gesetztes der Bundesregierung Deutschland drängt sich der Verdacht auf, daß es nicht zuletzt dem Zweck dient, von ihren unfaßbaren Versäumnissen in Bezug auf BSE und MKS abzulenken

Ich bin Wählerin. Deshalb bitte ich um MItteilung, welche Parteien und welche Abgeordnete diesem Gesetz zugestimmt/nicht zugestimmt haben,
Denn es geht anscheinendnicht um "gefährlichhe" Hunde, sondern auch um einen Einstieg in einen Polizeistaat.

Da ich in Berlin lebe und hier sehr viele Mitglieder von DDR-Ministerien usw. mitsamt ihrer Mentalität (u.a.Denunziantentum) übernommen wurden, weise ich - aus Erfahrung klug -vorsorglich darauf hin, daß ich noch nie einen gefährlichen Hund oder dessen Mischlinge gehalten habe, halte oder halten werde, Dies versichere ich an Eides staat.

mit höflichen Grüßen
Eva-Marie Flögel
 
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