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Fettmarkiert ... dachte, ich wär die einzige, derer das auffällt.

Meldet sich jemand, der schon nen Listi hat und DANN erst in der S*** hockt, wird hier herumgejault.

Meldet sich jemand, der "vorbeugend" handeln möchte - wird wieder herumgejault ...

Schade, Leutz ...

Ich denke aber, dass @ Kitty - kyf es so gemeint hatte, dass wenn dieser Welpe über den TS vermittelt werden kann, dass der TE trotzdem keine Garantie hat, dass er diesen Welpen bekommen würde. Als BEISPIEL, weil vill seine Lebenssituation als "nicht für einen Welpen passend" eingestuft werden könnte. LG
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi *maggy*lein* ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, genau das könnte passieren und müsste man das eben auch akzeptieren, wenn die Verantwortlichen das so sehen würden.
 
Ich verstehe auch nicht was das hier soll.
Ich hatte bereits einen Listenhund, der voriges Jahr nach 15 Jahren(!) verstorben ist.
Das meine Lebensumstände nicht passen sollten finde ich mehr als anmaßend.
Aber dieses selbstgerechte in den Vordergrund spielen können ja viele gut.
 
Aber stell dich eventuell darauf ein, dass man dort deine Lebensumstände als nicht passend befindet und dir keinen Hund gibt.

Warum Kitty darauf kommt das evtl seine Lebensumstände generell nicht passen könnten, weiß ich auch nicht, den dazu steht hier auch nichts geschrieben.

Noch mal genau lesen bitte. Das was du gelesen oder heraus gelesen hast, habe ich so nicht geschrieben und auch nicht gemeint.

Es ist immerhin möglich, dass man dem TE aufgrund irgendwelcher Sachen keinen Hund gibt.
Ohne dass ich meinte, dass es da solche Sachen gibt.
 
Warum sollte ich dann hier fragen wie ich auf LEGALEM Wege diesen Hund bekommen kann?
Wenn man mir aus irgendeinem Grund einen Listenhund verweigern würde und ich ja so schlimm wäre dann hätte ich den Kleinen wohl einfach mitgenommen und würde mich hier nicht informieren. Echt strange. "Er" also ich bin übrigens weiblich
 

Ich weiß, dass das TH keine rechtliche Handhabe hat, den Hund zu beschlagnahmen, aber sie könnten zusammen mit dem TE klären, wie man in der Situation weiter verfahren kann.
Gleichzeitig kann der TE sein/ihr Interesse an dem Welpen anmelden. Er/sie scheint ja wichtige Papiere wie Sachkundenachweis ect zu haben, sowie Erfahrung in der Haltung von einem Listenhund.


@heartbeat:
mein Post sollte keineswegs ein Angriff sein, kann ja sein, dass Du Deine Gründe hast, nicht direkt zum OA zu gehen, aber dann wäre ein Nachfragen beim örtlichen TH, wie man das am besten regeln kann, wohl als erste Maßnahme das Beste.
 

Tja. Aber wenn die Nachfrage nach Listenhundwelpen im Tierheim gerade recht hoch ist, dann pickt man sich die "Sahneschnitten" raus. Leute die genug Geld haben, alt genug sind, eine lang bestehende feste Partnerschaft, ein Haus mit Garten auf dem Land, 24/7 Betreuung und Hundeerfahrung.
Selbst wenn das alles zu dich zutrifft, ist das immer noch keine Garantie, dass man dir den Hund gibt, auch wenn du alle Auflagen für einen Listenhund erfüllst. Denn dann liegt es immer noch bei der Sympatie desjenigen der den Hund vermittelt.
 
Ich rechtfertige mich hier nicht weiterhin für nichts und wieder nichts.
Vllt. möchte ja noch jemand etwas zum -ursprünglichen- Thema sagen.
 
Sowas lieb ich ja
Gleich beleidigt sein, nur weil gesagt wird, das ein Tierheim dorthin vermitteln kann und wird, wo ES möchte und nicht jeder, der dort aufschlägt, automatisch den roten Teppich ausgerollt bekommt.
Da ist es auch völlig unrelevant, ob Hr. oder Frau XY schon 15 Jahre einen Listenhund hatte oder kpl. Anfänger sind.
Manchmal spielen bei einer Vermittlung auch noch ein paar klitzekleine andere Kriterien eine Rolle .


Um auf die Ausgangsfrage zu antworten:
Nein es ist in NRW verboten!

Mehr willst du ja nicht wissen
 

Ich war am überlegen wie du es gemeint haben könntest...

@Heartbeat klar ganz sicher sein kannst du nicht das du den Hund bekommst, deswegen setz dich mit dem TS in Verbindung und erkläre die ganze Geschichte von A bis Z, auch das du den Vermehrer melden möchtest. Vll kriegst du da Tips und evtl. kann dir auch dann jemand sagen, ob du im Falle eines Falles geeignet bist...

Ich hoffe die Aussage hilft dir ein wenig....
 
Keine Ahnung wie das bei dir war, aber solche Hürden habe ich im Tierheim noch nie erlebt.
Kommt wohl ganz aufs Auftreten an Soviel zu den -klitzekleinen- Kriterien.
 
Danke an Alle, die produktive Antworten beigesteuert haben.
Ich werde mich mit dem örtlichen Tierschutz in Verbindung setzen und dort den Fall schildern und gemeinsam kann man sicher eine Lösung finden den Kleinen da rauszuholen und gut zu vermitteln.
LG
 
Ich werde mich mit dem örtlichen Tierschutz in Verbindung setzen und dort den Fall schildern und gemeinsam kann man sicher eine Lösung finden den Kleinen da rauszuholen und gut zu vermitteln.
LG

Ich würde mich freuen, wenn Du Dich nochmal meldest, wenn alles "in trockenen Tüchern" ist.
 
Keine Ahnung wie das bei dir war, aber solche Hürden habe ich im Tierheim noch nie erlebt.
Kommt wohl ganz aufs Auftreten an Soviel zu den -klitzekleinen- Kriterien.

Jedes Tierheim hat andere Kriterien.
Dem einen passen deine Lebensumstände, dem anderen nicht.
Das ist völlig normal.


Das Tierheim wird dir sicherlich raten ans OA zu gehen oder die werden das OA informieren, damit sichergestellt ist, das die illegale Vermehrung (sollte sie eine sein) jetzt und in Zukunft aufhört.
D. h. im Klartext das eine evtl. Beschlagnahmung der Mutterhündin und des Welpen im Raum steht.
Es kann durchaus auch sein, daß das Amt vom Produzent der Tiere auch die Adressen der Käufer haben möchte (was zur Folge haben könnte, das die dann auch noch einen auf den Deckel kriegen, wenn sie das Tier illegal gehalten und angeschafft haben - hier auch wieder das Stichwort: evtl. Beschlagnahmung dieser Tiere)

Das ist so die 0815-Standard-Version, die sich abspielen KÖNNTE.
 
Er kann auch noch bestraft werden wenn der kleine Welpe erstmal da raus wäre.
Ihr müsst euch mal im Netz auf diversen Kleinanzeigen-Seiten wieviele Listenhunde da zum Verkauf angeboten werden, die müssten auch alle bestraft werden!


ja & es gibt Menschen die da regelmässig gucken & daaaann das jeweilige Ordnungsamt..Veterinäramt anschreiben & es damit melden uund dadurch wird so mancher Vermehrer ermittelt die Hundis dann ins Tierheim verbracht werden & mit Glück nach kurzer Zeit ein angemessenes zu hause bekommen.......
 

Ja. Und ich glaube dann auch nicht mehr, dass dann dein Bekannter noch mit dir bekannt sein möchte.
Das mindeste was er bekommt ist die Auflage seine Hündin kastrieren zu lassen. Vorstellbar wäre auch noch eine Geldstrafe wegen der Ordnungswidrigkeit. Und wenn es ganz hart auf hart kommt, dann wird die Hündin beschlagnahmt.
Muss man dann vielleicht auch mit leben.
 

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