Anlagehund in Pflege - Steuern?

Consultani

15 Jahre Mitglied
Ein theoretisches Konstrukt ...

Wenn man einen Hund in Pflege nimmt - z.B. einen Hund der Anlage 1 - muss man ja als Pflegestelle Steuern zahlen und auch alle weiteren Auflagen erfüllen. Aber gäbe es eine legale Möglichkeit, die Zahlung der Steuern zu umgehen?
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi Consultani ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 20 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Spontane Eingebung: Steuerpflichtig ist immer der Eigentümer, also in diesem Fall wohl die zuständige Tierschutzstelle (T-Heim, T-Verein).

Glaub' ich jedenfalls....
 
Guck mal hier: http://forum.ksgemeinde.de/presse-medien/82755-mannheim-hundesteuer-auch-fuer-pflegetiere.html

Das ist meiner Meinung nach der aktuelle Stand.

Also ich Aaron genommen hab (war vor diesem Urteil) bin ich selbstbewusst aufs Amt und hab ihnen erzählt... Pflegehund kostet in RT keine Steuer, will eigentlich nur sagen, dass hier der Hund ist und nichts zahlen ;) Hund ist Eigentum des Tierheims und Tierheime müssen keine Steuern zahlen...
Die hats geschluckt und wir haben nichts mehr gehört... ;)
 
Bei uns gehts nicht, hab mal gefragt. Auch wenn Eigentümer ein Tierheim ist, so zählt die Person die den Hund tatsächlich hält als Steuerpflichtiger. Sonst könnte ja quasi jeder Hund der mit einem Pflegevertrag aus einem TH kommt unversteuert gehalten werden.

Schade Consultani...Essen hat ja dazu diese hohe Steuer für §3 Hunde ....
 
Unser Pflegehund von einer Orga mußte keine Steuern zahlen, der Herr kopierte nur den Vertrag und ich bekam eine Marke. War aber auch kein Soka.
 
Bei unserer Stadt ist es leider auch so, dass man Steuern zahlen muss, obwohl man einen Hund nur in Pflege hat. :unsicher:

Für mich wäre als Zweithund leider kein Anlagehund für über 600,-Steuer/Jahr in Frage gekommen. :( Hätte ich nur einen Hund würde ich die Kohle halt zahlen, aber 2 Hunde sind mit normalem Steuersatz und den ganzen Kosten einfach Schmerzgrenze. :(

Gerade bei Listie´s ist es doch eh leider oft so, dass man nur auf eine bestimmte Zeit zur Probe vermitteln darf, oder? :verwirrt::gruebel: Wäre ja ansonsten recht einfach. Die Tierheime könnten oftmals lebenslang auf Probe vermitteln, damit die Leute den Stress (Sachkunde, Steuer, etc.) nicht haben.
 


Pflegehundaufnahme ist rechtlich geregelt. Urlaubsbetreuung nicht!
D.h. wenn du einen Pflegehund aufnimmst, kann es sein daß das Amt für öffentliche Ordnung dir dieses mit §11 TschG untersagt, da du die nötige fachliche Qualifikation evtl. nicht nachweisen kannst.
(aus GuteFrage)

§11 TschG kann hier nachgelesen werden:
 
wenn der Pflegehund von einem 'als gemeinnützig anerkanntem Verein' kommt, sollten keine Steuern anfallen dürfen. I.d.R. trägt der Verein ja auch die Kosten für Futter, Pflege, TA
...wenn das Amt probleme macht, können die sich mit dem Verein auseinandersetzen.

Was steht denn bei euch in der Hundesteuerverordnung? Ich habe noch keine gesehen, die eine
Befreiung für TSVs ausschliesst.

Grüsse
 
Schade Consultani...Essen hat ja dazu diese hohe Steuer für §3 Hunde ....

Eben ... Für das Geld kann ich einen Hund ein Jahr lang durchfüttern ... :unsicher:

Aha - soviel zum Thema "theoretisches Konstrukt" ;)

Ein Hund muss nur an einem Ort steuerlich veranlagt sein. Wenn die Organisation bei der der Hund registriert ist die Steuern zahlt werden keine weiteren Steuern für den Hund fällig.
 
hier in der Gemeinde sind die unerbittlich in Sachen Hundesteuer - zu zahlen ab dem ersten Tag, auf Probe gibt es nicht, Pflegehunde in dem Sinn auch nicht, was vier Beine hat oder andere Merkmale des Hundseins erfüllt wird versteuert

dies gilt für Hunde auswärtiger Vereine und auch für Tiere des örtlichen Tierheims, so nach dem Motto, wenn wir für Fundhund-Unterbringung schon aufkommen dürfen, holen wir uns mit der anderen Hand aus der anderen Tasch wengistens 'ne Steuer für unvermittelbare und daher in Pflege gegebene :sauer:
 
bei uns ist es auch so das man sofort den für den jeweiligen hund geltenden steuersatz zahlen muß, egal ob pflegehund oder nicht:(
 
wie ich gestern erfahren habe, gibt es keine Pfelegehunde in Hessen...sobald der Hund sich eine bestimmte Zeit bei dir aufhlät geht er in dein Eigentum über und damit bist du verpflichtet für ihn Steuern zu zahlen. Wie das isn Essen ist weiß cih auch nicht.! Ich habe aber auch schon von Ordnungsämter gehört die KOlanterweise die Steuern für solche Hunde ausgesetzt haben....bei uns läuft die Hundesteuer das ganz Jahr...da kein Rasse eingetragen ist und wir oft Pflegehunde haben.
 
ich würd da einfach mal das zuständige amt fragen, bzw, den eigentümer des fraglichen hundes (tsv, th).
 
Aufpassen!
Grundsätzlich dürfen nach Essen keine Kat1-Hunde von anderen TSV vermittelt oder in Pflege gegeben werden.

Vermittlung, Pflegestelle und das ganze Prozedere nur über den TSV Essen.
Heisst: Wenn überhaupt kann ein Kat1-Hund nur über den offiziellen Bestand des TSV Essen innerhalb von Essen plaziert werden.

Es ist grotesk, ich weiss. Aber die Stadt Essen möchte "diese Hunde nicht in ihrem Stadtbild haben." und tut so ziemlich alles dafür, daß das auch so bleibt,:(

Nebenan, in Gelsenkirchen, sieht das wieder ganz anders aus. Keine Kampfhundsteuer und loyal den Hunden und den TSV´s gegenüber eingestellt.
 
Aufpassen!
Grundsätzlich dürfen nach Essen keine Kat1-Hunde von anderen TSV vermittelt oder in Pflege gegeben werden.

Vermittlung, Pflegestelle und das ganze Prozedere nur über den TSV Essen.
Heisst: Wenn überhaupt kann ein Kat1-Hund nur über den offiziellen Bestand des TSV Essen innerhalb von Essen plaziert werden.

Es ist grotesk, ich weiss. Aber die Stadt Essen möchte "diese Hunde nicht in ihrem Stadtbild haben." und tut so ziemlich alles dafür, daß das auch so bleibt,:(

Nebenan, in Gelsenkirchen, sieht das wieder ganz anders aus. Keine Kampfhundsteuer und loyal den Hunden und den TSV´s gegenüber eingestellt.

Hä? Wo hast Du das denn her? :verwirrt:
 
Aufpassen!
Grundsätzlich dürfen nach Essen keine Kat1-Hunde von anderen TSV vermittelt oder in Pflege gegeben werden.
Vermittlung, Pflegestelle und das ganze Prozedere nur über den TSV Essen.
Heisst: Wenn überhaupt kann ein Kat1-Hund nur über den offiziellen Bestand des TSV Essen innerhalb von Essen plaziert werden.

Es ist grotesk, ich weiss. Aber die Stadt Essen möchte "diese Hunde nicht in ihrem Stadtbild haben." und tut so ziemlich alles dafür, daß das auch so bleibt,:(

Nebenan, in Gelsenkirchen, sieht das wieder ganz anders aus. Keine Kampfhundsteuer und loyal den Hunden und den TSV´s gegenüber eingestellt.

ACHTUNG!!! Bitte mit solchen Aussagen aufpassen, wenn man keine Ahnung hat.
Das halte ich schlichtweg für Blödsinn! Diese Aussage würde dir das OA der Stadt Zweibrücken auch vor den Latz knallen.
Die LHVO steht über dem OA. Kein OA kann sein eigenes Süppchen kochen. Die müssen sich schon an die Regeln halten.;)

Aber wie gesagt Pflegestellen gibt es sozusagen in vielen Städten gar nicht wirklich.
 
Fragt gerne morgen beim Ordnungsamt in Essen nach.
Die Regelung sieht so aus, dass andere TSV´s nur Kat1-Hunde in Essen plazieren dürfen, wenn im Gegenzug aus dem TH Essen ein Kat1 übernommen wird. Ein Tausch quasi.
Und da das meist überhaupt nicht umzusetzen ist, keine Chance.
Das ist meine Info und ich hatte schon öfter Diskussionen mit dem O-amt deswegen.:(

Bei Bedarf gebe ich gerne weitere Info per PN.:)
 
Schnuckel, laut LHG NRW ist es überhaupt kein Problem, Anlagehunde bundesweit zu adoptieren und in NRW (also auch Essen) einzuführen. Da das LHG über dem Ordnungsamt steht, würde ich mich mit Freuden auf einen Rechtsstreit mit denen einlassen - Du kannst nur gewinnen. :hallo:
 
Für die NRWler evtl. interessant:
"Aktion Pflegestelle Kampfschmuser / laufende Kosten übernimmt der Tierschutzverein!"

Der Tierschutzverein Bocholt gibt Listis auf Pflegestellen und übernimmt sämtliche Kosten.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Anlagehund in Pflege - Steuern?“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

H
Antworten
148
Aufrufe
24K
hundeundich2.0
hundeundich2.0
tima
sorry, ich dachte du kennst den Hund vll persönlich ;)
Antworten
3
Aufrufe
876
alphatierchen
alphatierchen
PrincessBeauty
Man könnte dem Hund auch zwei große Flaggen auf den Rücken binden, auf denen steht: "Ich bin nicht nur Boxer sondern auch American Bulldog!". Irgend ein Papier werdet ihr doch sicher mit dem Hund bekommen haben. Wenn dort nix vom American Bulldog zu finden ist und im Impfpass auch nur Boxermix...
Antworten
2
Aufrufe
2K
Bürste
Bürste
Buttercup
Antworten
29
Aufrufe
2K
Marion
pitbullmaedchen
Das tät mich interessieren....kann man da irgendwo drauf zugreifen?
Antworten
27
Aufrufe
25K
Daevel
Zurück
Oben Unten