Was ist die Definition von Anlagehund

pitbullmaedchen

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,
vielleicht kann jemand von Euch mir helfen. Ich habe einen Artikel über meine Sarah geschrieben - als Co-autorin - es geht um behinderte und traumatisierte Hunde und wie man mit ihnen das Leben meistert. Die Verlegerin möchte von mir jetzt eine "Anmerkung". Ich soll in einem Satz erklären, was ein Anlagehund ist.
Im Internet habe ich nichts gefunden und ich brauche mehrere Sätze um es zu erklären.
Kann einer von Euch "Anlagehund" oder "Listenhund" in einem Satz auf den Punkt bringen?
Liebe Grüße von Henny und Sarah
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi pitbullmaedchen ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 32 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
pitbullmaedchen schrieb:
Hallo zusammen,
vielleicht kann jemand von Euch mir helfen. Ich habe einen Artikel über meine Sarah geschrieben - als Co-autorin - es geht um behinderte und traumatisierte Hunde und wie man mit ihnen das Leben meistert. Die Verlegerin möchte von mir jetzt eine "Anmerkung". Ich soll in einem Satz erklären, was ein Anlagehund ist.
Im Internet habe ich nichts gefunden und ich brauche mehrere Sätze um es zu erklären.
Kann einer von Euch "Anlagehund" oder "Listenhund" in einem Satz auf den Punkt bringen?
Liebe Grüße von Henny und Sarah
In NRW gibt es keine "Anlagehunde" mehr. Seit Einführung des LHundG NRW werden die ehemaligen Anlage 1 Hunde unter dem § 3 LHundG und die ehemaligen Anlage 2 Hunde unter §10 LHundG zusammengefasst
Ein Hund der unter §§ 3 und 10 LHundG genannten Rassen ist ein Hund bei dem auf Grund seiner Rassezugehörigkeit ein erhötes Gefahrenpotential vermutet wird
 
pitbullmaedchen schrieb:
Die Verlegerin möchte von mir jetzt eine "Anmerkung". Ich soll in einem Satz erklären, was ein Anlagehund ist.
Hunderasse, die vom Gesetzgeber (willkürlich) als gefährlich angesehen wird und (deshalb) mit Auflagen (wie z.B. Leinen- und Maulkorbzwang) belegt ist ?
 
Hunderassen, die rassebedingt als gefährlich aufgeführt oder deren Gefährlichkeit nur vermutet wird.
 
Mit Wikipedia wäre ich immer vorsichtig. Besser ist es beim MUNLV NRW selber nachzufragen oder aber hier zu gucken:
 
Ja, ich danke Euch dreien. Da sieht man, dass Männer mehr geradeaus denken. Bin das wohl viel zu umständlich angegangen.
"Anlagehund = ein Hund, der auf Grund seiner Rassezugehörigkeit ein erhöhtes Gefahrenpotential vermuten lässt und dessen Halten mit strengen Auflagen belegt wird."
Ihr habt mir sehr geholfen - Vielen Dank.

Liebe Grüße von Henny und Sarah
 
pitbullmaedchen schrieb:
"Anlagehund = ein Hund, der auf Grund seiner Rassezugehörigkeit ein erhöhtes Gefahrenpotential vermuten lässt und dessen Halten mit strengen Auflagen belegt wird."
Ihr habt mir sehr geholfen - Vielen Dank.
Finde ich nicht so gut, weil Pit, Staff & Co ein erhöhtes Gefahrpotential zugesprochen wird. Da auch z.B. Bullterrier in manchen Ländern unter Listenhunde fallen, ist die Definition nicht so treffend.
The Martin schrieb:
Hunderasse, die vom Gesetzgeber willkürlich als gefährlich angesehen wird und mit Auflagen wie z.B. Leinen- und Maulkorbzwang belegt ist ?
Das fände ich treffender. ;)
 
Man spricht von HundeRassen bei denen eine entsprechende erhöte Agresivität auf Grund ihrer Rasse vermutet wird. Die Agresivität des einzelnen Hundes kann dann durch einen Wessenstest wiederlegt werden. Um so von der Auflage für das halten eines Gefährlichen Hundes befeit wird.
Die Rassenliste ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Soweit ich gehört habe fallen in NRW alle über 40 cm darunter, wo gegen in Thüringen keine Rasseliste gibt.
 
Finde ich nicht so gut, weil Pit, Staff & Co ein erhöhtes Gefahrpotential zugesprochen wird. Da auch z.B. Bullterrier in manchen Ländern unter Listenhunde fallen, ist die Definition nicht so treffend.

Das fände ich treffender. ;)[/quote]
 
pitbullmaedchen schrieb:
Finde ich nicht so gut, weil Pit, Staff & Co ein erhöhtes Gefahrpotential zugesprochen wird.
[/QUOTE]

Tausche das "vermuten lassen" doch durch "es wird unterstellt" ;) .
 
The Martin schrieb:
Finde ich nicht so gut, weil Pit, Staff & Co ein erhöhtes Gefahrpotential zugesprochen wird. Da auch z.B. Bullterrier in manchen Ländern unter Listenhunde fallen, ist die Definition nicht so treffend.

Das fände ich treffender. ;)
The Martin, Du hast recht, die Willkür muss unbedingt mit rein. Darf ich Dich zitieren? Grüße von Henny und Sarah

pitbullmaedchen schrieb:
Finde ich nicht so gut, weil Pit, Staff & Co ein erhöhtes Gefahrpotential zugesprochen wird. Da auch z.B. Bullterrier in manchen Ländern unter Listenhunde fallen, ist die Definition nicht so treffend.

Das fände ich treffender. ;)
[/quote]
Sorry, ich übe noch!
 
pitbullmaedchen schrieb:
The Martin, Du hast recht, die Willkür muss unbedingt mit rein. Darf ich Dich zitieren?

Ich würde die Willkür eher draussen lassen - aber jeder wie er meint.
 
pitbullmaedchen: Meine Definition von Listenhund darfst du natürlich verwenden, deshalb habe ich sie ja aufgeschrieben!

Bürste schrieb:
Ich würde die Willkür eher draussen lassen - aber jeder wie er meint.
Ich habe darüber nachgedacht und bin zum Schluss gekommen, dass es doch berechtigt ist. Wenn es keine Willkür ist, wieso hat dann jedes Bundesland andere "gefähliche Hunderasse" ausgemacht? Die Gesetze wurden ja ohne groß nachzudenken im Schnellschussverfahren gemacht, sodass auch nicht existente Rassen wie "Bandog" in Gesetzen aufgetaucht sind.
Andere Rassen, die wesentlich gefährlicher sein können, tauchen oft nicht auf (ich sag absichtlich nicht welche), stattdessen teilweise der Bullterrier. Wenn das keine Willkür ist, was dann?
 
The Martin schrieb:
Wenn das keine Willkür ist, was dann?
Die Hundeverordnungen bzw. -Gestze wurden nicht ins Blaue geschossen sondern in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachgremien erstellt - sogar der VDH war daran beteiligt und wem sollte man mehr Sachverstand unterstellen?
 
Bürste schrieb:
Die Hundeverordnungen bzw. -Gestze wurden nicht ins Blaue geschossen sondern in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachgremien erstellt - sogar der VDH war daran beteiligt und wem sollte man mehr Sachverstand unterstellen?
Ach was? Möchtest Du vielleicht auch etwas näher erläutern in welchen Bundesländern, welchen Fachgremien und vor allem in welcher Form die Vertreter des VDHs ihren Sachverstand eingebracht haben wollen?
 
Bürste schrieb:
Die Hundeverordnungen bzw. -Gestze wurden nicht ins Blaue geschossen sondern in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachgremien erstellt - sogar der VDH war daran beteiligt und wem sollte man mehr Sachverstand unterstellen?
Die Fachleute wurden angehört und ihr Rat aber ignoriert. Das ist so üblich in der Politik.
 
The Martin schrieb:
Die Fachleute wurden angehört und ihr Rat aber ignoriert. Das ist so üblich in der Politik.
Wenn du bei den Ministerien nachfragst, wirst du eine schlüssige Antwort bekommen. Natürlich wird die Argumentation nicht die sein, von der jeder Einzelne überzeugt wird aber das ist nicht nur bei Rechtsfragen der Fall. Das es sich bei den Hundeverordnungen/gestzen lediglich um Aktionismus handelt streite ich sicher nicht ab. Wenn allerdings Willkür unterstellt wird, kann das nicht stimmen und es wäre fatal öffentlich davon zu reden, denn es steht nicht unter der freien Meinungsäußerung Dinge zu behaupten, die nachweisbar falsch sind.
Besser wäre es, die Argumentation des Gesetzgebers aufzugreifen und zu widerlegen aber wer will sich hier darauf einlassen?
 
Hallo,

eigentlich wollte ich richtig ausholen. Aber ich spare es mir.

Nur kurz...

@Bürste... Schäferhunde als Killerhunde von Russen abgerichtet,zum Schutz von Munitionsdepots. Riesenschnauzer,Rotweiler,Schäferhund,Doberman, von Deutschen Behörden zum Angriff auf den Menschen abgerichtet, im Sinne des Völkerschutzes...

Was ist das??? Legalisiertes Potenzial zur Gefährlichkeit? Innerartliche Aggressivität? :)gruebel:)

Achja, nennt sich ja kontrolliertes Beißen ! :kindergarten:

Selbstverständlich herrscht hier Willkür ! Du musst dir nur mal die Grundlagen für etwas, vor Augen halten !

Und die Ausführungen deines Ministeriums, die hätt ich gern schriftlich ! (nur kurz Bürokrat werde)

Gruß
Dennis
 
Bürste schrieb:
Wenn du bei den Ministerien nachfragst, wirst du eine schlüssige Antwort bekommen.
Ich kenne die Argumentation der Minister (ich habe selbst per Mail bei denen angefragt). Nur ist sie weder schlüssig noch ist das erhoffte Ergebnis (Schutz der Bevölkerung) eingetreten.

Bürste schrieb:
Wenn allerdings Willkür unterstellt wird, kann das nicht stimmen und es wäre fatal öffentlich davon zu reden,
Wie sind den die Rasselisten entstanden, wer hat die wann mit welcher Begründung gemacht!?

Bis heute ist die Begründung, dass Pit, Staff & Co. potentiell gefährlich sein können bzw. als gefährlich vermutet werden. Rechtsexperten sollten eigentlich bei solchen Formulierungen aufschreien!
Selbst wenn ein Yorkshirre Terrier vor ein Auto laufen kann und einen schweren Verkehrsunfall verursacht, könnte er so als potentiell gefährlich bezeichnet werden.

Und was ist es anderes als Willkür, wenn jede Gemeinde/Stadt, jedes Bundesland und die BRD andere potentiell gefährliche Hunde kennt!?
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Was ist die Definition von Anlagehund“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Miramar
Wahrscheinlich stimmt es schon und die beiden Themen - Zucht und Domestizierung - lassen sich gar nicht so voneinander losgelöst, wie ich das versucht habe, betrachten. Ich wollte aber eigentlich gar nicht so arg in Richtung Zucht. Zumal ich selbst nicht daran glaube, dass Zucht alles leisten...
Antworten
56
Aufrufe
5K
Bullterrierfun
Bullterrierfun
Anuschka
Damit würde ich zum Anwalt gehen. Es gibt durchaus interessante Urteile zu dem Thema, wie gut deine Chancen stehen und ob es sich überhaupt lohnt vor Gericht zu gehen, kann dir ein Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt, am besten sagen. Bisschen doof dass er nicht auf dich angemeldet ist...
Antworten
15
Aufrufe
32K
Dunni
beccale
Tierschutz ist der Schutz der Tiere vor dem Menschen
Antworten
41
Aufrufe
4K
shaitaninchen
shaitaninchen
Klopfer
das "huch, was machst du!?" war auf mich gemünzt, weil ich mich nicht anrammeln lassen wollte. sie findet mich zu streng mit hunden. na, wenn mir was nicht passt, mach ich das dem hund deutlich, und wenn mir was gefällt, dann lobe ich den wauwau in den höchsten tönen. ehrlich gesagt, ich motze...
Antworten
27
Aufrufe
4K
Ninchen
Ninchen
Caro-BX
Hallole, wer kennt sich aus? Wo finde ich die Definitionen? (Betrifft Baden-Württemberg)
Antworten
0
Aufrufe
2K
Caro-BX
Caro-BX
Zurück
Oben Unten