an alle die mich immer kritisiert haben...

Katzenmama

10 Jahre Mitglied
....ich habe fertig!
Ich kann nicht mehr!
Ich hatte mit den Nachbarn geredet (siehe vorangegenagene Posts)
Wollten den Hund schon übernehmen!
Nachdem unser Mieter nun auszog und seinen Bordercollie der dort im Zwinger auch mituntergebracht war mitnahm, wurde der Beagle wieder nach und nach immer öfters in Zwinger gesperrt.
Er bellte und bellte und bellte!
Aber schließlich fand er immer wieder Schlupfloch um sich schließlich durchzugraben - also landete er schließlich immer bei uns!
Deshalb wurde der Auslauf dann ganz abgesperrt, und er war dann nur noch im Schuppen!
Da bellte und bellte und bellte er dann vor sich hin!
Nicht nur wenn Besitzer außer Haus waren, ne - auch wenn die Deppen daheim waren....Dauergekläff - ohne das die Besitzer sich dran störten!
Nachbarn kamen zu mir - was ne Frechheit das sei...Nachbarn so nem Terror auszusetzen....
Ich hab immer zu den Nachbarn gesagt das Gekläff sei nicht schlimm - sondern das was der HUnd in dem Schuppen durchmachen muß!!!
Tja, plötzlich bellte der Hund nicht mehr - sondern winselte nur noch.... (Grund dafür schreib ich später)
Mein Mann ging dann nach 5 Tagen schließlich rüber, und sagte das sie den Hund entweder uns geben sollen, oder ihn zumindest aus Schuppen holen sollen, und zwar sofort binnen 15 min., sonst würden wir Polizei holen wegen Tierquälerei weil der HUnd sei Tagen dort drin ist und sich schon selbst aufgegheben hat, weil bisher bellte er - nun winselt er nur noch.......
Das könne sie nicht, sie hätte hier 2 Kinder und der Hund würde alles vollmachen (komisch - bei uns lebte er 3 Tage ohne was vollzumachen)
Das sagte ihr mein Mann auch, und binnen 5 min. holte sie ihn dann auch raus.
Dann war er 1 Tag nicht im Schuppen, am nächsten Tag aber wieder selbes Spiel....
dumm das der HUnd dann nach Rauslassen abrückte und zu uns gerannt kam....
Wißt Ihr warum er nur noch winselt statt zu bellen?
Er hat ein Antibellhalsband an - deshalb bellt er nicht mehr!
Naja, nachdem der HUnd nachdem er ja nicht mehr bellte nur noch leise winselte waren ja auch umliegende Nachbarn besänftigt, also wurde der Hund nun ertrecht auch wenn sie daheim waren da drin gelassen.....
Naja
Das Gewinsel kann man nun überhören....ist ja auch ganz leise und wimmernd nur....*ironieoff*
Und ich hab mir die ganzen Posts die ich hier schrieb durch Kopf gehen lassen...dabei den wimmernden HUnd gehört, und bin dann schließlich ins Tieheim gefahren!
Dort hab ich alles geschildert........dann kam Frgae ob ich auch zu dem was ich gesagt hab wirklich stehe, weil ich jaEigentum habe....
Ich hab gesagt ich hab Jahre lang den ***** net in Hose gehabt, und nun hab ich ihn - und nun auch bitte mit unsrem Nmaen, damit was passiert....
Ja gut, Amtsveterinärin sei nun per Mail mit allen Infos informiert!
Dann hab ich mir noch nen Hund geschnappt und bin mit ihm ne Runde gelaufen.....als ich zurück kam und HUnd abgab kam stellvertrender TH-Leiter zu mir und sagte das es Neuigkeiten gäbe!
Und zwar sei unser Nachbar sein Cousin!!!
Er würde es nun also auf die private Schiene machen, er hätte auch lang nix mit denen zu tu gehabt, aber er würde gleich am nächsten morgen dahin fahren und es privat klären.......
Veterinärin würde er da jetzt raushalten - aber ich könnte ihm vertrauen _ er würde den HUnd da rausholen!
Sooooooooooooooo........................wärend ich im TH war, war der HUnd da von morgens an eingesperrt und hat gewimmert, kaum bin ich vom TH weggefahren war Hund plötzlich rausgeholt worden!
Und meine andre Nachbarin wurde vom TH angerufen (die arbeitet im TH als Gassigeherin) ob das alles so stimmt....die hat noch bevor ich daheim war mit meinem Mann telefoniert!
Die Nachbarin hat es auch bestätigt!
So................
Jedenfalls war der HUnd gestern und heute wieder im Schuppen eingesperrt, und niemand tat was!
Hab also nun direkt bei Amtsveterinärin angerufen......alles geschildert, und die findet das zwar schlimm, aber ihr sind die Hände gebunden, ich habe ja gesagt das der Hund nachdem wir uns einsetzten nur noch stundenweise und nicht mehr 24 Stunden im Schuppen sitzt, und da sind ihr dann Hände gebunden!!!!
Sei zwar traurig, aber wahr!
Tjo
katzenmama
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Katzenmama ... hast du hier schon mal geguckt?
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Stimmt so nicht - spätestens wegen der Lärmbelästigung kann das OA durchaus etwas unternehmen;).

LG
Mareike
 
naja ich dächt er bellt durch das halsband nimmer?
 
Gut, dass du bis dato wenigstens versucht hast was zu erreichen.

Diesen ganzen Weg über TH und Amts-vet kann man aber ganz einfach abkürzen :

Polizei anrufen, Anzeige erstatten wegen Lärmbelästigung und Tierquälerei. Die sind verpflichtet raus zu kommen und können ggf. den Hund sogar mitnehmen.

Übrigens würde ich an das TH eine Beschwerde schreiben wegen unterlassener Hilfeleistung und damit drohen das Ganze an die örtliche Zeitung zu geben.

Lass dich nicht einschüchtern, gib nicht auf.
Der Beagle kann sich selbst nicht helfen, aber du kannst es!;)
 
So hart das jetzt klingt, aber solange der Hund 2x täglich "Sozialkontakt" (hierzu zählt auch Füttern) bekommt und 1h Auslauf pro Tag, UND der "Schuppen" ausreichend groß und hell ist (Tag Nacht-Rhythmus) und der Hund gefüttert wird, ist das Tierschutzgesetz auf deren Seite!!

Es ist traurig und ich finds unmöglich. Ich würd ja den passenden Link reinstellen weiss aber nicht wies geht, gibt man aber "Gesetz Hundehaltung" bei Google ein, findet man es.

Bellen haben sie ja jetzt im Griff (wo ist das Brechsmiley?)

Bei uns in der Nähe gibts auch Leute, die seit 8 (!) Jahren nen Rotti halten, 23 Std am Tag im Zwinger, 1 std Garten oder Nachts raus. Der bellt auch Tag und Nacht und ist vollkommen verhaltensgestört....da war dem TS auch die Hände gebunden.

Ist zum Heulen, wo doch jeder weiss was Isolation aus einem Hund macht!!
Kämpf trotzdem weiter, vielleicht hilfts. Warum geben sie euch den Hund denn nicht????
 
Wenn der Hund das nächste Mal abhaut, dann fahrt ihn in ein weiter (und damit meine ich richtig weit, das die gar nicht drauf kommen, wo der hockt) abgelegenes Tierheim als Fundhund.

Du kannst auch mal bei anrufen und fragen, ob sie euch behilflich sind.

Das OA kann sehr wohl eingreifen.
Ich würde Unterschriften sammeln etc. und dann gemeinschaftlich dorthin gehen.

Ne Anzeige bei der Polizei ist auch immer hilfreich. Wir hatten auch schon des öfteren Hunde, die die Polizei wegen nicht artgerechter Haltung mitgenommen hat.

Auch die Amtsvet. kann ihren Ar.sch hochkriegen, da muß man nur immer entsprechend Druck machen. Es gibt die Tierschutzhundeverordnung, an die müssen sich die Halter halten.
Manche Amtsvet. haben ihren Beruf nämlich eindeutig verfehlt und brauchen des öfteren mal einen Ar.schtritt, damit es vorwärts geht.
 
1. Mindestanforderungen für die Haltung von Hunden
1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden
(1) Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
(2) Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen, z.B. Wohnungen, gehalten werden, muss mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot-und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.
(3) Hunden muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
(4) Wer mehrere Hunde hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten. Von der Gruppenhaltung darf nur dann abgesehen werden, wenn es sich um unverträgliche Hunde handelt oder wenn dies aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist.
(5) Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden; dies gilt nicht, wenn die Trennung aus veterinärmedizinischen Gründen zum Schutz des Muttertieres oder zum Schutz der Welpen erforderlich ist. Ist eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, so sind diese bis zu einem Alter von mindestens acht Wochen gemeinsam zu halten. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn dies dem Wohl der Tiere dient und die Personen, welche die Tiere in ihre Obhut nehmen, über die erforderlichen Möglichkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur fachgerechten Aufzucht der Welpen verfügen.
(6) Maulkörbe müssen der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein; sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
1.2. Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien
(1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind, anzupassen.
(2) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund eine Schutzhütte zur Verfügung steht, die den Anforderungen nach Abs. 3 entspricht und außerhalb der Schutzhütte zusätzlich ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.
(3) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben, über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen, trocken und sauber gehalten werden und so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen kann und 2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
(4) Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, so müssen die Hundehütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.
1.3. Anforderungen an die Haltung von Hunden in Räumen
(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Flächen der Öffnungen für das Tageslicht müssen bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich 12,5 % der Bodenfläche betragen; dies gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-/Nachtrhythmus zusätzlich zu beleuchten.
(2) In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
BGBl. II - Ausgegeben am 17. Dezember 2004 - Nr. 486 1 von 37
(3) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen an die Zwingerhaltung entspricht.
(4) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn diese mit einer Schutzhütte gemäß den Anforderungen an das Halten im Freien oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Zugluft und Kälte bietet, ausgestattet sind.
1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung

So, hab da mal was kopiert. Irgendwo steht auch dass der Auslaufanspruch eines kl Hundes bei mindestens 30 min pro Tag liegt bei mittelgroßen Hunden mindestens 45 Min und bei einem großen Hund mindestens 1 Stunde (man kann das ja auch ganz toll pauschal sagen, jeder Hund ist schließlich gleich k.otz)
 
Wo ist das Problem, den Hund in ein Tierheim zu fahren, das -sagen wir- so etwa 200 km entfernt liegt und ihn dort als Fundtier abzugeben?

Es gibt einfach Spezialfälle, da bedeutet "nicht im Recht zu sein" nicht zwangsläufig "Unrecht tun".
 
naja, das würde ich als letzte Möglichkeit vielleicht auch machen, aber mal ehrlich, was ist denn das fürn Filz zwischen Th-Leitung, Amtsvet und Hh??? kann doch wohl nicht sein. Cousin hin oder her....da geht vielleicht doch noch was auf direktem legalem Weg oder`???
 
Also ich habe diese Story nicht verfolgt und weiss deshalb auch nicht, was bisher alles versucht wurde, aber wie stehen denn die Besitzer zu ihrem Hund?

Ist der nur ein "nerviges Anhängsel" das irgendwie ruhiggestellt werden muss oder mögen und wollen sie ihn behalten?
 
So wirklich Tips geben kann ich dir leider nicht, aber ich finde es gut, dass ihr euch dahinter klemmt! Wie ich reagieren würde oder was für wege ich gehen würde kann ich leider nicht sagen, ich war GsD noch nicht in einer soclehn Situation...

Ich drücke euch und dem Beagle die Daumen, gib nicht auf, irgendeine Lösung muss es dafür ja geben!
 
Wir hatten einen ähnlichen fall hier. Nur das der Hund wirklich fast 24 std am tag im Schuppen verbracht hatte. Also hatte er dort auch Kot gelassen. Und so wie ich die sache noch in Errinerung habe, darf das nicht sein. Wurde hier auch geschildert.

Also macht der Hund nun in die scheune oder nicht. das mus doch rauszufinden sein.

Zum Th leiter oder wer das war euser ich mich mal nicht, echt schade das ganze.

Mfg Mario
 
so, es gibt Neuigkeiten!
Ich hatte oben vergessen zu erwähnen das die Amtsveterinärin wenigstens noch mal mit dem stellvertr. TH-Leiter telefonieren wollte!
Und es ist nun doch was passiert!
Gestern war der Hund den ganzen Tag nicht 1 mal Schuppen, und gerade sind sie weggefahren (da landete er sonst ja eh immer im Schuppen) und statt das er nun im Schuppen sitzt ist er im Haus und bellt.
Also hat er auch das Halsband abgenommen bekommen;)
Also wer da jetzt was in Wege leitete, ob der TH-Leiter und Amtveterinärin weiß ich nicht, ich weiß nur das was passierte!
Achso - und ihr Sohn darf nun nicht mehr mit meinen 2 Kindern spielen.....erzählte mir mein Sohn vorhin!
LG Katzenmama
 
so, es gibt Neuigkeiten!
Ich hatte oben vergessen zu erwähnen das die Amtsveterinärin wenigstens noch mal mit dem stellvertr. TH-Leiter telefonieren wollte!
Und es ist nun doch was passiert!
Gestern war der Hund den ganzen Tag nicht 1 mal Schuppen, und gerade sind sie weggefahren (da landete er sonst ja eh immer im Schuppen) und statt das er nun im Schuppen sitzt ist er im Haus und bellt.
Also hat er auch das Halsband abgenommen bekommen;)
Also wer da jetzt was in Wege leitete, ob der TH-Leiter und Amtveterinärin weiß ich nicht, ich weiß nur das was passierte!
Achso - und ihr Sohn darf nun nicht mehr mit meinen 2 Kindern spielen.....erzählte mir mein Sohn vorhin!
LG Katzenmama


Jetzt bist Du aber nicht überrascht, Oder?

Wer sich sooo für den Nachbarshund einsetzt, muss damit Rechnen das er keinen Blumenstrauß als Anerkennung erhält.

Nun hast Du GsD zum Wohle des Hundes richtig reagiert und daran sollte sich mancher Nachbar ein Beispiel nehmen.

Vielleicht kannst du den Hund abkaufen, mit der Zusage das die Kinder auch Kontakt zum Hund haben dürfen???


WUFF


MASSA von SAMMY
 
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