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Sorry, aber Du liegst etwas daneben. Vllt. liest Du den Eingangspost nochmal. Es ist ein Verwaltungsakt in der Welt -Anordnung des Leinenzwangs und Besuch der Hundeschule-. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt. Über diesen wurde bisher nicht entschieden. Also gilt der Leinenzwang weiterhin.
Ich weiß gar nicht, was es daran zu deuteln gibt. Die TE ist anwaltlich vertreten. Aus meiner Sicht kann man ihr von hier aus gar nichts raten, was ihr nicht auch schon der Anwalt hätte mitteilen können oder vllt auch geraten hat (aber das war wohl nicht das, was sie hören wollte).
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi embrujo ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
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Vielleicht wollte sie ja das hören, was nicht zu dem Verwaltungsakt gesagt wurde (???). Wie dem auch sei: Sie meldet sich nicht (mehr) zu Wort. Dann ist die Angelegenheit wohl erledigt.
 

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