Ab wann zum Wesenstest?

  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Ice99 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 29 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
I.d. Regel muss der Hund mit 15 Mon.zum WT ; in den ersten 6 Monaten braucht er keinen MK
 
Ich komm jetzt aus Bremen.
Das ist ja toll, dann muss mein Hund ab sechs Monaten ein MK tragen. Darf aber erst mit 15 Monaten den Test machen!
 
Hallo,

du weißt schon, dass der Handel und die Zucht im Land Bremen verboten ist? Ich will nur verhidnern, dass der Hund möglicherweise sichergestellt werden könnte. Eine Haltungsgenehmigung hast du aber?

§ 6
Ausnahmeregelungen
(1) ...
(2) § 2 Abs. 2 (color=red]Hunde nach § 1 Abs. 3 müssen außerhalb des befriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung, einen beißsicheren Maulkorb tragen.[/color] findet keine Anwendung auf Hunde
1. die nachweislich den sechsten Lebensmonat noch nicht vollendet haben,
2. die sich nachweislich in einer Ausbildung zur Vorbereitung auf eine Begleithundeprüfung befinden bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats
 
Das ist mir klar. Wir haben den Hund aus Duisburg, war ein sichergestellter Wurf!
Gilt die Ausnahmeregelug auch für Bremen?
 
Ice99 schrieb:
Gilt die Ausnahmeregelug auch für Bremen?

Nicht auch sondern es ist die Bremer Regelung - siehe obige Quellenangabe:
www2.bremen.de/info/presse/kampfhunde.htm

Bitte lies noch mal den entsprechenden Paragrafen des für dich geltenden Bremer Gesetzes:
§ 3
Halten von gefährlichen Hunden

(1) Das Halten von Hunden nach § 1 Abs. 3 ist verboten: Ausnahmen sind nur nach den Absätzen 2, 4 und 5 zulässig.

(2) ...("Umzugsregelung")

(4) Zulässig bleibt die Annahme und Haltung von Hunden nach § 1 Abs. 3 durch ein im Gebiet des Landes Bremen befindliches, nach den Regeln der Gemeinnützigkeit betriebenes Tierheim.

(5) Abweichend von Absatz 1 können Hunde nach § 1 Abs. 3 auch erworben und gehalten werden, wenn es sich bei ihnen um Fundtiere, und nach § 16 a des Tierschutzgesetzes fortgenommene Tiere oder um Hunde aus einem Tierheim nach Absatz 4 handelt, sofern die Hunde nicht zu aggressivem Verhalten nach § 1 Abs. 1 neigen und der künftige Halter über die erforderliche Zuverlässigkeit nach Absatz 3 verfügt. Eine Abgabe darf nur mit Zustimmung der Ortspolizeibehörde erfolgen; die abgebende Stelle ist verpflichtet, der Ortspolizeibehörde die erforderlichen Angaben über den künftigen Halter zu machen und eine Registrierung des Tieres zu ermöglichen.

Es erscheint mir nicht unproblematisch, im Land Bremen einen gelisteten Hund aufzunehmen, der aus einem Tierheim außerhalb Bremens stammt.

Absatz 5 erlaubt nur die Anschaffung eines Hundes aus einem gemeinnützigen Tierheim im Land Bremen, nicht aus anderen Tierheimen.

Ist denn der Wurf in Duisburg nach "§ 16 a des Tierschutzgesetzes fortgenommen" worden? Das erscheint mir die einzige Möglichkeit, die gemäß Gesetz vorgesehen ist. Was haben denn die Damen im Amt ("Ortspolizeibehörde") gesagt, als du deinen Hund dort hast registrieren lassen?
 
Hab wieder nur die Hälfte gelesen.:)
Da ich schon eine Bulli Staff Mix Hündin aus den Bremer Tierheim habe fanden die das nicht so toll!
Dann wollten die mir das ausreden, weil das TH behauptete das meine Hündin den Welpen alle macht.
Aber nach langen hin und her durfte ich die kleine dann aus Duisburg abholen. Ohne das ok vom Stadtamt, hätte man mir den Hund garnicht erst ausgehändigt!
 
Nach Befragung von Google bin ich der Auffassung, dass der § 16a Tierschutzgesetz dann angewandt wird, wenn Tiere nicht tierschutzgerecht gehalten werden (z.B. Hunde ständig angekettet, unterernährt, etc.)

Die Sicherstellung eines Wurfes im Bundesland NRW dürfte vermutlich häufiger gemäß LHundG (NRW) §20 Absatz 4 erfolgen
Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.


"Ordnungswidrig nach Absatz 1 oder Absatz 2" ist es u.a., wenn man die Vermehrung bei den gelisteten Hunden nicht verhindert.

Wenn der Wurf also wegen verbotener Vermehrung und nicht wegen Tierschutz sichergestellt wurde, dann ist m.E. eine Übernahme eines solchen Hundes in Bremen nicht gesetzmäßig.

Vom Inhalt her ist es auch konsequent. Wenn die Länder NRW und Bremen sich einig sind, dass sie keine Nachkommen dieser Hunde wollen, dann wäre es unsinnig, die Welpen deswegen im einen Bundesland wegzunehmen und im anderen Bundesland zu vermitteln.

Ich finde es toll, dass du mit Zustimmung deines Amtes einen Listenhund genommen hast.

Hoffentlich werden diese unsinnigen Gestze bald gekippt.

Als Ausweg würde mir nur noch einfallen, dass das Bremer Tierheim Welpen vom TH Duisburg übernimmt (gemäß Absatz4 Zulässig bleibt die Annahme und Haltung von Hunden nach § 1 Abs. 3 durch ein im Gebiet des Landes Bremen befindliches, nach den Regeln der Gemeinnützigkeit betriebenes Tierheim.
)- ich lese nirgendwo, dass die Aufnahme durch das TH nur für in Bremen geborene Hunde gilt) . Danach darf das TH Bremen sie in Bremen vermitteln - gemäß Absatz 5.
 
Ich bin auch sehr froh das ich die kleine dann bekommen habe, es war halt ein hin und her der Behörden!
Vielen dank für die schnellen Antworten.
 
So, habe jetzt gerade mit der Dame vom Stadtamt tel. die sagte nur zu mir, das kein Hundeverein oder sonstige Einrichtungen von der Stadt Bremen anerkannt wären für diese Hunde eine BGH Ausbildung durchzuführen!
 
willst du eine machen???gibt aber doch bestimmt ausserhalb von bremen soclh einen verein oder,.....bin ich froh das es bei meinem verein solch eine dumme regelung nicht gibt...
 
Ich glaube dir, dass du so eine Telefonauskunft bekommen hast.

Ich kann nicht glauben, dass es wirklich so ist. Nimm mal Kontakt mit einem VDH-Hundeverein in deiner Nähe auf und frage dort nach.

eine Möglichkeit der Suche wäre über diese Seite:


Da werden für den PLZ-Bereich 28... diese Vereine angezeigt:
Bremer PHV e.V. 28357 Bremen-Borgfeld Hinter dem Großen Dinge
GPSV Bremen-Burg e.V. 28719 Bremen Brokkampweg 12a

Beide Vereine machen mit Sicherheit eine BH-Ausbildung - frag doch mal dort nach.

Für den zweitgenannten Verein kannst du hier die Details lesen:


Der Verein wirbt für sich hiermit
Ausbildung zum Begleithund

Die Begleithundprüfung ist die erste Prüfungsstufe zu allen weiterführenden Prüfungen. Hier üben Sie mit Ihrem Hund sowohl die Leinenführigkeit als auch die Freifolge. Ihr Hund lernt die Übungen „Sitz und sitzenbleiben, während Sie sich entfernen“, „ Platz und liegenbleiben, während Sie sich entfernen“. „Abrufen mit Vorsitzen; Sie rufen Ihren Hund ab und der Hund setzt sich vor Sie hin.
Diese Ausbildung endet mit der Begleithundprüfung. Mindestalter des Hundes für diese Prüfung ist 15 Monate.
Eine Mitgliedschaft in unserem Verein ist erforderlich. Weiterhin muß Ihr Hund geimpft und versichert sein.
 
Ich bin mit beiden Hunden ja im HSV.
Es müsse auch bei der BGH ein Amtstierarzt anwesend sein, was ja nicht so das Prob sein kann.Es geht ja erstmal um den Unterricht, versteh das nicht was soetwas soll.
Das beste war allerdings der Schluß vom Tel., sie hätte jetzt auf der anderen Leitung ein wichtigeres Gespräch.
PS: Ich habe ja auch vor diese Prüfung abzulegen, oder einen WT. Ich möchte halt versuchen das der kleine Hund erst garkeinen MK tragen muss.
 
Die Bremer Regelung ist halt so - nicht unbedingt logisch, aber erfüllbar.

Ab dem sechsten Monat Maulkorbbefreiung durch Teilnahme an BH-Ausbildung.
Mit 15 Monaten Maulkorbbefreiung durch BH-Prüfung oder Wesenstest.

Wenn es eine Möglichkeit zur MK-Befreiung durch BH-Vorbereitung bei einem zugelassenen Verein gibt, aber das Amt keinen Verein die nötige Zulassung gibt, dann stimmt was nicht.

Die Anwesenheit eines Amtstierarztes ist m.E. kompletter Unsinn, da Amtstierärzte keine darauf spezialisierte Ausbildung und keine fundierten Kenntnisse über Hundeverhalten haben müssen. Kann zufällig mal sein, ist aber nicht zwingend so. Aber wenn die das so wollen, dann muß man das wohl mitmachen.
 
Ich werde das mal am WE im Verein ansprechen, mal schauen was die sagen. Auf jedenfall werde ich versuchen das zu erreichen.
MFG Andy
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Ab wann zum Wesenstest?“ in der Kategorie „Wesenstest / Sachkundenachweis“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

T
Nein, fürchte ich auch. Dass sie eigentlich nicht wissen, wie sie es vernünftig begründen sollen, ändert leider wohl nichts daran, dass sie das Recht haben, es zu tun.
Antworten
13
Aufrufe
648
snowflake
snowflake
S
Dankeschön für deinen Zuspruch Es ist wirklich traurig das solche wesenstest unter diesen voraussetzungen überhaupt durchgeführt werden dürfen Ich hatte auch schon einiges hier gelesen über wesenstest und Erfahrungen und ja, du hast vollkommen recht die meisten haben leider auch schlechte...
Antworten
4
Aufrufe
443
Sarah Jasmin
S
S
Einzeln, durch Angehörige der Hundestaffel. Amtstierarzt ist auch dabei. Zudem der/die Zuständige des Landratsamts. WAS geprüft wird, ist einheitlich. WIE die das machen, variiert. Genauso wie die Bewertung. Das ist menschlich.
Antworten
12
Aufrufe
764
La Traviata
La Traviata
G
@lila1963 Hast du dich denn inzwischen bei einem Prüfer erkundigt, wie der Wesenstest ablaufen würde, bzw. wie die Fast-Taubheit deines Hundes da berücksichtigt würde?
Antworten
25
Aufrufe
2K
snowflake
snowflake
Podifan
Danke, ich gebe das mal so weiter. Vielleicht beruhigt es unsere Freundin ein wenig.
Antworten
16
Aufrufe
1K
Podifan
Zurück
Oben Unten