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Bullmastiff1

Stellt euch vor ich habe gestern bei der Hundeausstellung einen 9 Wochen alten Bullterrier gesehen. Ich fragte den Besitzer ob das ein Mini Bulli sei und er antwortete patzig NEIN das ist ein standart. Ich meinte darauf das es doch verboten sei in deutschland Bullterrier zu züchten und zu importieren. Und er sagte woher hast du denn den quatsch natürlich darf man das. Ich blieb bei meiner aussage und sagte das er nicht recht hätte und er antwortete patzig du siehst doch das es geht. Was haltet ihr davon?
 
  • 28. Mai 2024
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Hi Bullmastiff1 ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 10 Personen
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Öhm...Du hattest Recht - der andere Unrecht. Was in Bayern wohl mit einem Bullmastiff funktioniert, geht aber mit einem Bullterrier nicht, auch wenn er in Bayern NUR auf Liste 2 steht.

Wenn das allerdings das zuständige Ordnungsamt anders sieht .....
 
Hi, Mom!

Jetzt grade fällt mir das wie Schuppen von den Augen.
Bestimmt kann man so ne Zucht-Ausnahme-Genehmigung ebenso erwirken wie eine bundesweite Maulkorbbefreiung.

Tharin
 
Ich lass mich gerne belehren, aber eine Ausnahmegenehmigung für eine gesetzliche Bestimmung ist nur dann möglich, wenn dies in dem Gesetz selbst, in den Durchführungsbestimmungen zu dem Gesetz, oder durch ein anderes Gesetz aus höherwertigem Recht bestimmt wird. Betreffen des "Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" ist mir da nichts bekannt.
Eine Maulkorbbefreiung ist immer bundesweit gültig. In keiner VO ist angegeben, dass die Maulkorbbefreiung aus anderen Bundesländern rechtsunwirksam ist. Eine Maulkorbbefreiung nach den Maßgaben eines "Landeshundegesetzes" kann durch eine VO erst recht nicht gebrochen werden. -Jedenfalls nach meinem Rechtsverständnis.
Im Einzelfall eine herrliche Basis die Gerichte einige Zeit zu beschäftigen.

Schade das Bullmastiff nicht daran gedacht hat Anzeige zu erstatten, dann wüssten wir es bald.
 
*lol*

Tharin, könnte deine Aussage für eine allgemeine Verwirrung gesorgt haben ?
 
Tharin, das kommt mir doch sehr bekannt vor.
Aber Du musst doch nicht glatt alle verwirren
 
Original geschrieben von Wakan
Eine Maulkorbbefreiung ist immer bundesweit gültig.

Tut mir ehrlich leid, Dich da enttäuschen zu müssen, aber es gibt nun mal Bundesländer, da ist ne Maulkorbbefreiung überhaupt nicht in der VO vorgesehen und somit ist auch eine aus einem anderen Bundesland nicht gültig. Da kann man schon froh sein, wenn ein Bundesland den WT von einem anderen Bundesland anerkennt.

Mit meinem Bullterrier darf ich z.B. nicht länger als 2 Tage nach Brandenburg einreisen - jeder Tag länger käme einer "Haltung" gleich und ist für den Bullterrier in Brandenburg verboten.


In keiner VO ist angegeben, dass die Maulkorbbefreiung aus anderen Bundesländern rechtsunwirksam ist.

Das nicht. Aber in einigen Bundesländern ist eine solchige gar nicht vorgesehen
 

Und es gibt nichtmal irgendwie Ausnahmegenehmigungen für länger dauernde Besuche? Wenn ich dich samt Bullis bspw. zu meiner viertägigen Hochzeitsfeier einladen täte?
Falls das wirklich so ist, könntest du aber zum Beispiel am dritten Tag nach Sachsen (gleich hier 3 km neben uns) fahren und anschliessend wieder in BBG "einreit...ääähm einreisen?"
 

Nein, es gibt keinerlei Ausnahmegenehmigungen für länger als 2 Tage.
Aber ich will ehrlich gesagt auch gar nicht nach Brandenburg
Ich hatte nur mal vor einiger Zeit sämtliche Bundesländer angeschrieben und nachgefragt, was ich mit einem wesensgetesteten, von Leine- u. Maulkorb befreiten Bullterrier bei der Einreise beachten muß.
 

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