Sehr geehrter Herr Kahr,
die nachfolgende Mail kam 16. März, durch den Tierschutzverteiler.
Also kam davon ausgegangen werden, dass Ihnen die Einfuhrbestimmungen nach D bereits bekannt sind, da sie schon Hilfe- und Spendenaufrufe durch genau diesen Verteiler geschickt haben.
Von: [email protected] [mailto:
]
Gesendet: Mittwoch, 16. März 2011 16:57
An: Coco2
Betreff: Antwort zu: EINREISEBESTIMMUNGEN WELPEN! BITTE LESEN-SEHR WICHTIG!!!!! (fwd)
---Ursprüngliche Nachricht---
Von: "Karen Berger" <
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An: <
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Betreff: Re: EINREISEBESTIMMUNGEN WELPEN! BITTE LESEN-SEHR WICHTIG!!!!!
Datum: 16. Mar 2011 15:01
Aktuelles Informationsblatt von unserem Veterinäramt zum verbringen von Hunden und Katzen nach Deutschland hier rechtliche Vorgaben.
wurde uns letzte Woche zugeschickt ich schreibe es jetzt hier für alle einmal ab.Damit weis jeder was die Veterinärämter sich wünschen.
Leider fürchte ich trifft es damit wieder einmal die Tierschutzhunde /katzen. Tierschützer werden mit Tierhändlern gleichgestellt :O((
Und die Welpenhändler wird es nicht abhalten.
so und nun gehts los .....
in den letzten Jahren ist die Zahl der nach Deutschland verbrachten Hunde und Katzen durch Tierschutzeinrichtungen und Organisationen angestiegen
Nach den Feststellungen der landesbehörden werden die verbindlichen tierseuchen und tierschutzrechtlichen Vorschriften dabei oft nicht eingehalten.
Beim Verbringen von Heimtieren aus Eu mitgliedsstaaten nach Deutschland durch Tierschutzorganisationen -vereine-einrichtungen sind die tierseuchenrechtlichen Vorgaben für den Handelsverkehr einzuhalten.Die erleichterten Bedingungen für den Reiseverkehr
nach Verordnung EG Nr 998/2003 gelten hierbei ,unabhängig von der Anzahl der verbrachten Tiere "NICHT "
Das Verbringen im Rahmen des Reiseverkehrs beschränkt sich auf Tiere,die ihrem Eigentümer oder eine andere natürliche Person ,die während des Verbringens im Auftrag des Eigentümers verantwortlich ist,begleiten und NICHT dazu bestimmt sind ,Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu sein. Demnach sind das von tierschutzvereienen und einrichtungen organisierte Verbringen bzw die Einfuhr von Heimtieren nach Deutschland nicht durch die erleichterten Bedingungen gemäß VO EG
Nr 998/2003 abgedeckt,sondern unterliegen den strengeren regelungen der Vorschriften für den Handelsverkehr.
1.) Die verbrachten hunde und Katzen müssen über eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen .Diese muss im EU Heimtierausweis dokumentiert sein. Die Gültigkeit der Impfung wird anerkannt ,wenn zwischen der Impfung gegen tollwut und dem Verbringen mindestens 21 Tage liegen.
Welpen,die jünger als 3 Monate und nicht gegen Tollwut geimpft sind dürfen im Handelsverkehr "NICHT "innergemeinschaftlich verbracht werden.Dies gilt auch ,wenn sie sich in Begleitung des Muttertieres befinden.
Eine gültige Impfung gegen Tollwut kann bei Welpen frühstens ab einem Alter von 15 Wochen vorliegen.Das hängt damit zusammen ,das die Erstimpfung gegen Tollwut bei Welpen frühstens mit 3 Monaten erfolgen kann und es weitere 21 Tage dauert ,bis sich eine belastbare Immunität ausgebildet hat. Ein verbringen von Welpen im Alter unter 15 Wochen ist deshalb nach der aktuellen Gesetzeslage " NICHT" möglich.
Außerdem müßen die Tiere innerhalb 24 Stunden vor dem Transport durch einen beauftragten Tierarzt klinisch untersucht werden.Im Eu Heimtierausweis muß der Tierarzt bescheinigen ,dass das Tier dabei frei ist von sichtbaren krankheitsanzeichen und transportfähig war.
2.) Nach §4 Binnenmarkt Tierseuchenverordnung muss derjenige ,der gewerbsmäßig Tiere innergemeinschaftlich verbringen will,dies vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen.
3.) In tierseuchenrechtlicher Hinsicht benötigen Tierschutzvereine und einrichtungen die Tiere aus den EU Mitgliedsstaaten verbringen und in Deutschland an Halter vermitteln eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes zum gewerbsmäßigen handel mit Wirbeltierennach §11 Tierschutzgesetz: Vorraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person.Außerdem muss diese ihre Sachkunde in Bezug auf die betreffenden Tierarten nachweisen.Die Haltungseinrichtung müssen den Anforderungen des §2 Tierschutzgesetz entsprechen.
4.) Zudem muss die zuständige behörde am Bestimmungsort der Tiere über die Einfuhr
informiert werden.Dies geschieht mittels einer elektronischen Mitteilung,der sog. Traces Meldung.Traces Meldung wird vor dem versand der Tiere durch die am Versandort zuständige Behörde erstellt.
5.)Die Vorschriften der Verordnung EG Nr 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport müssen eingehalten werden.Dies bedeutet ,das der Transporteur einer Zulassung durch die zuständige Behörde bedarf.
Darüber hinaus müssen Fahrer SOWIE Betreuer nachweislich über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.
Für die Einfuhr aus einem Drittland d.h einem Staat ,der nicht der Eu angehört,gelten ja nach Tollwutstatus des Landes ,unterschiedliche Anforderungen.Für nähere Informationen setzen sie sich bitte mit dem jeweiligen Veterinäramt in verbindung.
Verstöße gegen die o.g. Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können entsprechend geahnet werden
-------- Original-Nachricht --------
> Datum: 15 Mar 2011 17:43 GMT
> Von:
> An: "Coco2" <
>
> Betreff: EINREISEBESTIMMUNGEN WELPEN! BITTE LESEN-SEHR WICHTIG!!!!!
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Hunkapi [
]
> Gesendet: Dienstag, 15. März 2011 12:58
> An: 'Claudia Stupsnase-Hunkapi'
> Betreff: WG: EINREISEBESTIMMUNGEN WELPEN! BITTE LESEN-SEHR WICHTIG!!!!!
>
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> DAS STIMMT!!!!!!!! Diese Bescheinigungen werden nicht akzeptiert!!!!!!
>
>
>
> Betreff: ZU: EINREISEBESTIMMUNGEN WELPEN! BITTE LESEN-SEHR WICHTIG!!!!!
>
> der Import von Welpen unter 3 Monaten plus
> 21 Tage ohne Tollwutimpfung in jedem Fall untersagt! Egal ist dabei, ob
>
> diese Bescheinigung beigefügt ist, daß die Welpen nicht mit wild
> lebenden Tieren in Kontakt waren usw....\\\"
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> Bitte immer an den Absender der original Mail wenden,
> ich bin nur Weiterleiter. Wenn Sie sich von meinem Tierschutz-Newsletter
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