Und nach welchen Richtlinien entscheiden die Tierschützer wen sie "retten"?und mit richtlinien meine ich dann sowas wie:
- werden dann die älteren hunde euthanasiert ?
- werden die kranken hunde euthanasiert ?
- werden die sokas euthanasiert ?
- werden die großen hunde euthanasiert ?
- werden die "niedlichen" euthanasiert ?
wer macht da die regeln über leben und tod und wie ?
Das hast du hier wo/von wem gelesen? Entweder belegst du diese Unterstellungen mit entsprechenden Zitaten oder du unterlässt besser die polemischen Anwürfe.Wir geben evtl. noch Tipps, wie sie das Töten besser hinkriegen, dann können wir beruhigt sagenroblem gelöst. Aus der Ferne, denn möchte jemand wirklich an einem Tötungstag dabei sein?
Das Tier halten? Immer und immer wieder? Auch bei einer "humanen" Aktion?
Das sollen dann Andere machen.
Das Transportproblem wird sich nicht lösen lassen. Zumindest nicht solange nur Zufallskontrollen stattfinden. Und das wird/kann sich nur ändern wenn diese Transporte aus den Reihen der Tierschützer an die entsprechenden Stellen gemeldet werden. Und genau das wird aber, realistisch betrachtet, nicht geschehen. Schließlich ist es wesentlich befriedigender daran entweder finanziell zu profitieren oder sich für das retten (um jeden PreisEs wäre der Sache ansich daher schon dienlich, wenn man sich auf das hier thematisierte Problem des Transportes beschränken würde, eh das eigentliche Thema nämlich am Ende wieder mal gar keine Rolle mehr spielt. Auch SO kann man Probleme nämlich unter den Tisch kehren, was diejenigen, die es selbst in alle Richtungen ausschlachten, aus- und abschweifen, komischerweise dann auch immer wieder selbst monieren.
Euthanasierungsprogramme zur Problemlösung von Straßenhunden und das als Vorschlag von Leuten, die sich für Tierschutz einsetzen. Unglaublich was man hier alles so liest. Mir bleibt wirklich die Spucke weg!
Mal sehen ob ihr da mehr Worte findet. Deshalb auch an Euch die Frage:Euthanasierungsprogramme zur Problemlösung von Straßenhunden und das als Vorschlag von Leuten, die sich für Tierschutz einsetzen. Unglaublich was man hier alles so liest. Mir bleibt wirklich die Spucke weg!
Ja, dem kann ich nur zustimmen, da fehlen einem echt die Worte.
Dem allgemeinen Populismus zu folgen ist einfach, aber wie sieht es aus wenn es konkret wird?Was wäre denn dein realisierbarer(!) Vorschlag was mit den aktuellen Massen von überschüssigen Tieren geschehen soll?
Mal sehen ob ihr da mehr Worte findet. Deshalb auch an Euch die Frage:Euthanasierungsprogramme zur Problemlösung von Straßenhunden und das als Vorschlag von Leuten, die sich für Tierschutz einsetzen. Unglaublich was man hier alles so liest. Mir bleibt wirklich die Spucke weg!
Ja, dem kann ich nur zustimmen, da fehlen einem echt die Worte.
Dem allgemeinen Populismus zu folgen ist einfach, aber wie sieht es aus wenn es konkret wird?Was wäre denn dein realisierbarer(!) Vorschlag was mit den aktuellen Massen von überschüssigen Tieren geschehen soll?
eine neue eu verordnung wird es hundehändler und paniktierschützern schwerer machen , nicht legal zu "transportieren" oder zu "retten"!
hier der text der auf ZERGPORTAL publiziert wurde
Die Kennzeichnung im EU-Heimtierpass
– Änderungen ab dem 3. Juli
Ein EU-Heimtierausweis darf nur als Reisedokument verwendet werden. Die Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Frettchen muss gemäß Anhang Ib der Verordnung (EU) 438/2010 bzw. 998/2003/EG vor oder zeitgleich zur Impfung vorgenommen und eingetragen werden.
Die (lesbare) Tätowierung ist gemäß Art. 4 der Verordnung 998/2003/EG nur noch bis zum 2. Juli 2011 eine zulässige Kennzeichnung.
Für Neukennzeichnungen dürfen ab dem 3. Juli nur noch Transponder verwendet werden. Eine Tätowierung darf dann zum Eintrag in den Heimtierausweis nicht mehr vorgenommen werden. Transponder müssen der ISO-Norm 11784 (Lesegeräte der ISONorm 11785) entsprechen. Wenn der Reisende ein entsprechendes Lesegerät mitführt, werden weiterhin andere Transponder anerkannt.
Der Ablauf der achtjährigen Frist am 3. Juli heißt aber nicht, dass ab diesem Datum alle tätowierten Tiere mit einem Transponder nachgekennzeichnet werden müssen. Die Europäische Kommission hat am 1. Dezember 2010 mitgeteilt, dass eine deutlich erkennbare Tätowierung weiterhin als gültige Kennzeichnung gilt, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 erfolgte.
Zusammenfassung:
Die VO (EG) Nr. 438/2010 ist seit dem 03.07.2011 in Kraft, die Änderungen der VO (EG) Nr. 998/2003 enthält. Unter anderem ist jetzt in der Verordnung festgeschrieben, unter welchen Bedingungen die Tollwutschutzimpfung erfolgen muss, dass sie im Rahmen des Reiseverkehrs mit Tieren als gültig anerkannt wird. Damit die Impfung als gültig anerkannt wird, hier eine Zusammenfassung der Punkte die erfüllt sein müssen:
1. Datum der Impfung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein
2. Gültigkeitsdauer der Impfung muss im Heimtierausweis dokumentiert sein
3. Nach Abschluss des Impfprotokolls gemäß Hersteller müssen mindestens 21 Tage verstrichen sein
4. Der Zeitpunkt der Impfung darf nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung mittels Mikrochip liegen
Link: VERORDNUNG (EU) Nr. 438/2010
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft weist darauf hin, dass der EU-Heimtierausweis immer und nur von einem von der zuständigen Behörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden kann. Dabei muss der Heimtierausweis den Namen des Ausstellungsmitgliedstaates tragen und im Falle eines deutschen Ausweises in deutscher Amtssprache ausgestellt sein. Somit kann der deutsche Heimtierausweis auch nur von einem von einer deutschen Behörde ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden. Eine Mitnahme von Blanko-Ausweisen in andere Mitgliedstaaten, beispielweise zum Zwecke einer Einfuhr eines Tieres, und um den deutschen Ausweis dort im Ausland ausstellen zu lassen, ist somit rechtswidrig.
EU-Heimtierausweise dürfen in Deutschland nur von Unternehmen hergestellt und vertrieben werden, die zentral durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Betriebskennziffer erhalten haben.
Die Unternehmen dürfen die Ausweisformulare ausschließlich an ermächtigte Tierärzte/-innen abgeben.
Die Ausweise werden betriebsseitig mit einer Nummer versehen, die mit dem ISO-Code des Mitgliedstaates beginnt, gefolgt wird von der zweistelligen Betriebskennziffer und mit einer fortlaufenden siebenstelligen Nummerierung endet, die vom Hersteller eigenverantwortlich vergeben wird (z. B. DE 01 1234567). Die Heimtierpässe sind somit betriebsseitig abschließend durchnummeriert.
Hier wird sich ständig über die Methoden aufgeregt mit denen in den Ursprungsländern die Tiere getötet werden. Von daher wäre es zumindest ein, wenn auch unpopulärer, Anfang dieses Töten so human wie möglich zu gestallten. Und daß das Töten noch lange weitergehen wird, schon allein aus dem Grund das die Masse der Tiere anders nicht zu bewältigen ist, dürfte außer Frage stehen. Kastrationsprogramme sind schön und gut, aber lediglich ein Tropfen auf den heissen Stein. Der massenhafte Export quer durch Europa ist ganz offensichtlich auch keine Lösung. Was bleibt also bei realistischer Betrachtung übrig um unnötiges Leiden zu verhindern?