Iyiniie hat Recht
§ 1 Abs. (4)
..........Zuständig für die Prüfung ist das Landratsamt als Kreispolizeibehörde, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt; es stellt eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis aus. Die Prüfung wird von
einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt; eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden. Die Feststellung der zuständigen Behörde eines anderen Bundeslandes
über die Eigenschaft als Kampfhund steht bei Hunden, deren Halter sich nur vorübergehend
im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, der Entscheidung nach Satz 1 gleich.
..........Zuständig für die Prüfung ist das Landratsamt als Kreispolizeibehörde, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt; es stellt eine Bescheinigung über das Prüfungsergebnis aus. Die Prüfung wird von
einem im öffentlichen Dienst beschäftigten Tierarzt und einem sachverständigen Beamten des Polizeivollzugsdienstes durchgeführt; eine weitere sachkundige Person kann hinzugezogen werden. Die Feststellung der zuständigen Behörde eines anderen Bundeslandes
über die Eigenschaft als Kampfhund steht bei Hunden, deren Halter sich nur vorübergehend
im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, der Entscheidung nach Satz 1 gleich.
Schnuddelwuddel bitte überprüfe dies nochmal, das OA hat tatsächlich in Ihrer Interpretation Unrecht!!
Wenn die so bl*** sind, dann seh ich schon kommen, daß die wahrscheinlich noch nicht mal die Unterschiede der Verordnung kennen zu Listenhund der Kategorie 1 und Kategorie 2. Wie mein OA damals.
Schnuddelwuddel, kann ich dem Vorsorgen indem mein Hund die ganze Veranstaltung lang einen Maulkorb aufläßt? Mein Hund ist als Kategorie 2 eingestuft (Staffbull / Dogo Argentino-Am.Bulldog? Mix) hier ist kein Wesenstest abzulegen, sprich ich habe keinen...das selbe gilt für die Haltegenehmigung...
muß ich irgendwas befürchten? Oder soll ich lieber meine Hündin daheim lassen?