03.10.2009 SOKARUN in Stuttgart auf dem Schlossplatz

Könntet ihr nicht bei den Tageszeitungen so eine Zusammenfassung des Geschehens vorab unterbringen? Ist immer gut, die Presse auf seiner Seite zu haben. Ich meine "richtige" Zeitungen. Mindestens blamiert sich das OA vor der Öffentlichkeit.
 
  • 13. Juni 2024
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Hi felis ... hast du hier schon mal geguckt?
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presse etc sind informiert über unsere demo, aber bisher hat keiner eine rückmeldung gegeben.
sicherlich die idee kam uns auch schon. ich probiere es morgen zu verwirklichen und schreibe mal ne zeitung an....weiß nur net wie ich das alles zeitlich noch hinbekommen soll.........
 
ja eben ich könnte diese sesselpupser von beamten grad....zum mond schießen....und uns dann am tel noch vertständniss vorgaukeln....ich kotze......

egal, wir packen das! wenns sein muss zieh ich mir auch nen maulkorb an.
 
Uns wurde von der Stadt aufgetragen nochmals darauf hinzuweisen dass für auswärtige Kampfis( alle Hunde der 12 gelisteten Rassen) im gesamt BaWü Maulkobrzwang gilt. Nicht dass es so verstanden wird, dass es nur während der Demo gilt.
Kampfhunde die bei uns gelistet sind, müssen wenn sie auf Besuch hier sind generell und ausnahmslos Maulkorb tragen sobald sie das Land BaWü betreten!

Bitte denkt daran. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit und einen Verstoß gegen die Auflagen dar.
Und Zuwiderhandlungen gegen unsere Versammlungsauflagen stellen eine Straftat dar.
Also bitte haltet euch an die Auflagen, sonst wird unsere Demo durch die Polizei aufgelöst.
 
wieso 12 gelisteten rassen?? in BW haben "nur" bullterrier, amstaff u pitbull mk zwang.
 
Liste 2 wenn sie nicht aus BaWü kommendacht ich.
 
jo aber die liste 2 hat ja nur leinenpflicht aber nciht mk oder WT...

wüsste nicht warum n nicht-BW staffbull n mk tragen soll und n BW staffbull nicht, WT muss der staffbull in BW ja auch nicht machen
 
leute es ist wie es ist. die regelungen für hunde aus bawü sind uninteressant.

Laut diesem Parapgraphen:
Diensthunde, auswärtige Hunde
(1) Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde des Polizeivollzugsdienstes und von Gemeindevollzugsbediensteten, des Strafvollzugs, der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Zollverwaltung, soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung ausgebildet oder gehalten werden.
(2) Soweit sich Kampfhunde, Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen sowie gefährliche Hunde nur vorübergehend im Urlaubs- und Durchreiseverkehr in Baden-Württemberg aufhalten, gelten hierfür die Pflichten zur sicheren Beaufsichtigung und Überlassung des Hundes nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie der Leinen- und Maulkorbzwang nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4.
ist nunmal so dass auswärtige hunde auch wenn sie zur liste zwei gehören einen maulkorb tragen müssen.

es interessiert leider nicht dass die liste zwei hunde bei uns eigentlich nur nach äuffälligkeit nen maulkorbzwang angeordnet bekommen.

man muss sich an diesen auflage halten.

wer dies nicht glauben kann/will ruft bitte selber beim ordnungsamt stuttgart an.

es ist wie es ist. und jeder muss sich nunmal an diese auflage halten.

nur ein kleines beispiel wie seltsam verordnung der einzelnen länder sein können.
in RLP bekommen die gelisteten hunde keine maulkorbbefreiung nach dem wt, wenn sie bestanden haben, aber besucherhunde die einen wt vorweisen können, haben keinen maulkorbzwang.
dies muss man nicht verstanden haben aber es ist so.

verordnungen und gesetze sind nicht immer logisch und einleuchtend.

deshalb, jeder der von dieser auflage betroffen ist, muss sich wenn er nach bawü kommt dran halten. und im zweifelsfall hat mein hund lieber einmal zu viel nen mauli auf, als einmal zu wenig.

bedenkt dass zuwiderhandlungen eine ordnungswidrigkeit darstellen und streng geandet werden.
das ordnungsamt und polizei werden vorort sein. es kann also zu kontrollen kommen.geht kein risiko ein.

wir können uns zwar drüber ärgern aber so stehts nunmal in der verordnung drinnen und daran muss sich die stadt halten. und daran müssen sich alle auswärtigen besucher halten.

die anerkennung eines wt gilt nur für hunde die dauerhaft in bawü verbleiben sollen.
 
... meine Herren, habt Ihr in Stuttgart zu kämpfen ...

Möchte dazu nur anmerken, dass dieser Run samt Demo nun mal mit diesen Auflagen stattfinden muss, da die Zeit für einstweilige Verfügungen nicht mehr da ist.
Jeder Teilnehmer muss für sich entscheiden, wie weit er im Rahmen der Legalität trotzdem noch still protestieren kann.

Alle können nur daraus lernen!

Ich für meinen Teil würde schon allein aus Protest bereits am Jahresanfang 2010 beginnen den nächsten Run - IN STUTTGART - zu organisieren.

Wünsche Euch auf jeden Fall trotz aller Hürden ein gutes Gelingen.

(Lörrach/BW war/ist da total liberal *fand* - allerdings als Arbeitsaufenthalt und nicht als Demo)
 
O heilige Zwickmühle - am selben Tag ist in Colmar die Demo gegen eine weitere 10jährige Betriebsverlängerung des AKW Fessenheim. Übrigens haben die auch mit massiven Verwaltungsnettigkeiten zu kämpfen, falls das jemanden tröstet... :unsicher:

Wie sieht es denn nun mit der Öffentlichkeitsarbeit aus - Myspace, Twitter etc.?
Habe gestern an die Badische, Süddeutsche, Stuttgarter Zeitung Emails geschrieben mit der Bitte um Ankündigung in den Online-Bereichen (vermutlich zu spät) und dem Hinweis auf berichtenswerte Demo-Inhalte und OA-Hürden. Bezweifle aber, dass die sich drum kümmern.
Gibt es in Stuttgart nicht ein paar kleinere Zeitungen, bei denen die Chance größer ist, dass sie Interesse haben?
Und wie siehts aus mit Myspace, Twitter usw.?
Bei StudiVZ ist das Echo sehr gering, um es mal nett zu sagen.
 
also bei myspace usw habe ich es von ner freundin reinsetzen lassen. bei twitter habe ich es reingesetzt.
die meldung über unsere demo wurde vom th stuttgart über deren presseverteiler an presse und tv versendet.
wir sind gespannt ob sie wer blicken lässt...aber ich denke die kommen wohl eher wenn in china nen sack reis umfällt.....

bei studivz usw möchte ich es erst garnicht einsetzen....
 
leute es ist wie es ist. die regelungen für hunde aus bawü sind uninteressant.

Laut diesem Parapgraphen (...) ist nunmal so dass auswärtige hunde auch wenn sie zur liste zwei gehören einen maulkorb tragen müssen.
(...) wir können uns zwar drüber ärgern aber so stehts nunmal in der verordnung drinnen und daran muss sich die stadt halten. und daran müssen sich alle auswärtigen besucher halten.

die anerkennung eines wt gilt nur für hunde die dauerhaft in bawü verbleiben sollen.
Das stimmt so einfach nicht. Hatte ich auch schon hier im Thread weiter vorne geschrieben. http://forum.ksgemeinde.de/1575674-post214.html
Der von dir bzw. vom Stuttgarter OA zitierte Paragraph 7 gilt für Kampfhunde und Hunde aus § 1 Abs. 2 und 3. In § 1 wird der Begriff "Kampfhund" definiert. Dort steht auch, dass bei den gelisteten Rassen aus § 1 Abs 2 (AmStaff, Bullterrier, Pit Bull) und deren Kreuzungen die Kampfhundeeigenschaft durch den Wesenstest widerlegt wird. Nur im Einzelfall kann auch die Kampfhundeeigenschaft bei den Hunden aus § 1 Abs. 3 (Bullmastiff, StaffBull, Dogo, Bordeaux Dogge, Fila, Mastin Espanol, Mastino, Mastiff, Tosa Inu) vorliegen.
Weiter steht in § 1 Abs. 4, dass bei Besucherhunden der auswärtige Wesenstest anerkannt werden. D.h. auch bei Besucherhunden ist die Kampfhundeeigenshaft durch einen Wesenstest aus dem Heimatbundesland widerlegt. (Im Gegensatz übrigens zu Hunden, die dauerhaft nach Ba-Wü ziehen, dann wird der WT nämlich eben nicht anerkannt.)

So, zusammenfassend sind Kampfhunde nach der Ba-Wü Verordnung also die gelisteten Hunde aus § 1 Abs. 2 und deren Mischlinge, die keinen Wesenstest haben.
Hunde aus § 1 Abs. 2 und deren Mischlinge sind keine Kampfhunde, wenn sie einen gültingen Wesenstest nachweisen können. Das gilt auch für Besucherhunde.

Der von dir zitierte Paragraph legt fest, dass Besucherhunde, die unter die Rubrik Kampfhunde, gelistete Hunde nach § 1 Abs. 2 und 3 und deren Kreuzungen sowie gefährliche Hunde im Sinne der Verordnung fallen, gesichert werden müssen - und zwar genauso, wie dies bei Hunden aus Baden-Württemberg der Fall ist. Dazu verweist der Paragraph auf den nächsten Paragraphen, in dem u.a. Leinen- und Maulkorbzwang geregelt ist - nämlich § 4.

In § 4 Abs. 3 Satz 1 steht, dass es für Kampfhunde, Hunde aus § 1 Abs. 2 und 3 und deren Mischungen sowie für gefährliche Hunde einen Leinenzwang gibt.

In § 4 Abs. 4 steht, dass Maulkorbzwang für Kampfhunde älter als 6 Monate und gefährliche Hunde gilt.

Da aber der Wesenstest die Kampfhundeeingenschaft widerlegt, sind AmStaff, Bullterrier und Pit Bulls mit Wesenstest eben keine Kampfhunde. Sie haben Leinezwang nach § 4 Abs. 3 Satz 1 aber keinen Maulkorbzwang (§4 Abs. 4).

Hier auch noch einmal der Link zur Verordnung:

Ich würde die Auflagen vom OA von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Der Maulkorbzwang für alle Hunde kann nicht über die Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde begründet werden. Es gibt definitiv keine Stelle in der BaWü Verordnung, die Maulkorbzwang wie vom OA gewünscht vorsieht.
 
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