Urlaub in D mit Bullie?

dixies

15 Jahre Mitglied
Hallo,
wie ist das, wenn ich mit meinem Standard-Bullie Urlaub in D machen wollte?
Wahrscheinlich länderabhängig?
Zwar war ich mit Rocky schon in Rheinland-Pfalz (wo der Bullie Kat. 2 ist?); habe ihn aber im Auto gelassen (better safe than sorry).
In Hessen darf er nur in den eigenen Garten und nicht auf die Strasse.
Wie wäre das in Bayern? Darf ein Auslands-Bullie ohne Wesenstest dort ohne Maulkorb auf die Strasse?
Rocky hat keinen Wesenstest und wird auch keinen machen (ist ja ein Franzose:).

Danke für Eure Antworten,
dixies
 

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Danke Marion. Mit anderen Worten: 'nichts Genaues weiss man nicht':(
Nach dem Motto 'Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerüfen würst':) werde ich den Teufel tun, Ordnungsämter anzurufen (damit die auf meinen Hund aufmerksam werden).
Bleiben wir lieber in F.

Liebe Grüsse,
Dixies
 
Der Bulli steht in RLP garnicht auf der Liste, kann also kein Kat 2 sein und ist ein ganz normaler Hund ohne Auflagen.
Allerdings sind Listen ja immer kommunenabhängig und er könnte in diversen Gemeinden höher besteuert werden. Soweit ich weiß mußt du als Besucher nirgendwo deinen Hund im Auto einsperren solang du dich an die Auflagen hälst.
 
Mit einem Bulli in RLP brauchst du keine Angst zu haben.
Bei uns ist das ein ganz normaler Hund ohne Auflagen.
 
Ich persönlich würde mich da immer an das zuständige Innenministerium des jeweiligen Landes wenden und dir schriftlich geben lassen, wie du mit deinem Besucher-Bulli umgehen mußt.

Ich hätte z. Bsp. mit meiner Boxer-Bulli-Mix Hündin ohne Wesenstest (da in RLP ja nicht nötig) in Hessen mit Leine und ohne Mauli spazieren gehen dürfen, da nur Besucherhund.
 
da nur Besucherhund
Genau das ist das Stichwort.
Soweit mir bekannt ist, gilt immer das Landesgesetz wo der Hund beheimatet ist.
Toll, gell! Wir sind ahlt doch ein einig Vaterland, sondern nur ein Länderverbund, wo jeder seine eigenen Gestze machen kann.
servus aus Bayern
Michel
 
Hey,
kann Midivi nur beipflichten! Der Bullie ist in RLP NICHT gelistet u. unterliegt somit keinen Vorschriften! :p
Schönen Urlaub schonmal...
 
Mit einem Bulli in RLP brauchst du keine Angst zu haben.
Bei uns ist das ein ganz normaler Hund ohne Auflagen.

Wieder was gelernt - ich dachte, er sei in Kat. 2.

In einem Land wie Hessen dachte ich, dass er auch als Besucherhund einen Maulkorb tragen muss (auch Baden-Wttbg. - in Mannheim lasse ich ihn nie aus dem Auto).
Maulkorb besitzen wir nicht (und kaufen auch keinen).

Danke,
Dixies
 
Zitat:
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.

Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.


wenn dein Hund gut erzogen ist bist du aber keineswegs verpflichtet Maulkorb zu tragen. Es gibt in Bayern auch keinen grundsätzlichen Leinenzwang.

Von Ort zu Ort wird innerorts für Hunde über 50cm aber häufig Leinenzwang verordnet

Bayern war und ist Bullihochburg, einige dumme Bemerkungen von dummen Menschen wirst du sicher auch hier hören, aber dir kann niemand etwas.
 
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