Vorbesitzer fordert den durch Tierheim vermittelten Hund zurück

@ all, die Daten sind kein Geheimnis, der Anwalt hat Akteneinsicht und das Material kommt den Mandanten in Kopie zu. Ich konnte so jede einzelne Mail des Schirmtussigatten mit Adressen und allen Kontaktdaten lesen, bis hin zu seinen Arbeitsplatz

und solange wie solche Verfahren dauern, könnte ich mir durchaus legale Umstände vorstellen, das du den Hund zurückgeben musst.

Die Daten des neuen Besitzers könnten sich allerdings nur dann in den Akten befinden, wenn der Hund schon vor Abschluss des Verfahrens weiter vermittelt wurde. Und da ein Urteil benötigt wird, wenn der Vorbesitzer sein Widerspruchsrecht gegen die Sicherstellung wahr genommen hat, ist vor einer Weitervermittlung diese Akte dann bereits geschlossen. Deshalb der Rat, sie möchte sich beim O- Amt erkundigen, ob ein Urteil vorliegt.

Ich seh das wie du, selbstverständlich ist nicht jede Sicherstellung gerechtfertigt. Deshalb würde ich mich aber im Prinzip auch nicht genötigt fühlen, mich an den Kosten der zwischenzeitlichen Unterbringung zu beteiligen. Bin ich sicher, dass man mir meinen Hund zu Unrecht abgenommen hätte, würde ich wohl eher noch auf Schadensersatz klagen. ;)

Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat das mit dem geschilderten Problem hier gar nichts mehr zu tun....
 
na , das mit den Daten meinte ich nicht unbedingt auf diesen konkreten Fall bezogen, sondern allgemein sorry.

Die Rechtsprechung dentiert dazu, das der jenige die Kosten für die Unterbringung des Hundes bezahlt, der die Beschlagnahmung RECHTSWIEDRIG anordnete...

grins bei mir löhnte ndie Stadt Nürnberg :)
 
Da zitiere ich dann auch gern nochmal mich selbst.

Ganz nebenbei kannst du (und auch das TH) die Erstattung sämtlicher Kosten verlangen, da die Sicherstellung ganz offensichtlich selbst verschuldet war.

Natürlich nur aus dem abgeleitet, was ich hier gelesen habe. ;)
 
da stehe ich jetzt auf der Leitung.

wenn die Beschlagnahmung rechtswidrig war, bekomme ich die Kosten erstattet, das ist klar

wenn die Beschlagnahmung meines Hundes selbst verschuldet war, zB. weil Auflagen nicht erfüllt wurden oder etwas passiert ist, - dann kann ich die Kosten erstattet bekommen??? das macht keinen Sinn und du meinst es sicher anders

die Treaterstellerin könnte Kostenerstattung für die Aufwendungen für den Hund verlangen und müsste diese dann vom OA bzw. der Stadt bekommen.
 
....und du meinst es sicher anders

die Treaterstellerin könnte Kostenerstattung für die Aufwendungen für den Hund verlangen und müsste diese dann vom OA bzw. der Stadt bekommen.

Genau so meinte ich das. Eigentlich auch nicht ganz, eigentlich eher von der Vorbesitzerin. Persönlich habe ich allerdings noch nie erlebt, dass tatsächlich mal jemand gezahlt hätte.
Ich habe leider das Talent, viel zu schreiben, um am Ende doch nicht verstanden zu werden. :( Aber nett das du fragst, dann kann ich es nochmal versuchen. :D
 
wenn die Beschlagnahmung meines Hundes selbst verschuldet war, zB. weil Auflagen nicht erfüllt wurden oder etwas passiert ist, - dann kann ich die Kosten erstattet bekommen??? das macht keinen Sinn und du meinst es sicher anders

die Treaterstellerin könnte Kostenerstattung für die Aufwendungen für den Hund verlangen und müsste diese dann vom OA bzw. der Stadt bekommen.

Wenn die Beschlagnahmung rechtmäßig war, ist Pitbullsunshine neue Eigentümerin geworden.
Daraus würde folgen, dass sie keine Aufwendungen ersetzt verlangen kann, den Hund aber unter keinen Umständen wieder herausgeben muss.

Wenn eine Beschlagnahmung rechtmäßig ist, der Hund aber weiter nur "verwahrt" wird (Tierheim, Pflegestelle) und nicht weiterveräußert (wie in Pitbullsunshines Fall) können die Unterbringungskosten dem Eigentümer auferlegt werden.
Erfüllt er Auflagen oder sonstiges, was ihm auferlegt wird, kann er den Hund möglicherweise zurückbekommen.

Wenn eine Beschlagnahmung rechtswidrig war, das Tier weiterveräußert wurde, kann es unter Umständen herausverlangt werden.
Die Kosten würden idR von der Stadt getragen.

Wenn eine Beschlagnahmung rechtswidrig war, das Tier nur "verwahrt" wurde, kann es ebenso herausverlangt werden.
Auch hier wird idR die Stadt zahlen.

Es hängt also imho alles davon ab, ob die Beschlagnahmung rechtmäßig war.

Ich würde auch zu einem guten Anwalt raten.
 
Lana wir meinten genau das gleiche, ich schrieb aber aus meiner Sicht.

Mein Hund wurde damals rechtswidrig beschlagnahmt und deshalb bekam ich die Kosten erstattet und Hund zurück...sowie die damalige Pflegestelle auch ihren Aufwand ersetzt bekamen...
 
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