@ all, die Daten sind kein Geheimnis, der Anwalt hat Akteneinsicht und das Material kommt den Mandanten in Kopie zu. Ich konnte so jede einzelne Mail des Schirmtussigatten mit Adressen und allen Kontaktdaten lesen, bis hin zu seinen Arbeitsplatz
und solange wie solche Verfahren dauern, könnte ich mir durchaus legale Umstände vorstellen, das du den Hund zurückgeben musst.
Die Daten des neuen Besitzers könnten sich allerdings nur dann in den Akten befinden, wenn der Hund schon vor Abschluss des Verfahrens weiter vermittelt wurde. Und da ein Urteil benötigt wird, wenn der Vorbesitzer sein Widerspruchsrecht gegen die Sicherstellung wahr genommen hat, ist vor einer Weitervermittlung diese Akte dann bereits geschlossen. Deshalb der Rat, sie möchte sich beim O- Amt erkundigen, ob ein Urteil vorliegt.
Ich seh das wie du, selbstverständlich ist nicht jede Sicherstellung gerechtfertigt. Deshalb würde ich mich aber im Prinzip auch nicht genötigt fühlen, mich an den Kosten der zwischenzeitlichen Unterbringung zu beteiligen. Bin ich sicher, dass man mir meinen Hund zu Unrecht abgenommen hätte, würde ich wohl eher noch auf Schadensersatz klagen.
Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hat das mit dem geschilderten Problem hier gar nichts mehr zu tun....