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Geld würde ich der keines anbieten oder geben. Wofür denn auch? Du hast den Hund aus dem TH, nicht von ihr. Sie hat keinen Rechtsanspruch auf den Hund mehr, wenn er zur Vermittlung freigegeben wurde.
Bei uns im TH gibt es da eine begrenzte Frist, früher waren es glaub ich 6 Monate, die der Vortbesitzer noch Anrecht auf den Hund hätte haben können. Ob es da aber regionale Unterschiede gibt weiß ich nicht.
@Sabrina Also soweit mir bekannt ist kann der Vorbesitzer sich 10 Anwälte nehmen, er hat keine Chance den Hund zurück zubekommen. Der Hund wurde Dir vom TH vermittelt und alles lief von Deiner Seite aus ordnungsgemäss.
Theoretisch ja.Hallo
Ich brauch dringend Hilfe
Wenn ein Hund vom OA beschlagnahmt wird und dieser ans TH übergeben wird, dieser Hund dann auch zur Vermittlung frei gegeben wird ( OA hat auch einen "Abgabevertrag" ans TH gemacht ) kann der Besitzer den Hund gerichtlich zurück fordern ?
Eigentlich ist damit alles klar.Hund wurde vom OA ans TH übergeben mit Vertrag
Das TH (und auch Du) hat korrekt gehandelt.Hund wurde zur Vermittlung frei und wurde auch vermittelt
Natürlich. Drohen kann jeder. Eine ganz andere Sache ist es, ob er damit Erfolg hat.Jetzt hat der Vorbesitzer mit Anwalt gedroht und will den Hund wieder
Geht das ???
Dann wird er wohl scheitern.Was ist wenn das vor Gericht geht ?
Finde es echt sehr traurig das ich hier so runter gemacht werde
Ganz nebenbei kannst du (und auch das TH) die Erstattung sämtlicher Kosten verlangen, da die Sicherstellung ganz offensichtlich selbst verschuldet war. Sollte er sich nochmal melden, rechne ihm das für den ganzen Zeitraum mit einem realistischen Tagessatz von 10€ vor, zzgl. TA, Zubehör, etc..vor.