Hallo
Ich brauch dringend Hilfe
Wenn ein Hund vom OA beschlagnahmt wird und dieser ans TH übergeben wird, dieser Hund dann auch zur Vermittlung frei gegeben wird ( OA hat auch einen "Abgabevertrag" ans TH gemacht ) kann der Besitzer den Hund gerichtlich zurück fordern ?
Sorry bin total durcheinander
Ich verusches mal in Stichpunkten
Also der Hund wurde vom OA beschlagnahmt weil er kein WT etc hatte
Hund wurde vom OA ans TH übergeben mit Vertrag
Hund wurde zur Vermittlung frei und wurde auch vermittelt
Jetzt hat der Vorbesitzer mit Anwalt gedroht und will den Hund wieder
Geht das ???
Was ist wenn das vor Gericht geht ?
Bitte brauch dringend eure Hilfe
Könnt nur heulen
Ich brauch dringend Hilfe
Wenn ein Hund vom OA beschlagnahmt wird und dieser ans TH übergeben wird, dieser Hund dann auch zur Vermittlung frei gegeben wird ( OA hat auch einen "Abgabevertrag" ans TH gemacht ) kann der Besitzer den Hund gerichtlich zurück fordern ?
Sorry bin total durcheinander
Ich verusches mal in Stichpunkten
Also der Hund wurde vom OA beschlagnahmt weil er kein WT etc hatte
Hund wurde vom OA ans TH übergeben mit Vertrag
Hund wurde zur Vermittlung frei und wurde auch vermittelt
Jetzt hat der Vorbesitzer mit Anwalt gedroht und will den Hund wieder
Geht das ???
Was ist wenn das vor Gericht geht ?
Bitte brauch dringend eure Hilfe
Könnt nur heulen