ganz so abwegig ist die möglichkeit einer verpflichtung zur herausgabe leider nicht. hierbei kommt es weder auf das verhältnis oa-tierheim, noch tierheim-neuer hundehalter an.
fraglich ist, ob die sicherstellung des hundes rechtmäßig war. diese stellte einen verwaltungsakt dar, welchen man mittels rechtsmittel angreifen kann. ob dieses erfolgte, ist mir nicht bekannt. jedoch kann der zeitablauf kein indiz für eine bestandskraft des va sein, da soclhe verfahren regelmäßig sehr, sehr, sehr lange dauern.
und wenn wir ehrlich sind, kommt es ja sachon gelegentlich vor, das die oa´s voreilig handeln und sicherstellen. im ergebnis bleibt zu sagen, wenn sich irgend jemand mit dem wunsch der herausgabe des hundes meldet, sollte dein erster weg nicht zum oa, nicht ins forum sondern zum anwalt sein.
was den datenschutz betrifft, so ist festzustellen, dass deine daten soweit aktenkundig, sollte ein rechtsmittelverfahren anhängig ist, dem verfahrensbeteiligten bekannt sind.
viel glück, pete