Ja, hat ich schon so verstanden.- Eben drum würde ich es so einzäunen, dass so eine Situation gar nicht erst entstehen kann, soweit ich mich erinnere, sind die Hunde aus der Wohnung gekommen und nicht vom Grundstück abgehauen .
Auch wenn das ein Unfall war, - ist es ja letztendlich meistens,) oder zumindest oft: Auflagen für den HALTER im Sinne von Grundstück sichern ,etc, sollte es meines Erachtens auf jeden Fall geben, ebenso eine Entschädigung für die Gebissenen.
Sollte ich hier " Eulen nach Athen tragen", sorry, ich hab nur mein uralt Handy im Moment und nicht nochmal alles gelesen .
. LG Barbara