Ich hab ja auch für mich "was wäre wenn?" gespielt und bin heilfroh, dass Bremen eine "Ausschlussklausel" in der LHVO hat - bei Angriff auf den Besitzer oder sich selbst darf der Hund aktiv werden.
Stellt sich nur die Frage, ob ich die Madame machen lassen würde? Ich weiß es nicht, aber da sie ein solcher Schisser vor dem Herrn ist, würde ich sagen - ja. Dem Clown kann nichts passieren (keine ganzen Zähne mehr in der Goschn) und "Spätfolgen" sind genauso theoretisch, wie ein Clownsangriff ansich.
Auf jeden Fall laufe ich wieder entspannt durch die Botanik - kann so ein Clown schlimmer sein als eine Schlange? Ich glaube kaum.