@Crabat : Das habe ich anders verstanden. Der VDH übt Druck auf DCBT und GBF aus, Hunde ab 39 cm nicht mehr zur Zucht zuzulassen. Eben damit kein Mini nach als Listenhund eingestuft wird. Von
Die Vereine "raten" nun also dazu, Hunde ab 35, bzw 39 cm als Listenhund einzustufen lese ich da nix.
Der VDH hat die beiden Clubs schon 2011 gemahnt, die eigene FCI-Nr. nicht dadurch wieder zu gefährden, dass fröhlich große Minis gezüchtet werden. Daraufhin wurden die Minis zwar fleißig "gemessen", die ZZL aber offenbar "je nach Nase des Züchters" trotz Größenüberschreitung erteilt. Die Clubs haben sich beide auf der FCI-Nr. für den Mini ausgeruht, das muss man schon so sagen.
Den Clubs wird vom VDH außerdem "dringlich" geraten, bereits in der Zucht stehende Hunde auf ihre Größe zu kontrollieren (was wohl so viel bedeuten soll, die erteilte ZZL wegen Größenüberschreitung nachträglich zu entziehen). Davon halten wohl beide Clubs nichts.
Die GBF hat seit 1.1. 2015 eine max. Größe von 39 cm für die Zuchttauglichkeit eingeführt, beim DCBT gilt eine Übergangsregelung bis 2017. Beide Vereine sollen nun eine Empfehlung an den Zuchtausschuss des VDH ausarbeiten. Der DCBT hält seine Übergangsregelung für sinnvoll, die GBF ist für die sofortige Beschränkung und wirft dem DCBT vor, mit seinem Beharren auf dieser Übergangsregelung die Anrufung des VDH-Zuchtausschusses provoziert zu haben - um mehr dreht sich der ganze Zoff nicht.
Einig waren sich DCBT und GBF wohl darüber, dass der VDH bei den Behörden mehr dafür werben muss, dass VDH-Ahnentafeln grundsätzlich anerkannt werden. Also ein Mini auch dann als Mini anerkannt wird, wenn er vom Phänotyp eher dem Bullterrier ähnelt.
RZV ist ja wieder ne andere Geschichte....