hier ist noch ein etwas längerer artikel
und da ging es wohl um diesen "bullterrier".................
Ist wohl noch zu früh am Morgen!
Das soll jetzt der 11 Monate alte Dogo Mix sein, um den es im ersten Artikel geht!
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hier ist noch ein etwas längerer artikel
und da ging es wohl um diesen "bullterrier".................
Bei uns im Betrieb war auch die Polizei da, als sich einer unter dem Gabelstapler den Fuß gebrochen hat.
Es kann ja keiner dem Arbeitgeber vorschreiben, dass er die Polizei nicht anruft, aber die BG verlangt das in so einem Fall nicht.
Wir haben solche Situationen schon häufiger gehabt, das sich jemand den Fuß oder die Hand verletzt hat und haben außer zwei Malen nie die Polizei dabei gehabt. Bei dem einen Mal hat ein LKW Fahrer mit einer Holzlatte auf einen Mitarbeiter eingeschlagen und ein anderes Mal war der Vorarbeiter der Meinung, dass sobald Blut fließt, die Polzei zu benachrichtigen sei.
Dass die Poizei nachträglich ermittelt, ergibt dagegen gar keinen Sinn, wenn es sich um einen "normalen" Unfall am Arbeitsplatz handelt.
Die kamen automatisch nachdem der Krankenwagen über Notruf angefordert wurde. Nicht weil sie einer "eingeladen" hat.
Midivi, vielleicht ist das in RP so, aber man kann das auch für D-land nicht verallgemeinern, denn z. Bsp. in MV ist es ebenso wie bei uns:
"Schwere und/oder tödliche Arbeitsunfälle sind - zusätzlich zu o. g. Meldeweg - umgehend der Polizei anzuzeigen."
Naja Berufsrisiko halt, finde ich auch schon arg unverschämt von dir.
Wäre ja schlimm wenn man beim Füttern von jedem Hund die Arme zerbissen bekommt.
Das jeder Beissvorfall mit einem Listenhund so ins Lächerliche gezogen werden und runtergespielt werden muss ist echt krank.
Mich wundert nur wie es dazu kommen konnte.
Bei den Tierheimen die ich kenne, waren immer schwenkbare Näpfe an den Zwingern.
Wie läuft das bei den anderen Tierheimen wenn doch mal einer Futteraggressiv ist?
Danke Rosi!!!die polizei kommt normal nur dann, wenn evtl. fremdverschulden vorliegt. bei einem arbeitsunfall läuft alles über die BG.. und natürlich ist es berufsrisiko, nicht umsonst haben die tierpfleger eine recht hohe gefahrenstufe.. die wird nämlich nach dem berufsrisiko bemessen..
Es kann ja keiner dem Arbeitgeber vorschreiben, dass er die Polizei nicht anruft, aber die BG verlangt das in so einem Fall nicht.
Wir haben solche Situationen schon häufiger gehabt, das sich jemand den Fuß oder die Hand verletzt hat und haben außer zwei Malen nie die Polizei dabei gehabt. Bei dem einen Mal hat ein LKW Fahrer mit einer Holzlatte auf einen Mitarbeiter eingeschlagen und ein anderes Mal war der Vorarbeiter der Meinung, dass sobald Blut fließt, die Polzei zu benachrichtigen sei.
Dass die Poizei nachträglich ermittelt, ergibt dagegen gar keinen Sinn, wenn es sich um einen "normalen" Unfall am Arbeitsplatz handelt.
Die kamen automatisch nachdem der Krankenwagen über Notruf angefordert wurde. Nicht weil sie einer "eingeladen" hat.
Ist bei uns ebenso gewesen.
Ausserdem widersprechen proctens Ausführen der hier http://forum.ksgemeinde.de/2925936-post26.html angeführten Anweisung zur Vorgehensweise (zumindest für MV). Aber ok, mit dem Alleswisser procten diskutiere ich nicht mehr, die Hälfte ist eh meist erstunken oder hinzu gedichtet. Das ist mir zu müssig.
Ich warte aktuell noch auf Rückruf des TH, dort stand noch ein Gespräch mit dem Vet aus, aber ich bin guter Dinge, denn einen Platz habe ich gestern gefunden.
Drücken wir dem Bub also einfach die Daumen, dass er leben darf und er wieder Vertrauen fassen kann.
Ich warte aktuell noch auf Rückruf des TH, dort stand noch ein Gespräch mit dem Vet aus, aber ich bin guter Dinge, denn einen Platz habe ich gestern gefunden.
Drücken wir dem Bub also einfach die Daumen, dass er leben darf und er wieder Vertrauen fassen kann.
Danke!
Ich drücke!
Midivi, vielleicht ist das in RP so, aber man kann das auch für D-land nicht verallgemeinern, denn z. Bsp. in MV ist es ebenso wie bei uns:
"Schwere und/oder tödliche Arbeitsunfälle sind - zusätzlich zu o. g. Meldeweg - umgehend der Polizei anzuzeigen."
die polizei kommt normal nur dann, wenn evtl. fremdverschulden vorliegt. bei einem arbeitsunfall läuft alles über die BG.. und natürlich ist es berufsrisiko, nicht umsonst haben die tierpfleger eine recht hohe gefahrenstufe.. die wird nämlich nach dem berufsrisiko bemessen..
Ich warte aktuell noch auf Rückruf des TH, dort stand noch ein Gespräch mit dem Vet aus, aber ich bin guter Dinge, denn einen Platz habe ich gestern gefunden.
Drücken wir dem Bub also einfach die Daumen, dass er leben darf und er wieder Vertrauen fassen kann.
Danke!
Ich drücke!
Ich drücke mal mit.
Wäre schön, wenn du dann berichten kannst ob es geklappt hat!
die polizei kommt normal nur dann, wenn evtl. fremdverschulden vorliegt. bei einem arbeitsunfall läuft alles über die BG..
Taz schrieb:Ich warte aktuell noch auf Rückruf des TH, dort stand noch ein Gespräch mit dem Vet aus, aber ich bin guter Dinge, denn einen Platz habe ich gestern gefunden.
Taz schrieb:Drücken wir dem Bub also einfach die Daumen, dass er leben darf und er wieder Vertrauen fassen kann.
Sie klärt morgen mit dem Vet ob die das finanziell bezuschussen würden.
Was viele nicht wissen ist, dass nicht nur der Arbeitgeber ggf. haftbar gemacht werden kann, wenn etwas passiert, sondern auch betriebliche Vorgesetzte, wie Abteilungsleiter.
Sie haben eine sogenannte Garantstellung inne
Hab ich allerdings, trotz dem ich es mit einigen Unfällen zu tun hatte, noch nicht erlebt.
Selbst nicht, als sich ein Mitarbeiter, an einer Säge, die nicht mehr hätte betrieben werden dürfen, einen Arm abgesägt hat.
Dadurch, dass er den Mitarbeiter dennoch daran hat arbeiten lassen hat er sich, vom Grundsatz her, auch strafbar gemacht und ist für die Verletzung des Mitarbeiters mit verantwortlich.
Ich habe Frau Süß eindringlich gebeten ihm diese Chance zu geben. Das liegt aber leider nicht allein an ihr.
Wenn man das Wort Kampfhund weggelassen hätte, wäre das ein ganz normaler Artikel.
Midivi, vielleicht ist das in RP so, aber man kann das auch für D-land nicht verallgemeinern, denn z. Bsp. in MV ist es ebenso wie bei uns:
"Schwere und/oder tödliche Arbeitsunfälle sind - zusätzlich zu o. g. Meldeweg - umgehend der Polizei anzuzeigen."
die polizei kommt normal nur dann, wenn evtl. fremdverschulden vorliegt. bei einem arbeitsunfall läuft alles über die BG.. und natürlich ist es berufsrisiko, nicht umsonst haben die tierpfleger eine recht hohe gefahrenstufe.. die wird nämlich nach dem berufsrisiko bemessen..
Wobei das mit dem Fremdverschulden, bei einem Arbeitsunfall, so eine Sache ist.
Was viele nicht wissen ist, dass nicht nur der Arbeitgeber ggf. haftbar gemacht werden kann, wenn etwas passiert, sondern auch betriebliche Vorgesetzte, wie Abteilungsleiter.
Sie haben eine sogenannte Garantstellung inne, leider habe ich noch nicht die passende Seite gefunden, wo es verständlich erklärt wird.
Hab ich allerdings, trotz dem ich es mit einigen Unfällen zu tun hatte, noch nicht erlebt.
Selbst nicht, als sich ein Mitarbeiter, an einer Säge, die nicht mehr hätte betrieben werden dürfen, einen Arm abgesägt hat.
Dadurch, dass er den Mitarbeiter dennoch daran hat arbeiten lassen hat er sich, vom Grundsatz her, auch strafbar gemacht und ist für die Verletzung des Mitarbeiters mit verantwortlich.